Anspruch auf Kaufpreiserstattung/reduzierung?

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neuester Beitrag: 12.11.07 12:14
eröffnet am: 02.10.06 10:43 von: Kalli2003 Anzahl Beiträge: 128
neuester Beitrag: 12.11.07 12:14 von: kiiwii Leser gesamt: 6424
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02.10.06 14:42
1

8001 Postings, 7023 Tage KTM 950Kalli, hab mal mit dem Einkauf telefoniert

da du die Bretter selber verlegt hast, hast du keinen rechtlichen Anspruch.
Anders sieht es natürlich aus, wenn sie verlegt worden wären. Das ist aber nicht der Fall.

Du hast eine Kontrollpflicht wenn die Ware eingeht, angeliefert wird. Da es sich um einen einfach kontrollierbaren Fehler, Mangel(Sichtkontrolle)handelt, hast du wieder den schwarzen Peter, auch wenn es der Chef, Lieferant bei der Ausgangskontrolle hätte bemerken können, sollen.  
Anders sieht es bei Kontrollen von Materialeigenschaften, chemischen Zusammensetzungen usw. aus, die du selber nicht kontrollieren kannst bzw. in Auftrag geben musst. Da ist der Lieferant wieder in der Haftung, auch wenn die Ware schon verbaut, in Produktion gegangen ist und sich im nachhinein ein Mangel herausstellt. Und der kann für den Lieferanten dann richtig teuer werden.

Ansonsten kann ich mich nur den Vorredenern anschliessen. Einfach anrufen, das Problem beschreiben (Chef seine schlechte Augen) und einen Preisnachlass fordern. Die meisten gehen kulanzhalber darauf ein, 15-20% halte ich auch für realistisch.


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Alles im Leben braucht seine Zeit. Gras wächst auch nicht schneller,
wenn man daran zieht!

Gruß
KTM 950  

02.10.06 14:50

20343 Postings, 7967 Tage adminsehe das ähnlich wie KTM.

aber noch ne frage... 15-20 % auf den gesamtpreis oder auf die fehlerhafte ware?
ich würde das hier schon unterscheiden, dafür aber größere abschläge ansetzten.
nach unten einigen kann man sich immernoch.

joker, nicht texten, ARBEITEN! zeit ist bier!

 

 

02.10.06 15:08
1

5497 Postings, 6807 Tage ostseebrise.Kalli: Habe noch etwas nachgeschlagen:

das Gesetz umschreibt die Schlechtleistung mit ?nicht vertragsgemäße Erbringung der Leistung?

Sachmängelhaftung des Schuldners (=Verkäufer) ist eine verschuldensunabhängige (!) Haftung. Der Verkäufer kann sich nicht darauf berufen, den Sachmangel nicht schuldhaft verursacht zu haben!!!

Bedenk bitte: du solltest so wieder dargestellt werden, als du vor dem Vorfall stand, d.h. du sollst nicht dafür bezahlen.

Musstest du die Holzbretter beim Verlegen verändern oder nachbessern? Interessant wäre, wenn du die dadurch entstandenen Kosten auflisten könntest, z. B. du nimmst die Höhe deines eigentlichen Stundenlohnes und multiplizierst mit dem Zeitaufwand für Nachbesserung. So hättest du schon eine Zahl, auf die du dich orientieren könntest.

Hmm, noch ein paar Stündchen und wir gewinnen den Fall  *gg
 

02.10.06 15:16

20343 Postings, 7967 Tage admin@ostsee

aber kalli hat die ware angenommen. damit ist die leistung erbracht.
die prüfung auf solche sichtbaren mängel kann ja bei übergabe erfolgen, genau wie die
prüfung der anzahl usw. auch. ein mangel muß dann ohne schuldhaftes verzögern angezeigt werden.
davon abgesehen sind die dinger verbaut. was willst du machen wenn der holzhandel dann die herausgabe der "falschen" ware verlangt, die ist dann beschädigt. da entsteht dann ganz schnell eine pattsituation. kölli kann die 8 nutten nicht jungfräulich liefern und der holzdealer liefert seine 9 nutten erst nachdem er die alten 8 jungfräulich zurückbekommen hat (herausgabeanspruch und so).
du erkennst das problem?

joker, nicht texten, ARBEITEN! zeit ist bier!

