du triffst immer den Richtigen! Trotzdem, hier steht Aussage gegen Aussage und da kann der Bundesbeamte (oder Angestellte?) wohl nicht viel machen. Es müssen, wie auch immer möglich, stichhaltige BEWEISE gesammelt werden. Und das möglichst von vielen Geschädigten. Da muss notfalls auch der Broker bzw. die betreffende Direktbank mithelfen, Beweise zu sammeln. Es muss alles "schwarz auf weiß" belegt werden können. Eine seriöse Bank wird, wenn sie es wirklich ist, den Fehler einsehen und versuchen, den Schaden wieder gutzumachen. In den 90'er Jahren hat mir die DB mal einen Schaden ersetzt, der dadurch entstanden war, dass ein Aktienkauf aus unerfindlichen Gründen storniert worden war. Mir war der entgangene Gewinn ersetzt worden. Zwar nicht direkt in bar, sondern ich konnte alle folgenden Aktienkäufe bzw. Verkäufe zu einem verbilligten Tarif abrechnen, und zwar so lange, bis der Schaden ausgeglichen war.
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