da du die Bretter selber verlegt hast, hast du keinen rechtlichen Anspruch. Anders sieht es natürlich aus, wenn sie verlegt worden wären. Das ist aber nicht der Fall.
Du hast eine Kontrollpflicht wenn die Ware eingeht, angeliefert wird. Da es sich um einen einfach kontrollierbaren Fehler, Mangel(Sichtkontrolle)handelt, hast du wieder den schwarzen Peter, auch wenn es der Chef, Lieferant bei der Ausgangskontrolle hätte bemerken können, sollen. Anders sieht es bei Kontrollen von Materialeigenschaften, chemischen Zusammensetzungen usw. aus, die du selber nicht kontrollieren kannst bzw. in Auftrag geben musst. Da ist der Lieferant wieder in der Haftung, auch wenn die Ware schon verbaut, in Produktion gegangen ist und sich im nachhinein ein Mangel herausstellt. Und der kann für den Lieferanten dann richtig teuer werden.
Ansonsten kann ich mich nur den Vorredenern anschliessen. Einfach anrufen, das Problem beschreiben (Chef seine schlechte Augen) und einen Preisnachlass fordern. Die meisten gehen kulanzhalber darauf ein, 15-20% halte ich auch für realistisch.
-------------------------------------------------- Alles im Leben braucht seine Zeit. Gras wächst auch nicht schneller, wenn man daran zieht!
Gruß KTM 950
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