 

 

02.10.06 15:19

58960 Postings, 7933 Tage Kalli2003sauber, ihr kommt so langsam in Fahrt *g*

wie schon geschrieben lauesLüftchen; die Aussenmasse sind identisch. Sonst wäre mir das ja sofort aufgefallen.
Aber aus den langen Brettern (4,60m) habe ich die Unterkonstruktion UND Belag gemacht (Verschnittminimierung). Daher hatte ich beim ersten Balkon (zufälligerweise, da ich da nur die kurzen 3,3m Bretter genommen habe) beim Belag noch keinen Mischmasch. Erst beim 2. Balkon ist es aufgefallen; da waren aber ALLE 8er schon zurechtgeschnitten. Wenigstens konnten wir den 3. dann nur mit 8ern belegen ...

So long (oder doch besser short?)  

...be happy and smileKalli  

 

02.10.06 15:25
1

20343 Postings, 7967 Tage adminda frag ich mich: was hast du für ne bude...

da wären wir doch besser mal noch mit bis zu dir zum essen gekommen :-)

also ist es nur 1 von 3 balkons die du hast der scheiße aussieht?
wieso hast du denn dann weitergemacht und wieso ist das denn nicht beim sägen aufgefallen?
hast du gesoffen beim arbeiten?

joker, nicht texten, ARBEITEN! zeit ist bier!

 

 

02.10.06 15:32

5497 Postings, 6807 Tage ostseebrise.Kalli als Privatperson ist niemals verpflichtet

bei der Annahme der Ware die Bretter einzeln zu checken . Das ist eben die Aufgabe des Händlers eine saubere und fehlerfreie Lieferung zu erfüllen.

Falsche Lieferung hat die zusätzlichen Kosten verursacht und die müssen bedeckt werden.  

02.10.06 15:36

58960 Postings, 7933 Tage Kalli2003*grml*admin

die Bretter sehen alle gleich aus ... die Rückseite (wo man schneidet) ist sogar absolut gleich ...

und ich war nicht besoffen!

es ist einer von dreien, der gemischten Belag hat. Aber es sehen halt jetzt alle 3 Balkone unterschiedlich aus!


So long (oder doch besser short?)  

...be happy and smileKalli  

 

02.10.06 15:37
1

19524 Postings, 8689 Tage gurkenfreddas einzig realistische ist

minderung...wandlung oder nachbesserung erscheint in dem fall unverhaeltnismaessig. hast du bei warenannahme ne quittung unterschrieben: "ware erhalten" oder so? mit entsprechender produktbeschreibung oben drueber? das erschwert die sache, aber ich wuerde auf kulanz bauen.

also versuch, die 20% abzugreifen und trink dir damit deine shice-kueche und den shice-balkon schoen.


mfg
GF

 

02.10.06 15:46

20343 Postings, 7967 Tage admin@ostsee

hab nie gesagt "alle einzeln", aber die anzahl der packen mal den inhalt und dann überschlagen ob das mit dem lieferschein übereinstimmt, muß er streng genommen schon.
was über kullanz zu machen ist hab ich oben schon deutlich ausgeführt, aber er fragte nach ansprüchen. rechtlich hat er derer keine. das wird dir jeder verkäufer, einkäufer und wer auch immer sich mit sowas befassen muß sagen.
auf der anderen seite steht halt die bereitschaft des holzwurms dem kölli in seinem leid zu helfen. über den weg sehe ich für unseren kalli schon eher gute karten.
aber nochmal, rechtlich halte ich das für nicht möglich.


joker, nicht texten, ARBEITEN! zeit ist bier!

