Entrüstung über Koran-Richterin Eine Richterin lehnte den Antrag einer 26-jährigen Frau auf vorzeitige Scheidung mit dem Verweis ab, der Koran toleriere Gewalt in der Ehe. Nun hat das Amtsgericht Frankfurt die Juristin von dem Fall abgezogen. Politiker und Organisationen sind entrüstet.
Die 26-jährige Marokkanerin mit deutschem Paß hatte im Mai 2006 die Scheidung eingereicht, nachdem ihr ebenfalls aus Marokko stammender Ehemann sie immer wieder geschlagen und tyrannisiert hatte. Selbst nachdem ihr Mann aus der gemeinsamen Wohnung ausgezogen war, ging der Terror weiter. Er drohte ihr nun sogar damit, sie umzubringen.
Um den aggressiven Ehemann schneller los zu werden, stellte die 26-Jährige deshalb beim Amtsgericht in Frankfurt einen Härtefallantrag: Wegen der Gewalt- und Mordandrohungen hoffte sie, ohne Einhaltung des obligatorischen Trennungsjahres vorzeitig geschieden zu werden.
Eheliche Gewalt kein Grund für schnelle Scheidung
Doch als im Januar der Brief der zuständigen Richterin ins Haus flatterte, war der Skandal perfekt. Das vorzeitige Scheidungsgesuch wurde unter Verweis auf den Koran abgelehnt. Die Ausübung des Züchtigungsrechts begründe keine unzumutbare Härte, stand in dem Schreiben. Schließlich stammten beide Eheleute aus dem marokkanischen Kulturkreis, schrieb die Richterin.
Das soll heißen: Weil der Koran den Männern erlaube, ihre Frauen zu schlagen, sei Gewalt in der Ehe für die Richterin kein Grund für eine schnelle Scheidung. Die 26-jährige Ehefrau solle doch warten, bis das Trennungsjahr vorbei sei, hieß es in dem Schreiben weiter.
Befangenheitsantrag der Anwältin
Die Anwältin stellte daraufhin einen Befangenheitsantrag an das Gericht. Es bestünden eindeutig Zweifel daran, dass die Richterin mit ihrer Einstellung ein objektives Urteil treffen kann. "Das Amtsgericht Frankfurt hat dem Antrag auf Befangenheit heute stattgegeben", sagte der Vizepräsident des Frankfurter Amtsgerichtes, Bernhard Olp, zu sueddeutsche.de. Nach dem Beschluss des Gerichts wird die Richterin ab sofort nicht mehr mit dem Fall befasst sein.
Proteste von Politikern und Organisationen
Die Islamismus-Expertin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Kristina Köhler, bezeichnete den Fall als ?verheerendes Signal für muslimische Frauen?. Es sei ?unerträglich und widerlich?, wenn die Frauen von einem deutschen Gericht auf ein vermeintliches islamisches Züchtigungsrecht verwiesen würden.
Eine Richterin an einem deutschen Familiengericht habe sich an das Zivilrecht und nicht an das islamische Recht zu halten. Es gebe in Deutschland kein Züchtigungsrecht, auch nicht für islamische Männer.
Recht auf körperliche Unversehrtheit
Die Frauenrechtsorganisation Terre des femmes zeigte sich empört und forderte ein Diszplinarverfahren gegen die Richterin. Es könne doch nicht sein, dass in einem demokratischen Land religiöse Regeln zur Rechtfertigung einer Misshandlung herangezogen würden, erklärte die Geschäftsführerin der Organisation, Christa Stolle.
?Hat diese Ehefrau kein Recht auf körperliche Unversehrtheit?" fragte Stolle. ?Es kann doch nicht sein, dass in einem demokratischen Land wie Deutschland religiöse Regeln zur Rechtfertigung einer Misshandlung herangezogen werden."
Das Amtsgericht Frankfurt sieht mit dem Abzug der Richterin den Fall jedoch als erledigt an. "In der Regel gibt es dann keinen Handlungsbedarf mehr?", sagte Olp der Süddeutschen Zeitung.
Forderung nach disziplinarischen Konsequenzen
"Dabei kann es nicht bleiben", forderte hingegen SPD-Innenpolitiker Dieter Wiefelspütz im Gespräch mit Spiegel Online. "Das ist ein Fall für die Rechtsaufsicht." Auch die frauenpolitische Sprecherin der Grünen, Irmingard Schewe-Gerigk, denkt bereits über "weitere disziplinarische Konsequenzen" nach. "Dieses Urteil widerspricht dem Grundgesetz", sagte sie der Süddeutschen Zeitung.
Ein deutsches Gericht dürfe nicht auf Grundlage des Korans entscheiden - das Verfahren nannte Schewe-Gerigk "abenteuerlich". Sie glaube nicht, dass eine Amtsenthebung erfolgreich sein könnte, fordert aber den Gerichtspräsidenten auf, der Richterin einen Verweis auszusprechen.
(sueddeutsche.de)
Es ist nicht das erste Mal, dass sowas passiert. Auch die Sonderbehandlung von islamischen Ehen mit mehreren Frauen gehört eingestellt. Es kann doch nicht sein, dass wir die mühsam erkämpften Rechte für einen mittelalterlichen Islam aufgeben. Dieser Verein ist verfassungswidrig und gehört verboten!
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