 

 

02.10.06 15:48

8001 Postings, 7023 Tage KTM 950Admin, ich würde mit 20% auf den Gesamtpreis...

anfangen, nach unten korregieren kann man immer noch, einfach mal die Reaktion des Händlers abwarten, wenn die 20% fallen.

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Alles im Leben braucht seine Zeit. Gras wächst auch nicht schneller,
wenn man daran zieht!

Gruß
KTM 950  

02.10.06 15:54

20343 Postings, 7967 Tage admindann liegen wir ja nicht so weit außeinander...?

hatte ja 30-50% auf die falschen nutten vorgeschlagen wenn man mal die 50 % nimmt, das waren 17$ wenn ich das richtig im kopf hab...
ok. dein deal scheint der bessere zu sein!

joker, nicht texten, ARBEITEN! zeit ist bier!

 

 

02.10.06 15:56
1

129861 Postings, 7662 Tage kiiwiiostprise, was schreibst du da für'n Quark?

Er hat rechtlich keine Chance; er hat die Bretter gesehen, angenommen (und nix reklamiert in Bezug auf Nutten, nur auf Vogelscheiße, was gegen ihn spricht, weil er ja somit nachweisbar "kontrolliert" hat) und verbaut.

Und jetzt erst fällt ihm (aber auch erst beim zweiten oder dritten Hingucken) auf, daß die unterschiedlich viele Ritzen haben. Wo liegt da jetzt noch ein Fehler des Verkäufers vor, der nicht duch das faktische Handeln des Käufers längst geheilt wäre ?

Das ist wie im Restaurant, wo Du Spaghetti Bolognese bestellst und Carbonara bekommst und letztere dennoch wegfutterst. Kannst auch nicht den leeren Teller nehmen und sagen: Das hat mir aber nicht geschmeckt. Mußt reklamieren, bevor du es aufisst. Sonst Zahlemann und Söhne. [Wobei du im Restaurant sogar noch größere Chancen haben dürftest, weil den meisten Wirten das Aufsehen unlieb ist, das durch eine mögliche (etwas lautere) Erörterung des Themas zwischen Gast und Wirt bei den übrigen Gästen auslösen könnte]


Ganz anders wäre es, wenn die Ware in einer undurchsichtigen Verpackung kommt und du nach dem Auspacken zuhause einen Mngel feststellst.


Wenn man (Kalli) Geld zurück will, kann man (er) nur auf Entgegenkommen bauen, nicht aber auf das Recht. Das ist in diesem Fall gegen ihn. Lass mich aber gern belehren bzw. gar das Gegenteil beweisen.


Dann muß er aber jetzt zweierlei tun: 1. Anwalt und 2. Gutachter beauftragen.
Kostet Zeit. Und Geld.



MfG
kiiwii  

02.10.06 15:58

129861 Postings, 7662 Tage kiiwii"ausgelöst werden könnte" sry

02.10.06 16:03

20343 Postings, 7967 Tage admin@südfrucht.

richtisch!

joker, nicht texten, ARBEITEN! zeit ist bier!

 

 

02.10.06 16:08

58960 Postings, 7933 Tage Kalli2003der Vergleich hinkt ein wenig kiiwii

sagen wir mal so; habe Sp. Bol. (aus Schweinefleisch) bestellt und bekomme Sp. Bol. aus Rinderfleisch. Sieht erst mal gleich aus, oder? Hab aber ne Macke und futter erst mal die Spaghetti (habe halt zuerst die 9er verlegt; die langen wg. der Unterkonstruktion aber schon zersägt). So Sp. weg, jetzt kommt die Sosse ... shice Rinderwahn. Portion ist zerstört (kann nicht an den Nachbartisch weitergegeben werden). OK, im Restaurant würde ich wohl ne neue Portion bekommen. Was aber machen, wenn ich keine ganze Portion mehr schaffe?

PS; ich esse Nudeln und Sosse immer durcheinander *g*

So long (oder doch besser short?)  

...be happy and smileKalli  

 

02.10.06 16:18

129861 Postings, 7662 Tage kiiwiihinken deine Nutten nicht auch ein wenig

ich meine, einige mit 8 Ritzen, andere mit 9...?

und in Wahrheit merkt man's kaum...



...und Abends in der Dämmerung auf dem kuscheligen Balkon bei nem Fläschen Pinot Grigio fällts eigentlich überhaupt nicht auf, oder ?

denn wie sagt da schon wieder der Volksmund ? "Im Dunkeln sind alle Ritzen grigia... "


MfG
kiiwii  

02.10.06 16:18

585 Postings, 7030 Tage HerzbubeKalli Du Tröte

Die Seite mit den Nuten ist die Unterseite. Zumindest auf meiner Terrasse.

Herzliche Grüße
Herzbube  

02.10.06 16:21

129861 Postings, 7662 Tage kiiwiiHammer! Darauf muss man erst mal kommen...

und wenns naß ist, hast ne Schleifbahn, so glatt wie'n Affenarsch...
(psst, hab jetzt nix gesagt)

MfG
kiiwii  

02.10.06 16:22

58960 Postings, 7933 Tage Kalli2003Herzbube Du Tröte

kann man halten wie ein Dachdecker. Wenigstens hattest Du so keine Probleme mit 7, 8 oder 9 Nuten ...

So long (oder doch besser short?)  

...be happy and smileKalli  

 

02.10.06 16:24

58960 Postings, 7933 Tage Kalli2003grigia...WAS??

und lass die Ritzen aus dem Spiel, sonst wirds hier wieder schnell rosa ...

aber das mit dem Affenarsch äh glatt ist korrekt.


So long (oder doch besser short?)  

...be happy and smileKalli  

 

02.10.06 16:32

129861 Postings, 7662 Tage kiiwiioh shit...gut, daß du's sagst

jetzt hätte ich Dir fast eine glitschige Erklärung nachgeliefert...

MfG
kiiwii  

02.10.06 17:40

58960 Postings, 7933 Tage Kalli2003Beschwerde ist raus

mal sehen, was kommt.



So long (oder doch besser short?)  

...be happy and smileKalli  

 

02.10.06 18:06

5497 Postings, 6807 Tage ostseebrise.Kiiwii,

ich habe niemals angedeutet, dass Kalli sofort zum Gutachter und nem Anwalt rennen sollte.

Ich habe ihn nur aufmerksam gemacht, dass rechtlich gesehen es für ihn positiv aussieht.

Deine Argumentationsweise allerdings, indem du sämtliche Nicks beliebig veränderst und jedes Gespräch ?für'n Quark? hältst, beeindruckt hier niemanden.
 

02.10.06 18:25
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44 Postings, 8893 Tage franky_IVIst ja superinteressant

Was manche so hier von sich geben.... Da kann man mal sehen, wieviel Hobbyjuristen in diesem board herumirren. Die wenigsten belegen ihre postings auf Anspruchsgrundlagen unter Nennung von Gesetzen. Alles was geschrieben wurde, sind subjektive Einschätzungen oder hobbymässige Beurteilungen von eigenen Rechtsverständnissen... Ob man so wohl handeln sollte...???
@Kalli: Ich würde an deiner Stelle mal einfach das BGB zur Hand nehmen und nachschauen, welche Rechte Dir bei einer mangelhaften Lieferung zustehen... Du schreibst da, dass Du die Bretter jeweils mit 9 Nuten bestellt hast, der Verkäufer hat dir auch in irgendweiner Form auch eine Auftragsbestätigung gegeben. Somit kam nämlich ein Kaufvertrag gem. BGB zustande (2 übereinstimmende Willenserklärungen).
Nun solltest Du einfach überprüfen (im BGB!), ob Du deiner Rügepflicht bei Mängel in der Ware nachgekommen bist und welche Möglichkeiten DU hast (Nachbesserung, Minderung Kaufpreis oder Rücktritt vom Kaufvertrag).



 

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