Grundordnung = NPD!
Immobilienhai 20.09.04 19:02 "ausserdem erfüllt die npd noch jegliche grundwerte der demokratie, denn sonst wäre sie wohl kaum auf den wahlzettel gekommen wenn sie so verfassungsfeindlich ist, wie behauptet."
Das muss er doch ironisch gemeint haben - oder doch nicht? Selten so einen hanebüchenen Unsinn gelesen! Wenn die NPD "noch jegliche grundwerte der demokratie" erfüllt, /irony on/ dann ist vielleicht der KKK auch ein unpolitisches Kaffeekränzchen zur Eingliederung von Afroamerikanern in die Bevölkerung, um sie in der Wahrnehmung und Ausübung ihrer Bürgerrechte zu unterstützen. /irony off/
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Nationaldemokratische Partei Deutschlands (NPD)
Ideologisch-politischer Standort
Neonazistische und nationalrevolutionäre Thesen sind inzwischen fester Bestandteil des ideologischen Spektrums der NPD und haben deren Erscheinungsbild nachhaltig verändert. Die bereits seit mehreren Jahren erkennbare Entwicklung der NPD zu einem Sammelbecken gewaltbereiter Skinheads und Neonazis hat sich fortgesetzt. Die Parteiführung hält an einer Zusammenarbeit mit den ?Freien Nationalisten? fest. Das von der Partei vertretene Staats- und Menschenbild steht in krassem Gegensatz zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung. Für die NPD resultiert die Würde des Einzelnen nicht aus dem freien Willen des Individuums, sondern sie ist von biologisch-genetischer Teilhabe an der ?Volksgemeinschaft? abhängig.
Mit ihrer Forderung nach Schaffung einer ?Volksgemeinschaft? verwendet die NPD einen zentralen Begriff des Nationalsozialismus, der darunter insbesondere eine Schicksalsgemeinschaft verstand, in der die Interessen des Einzelnen bedingungslos der Gemeinschaft der Volksgenossen untergeordnet wurden. Eine mit dem Gleichheitsprinzip des Grundgesetzes unvereinbare, rassistisch und nationalistisch geprägte Fremdenfeindlichkeit ist elementarer Bestandteil der Parteiideologie vom ?lebensrichtigen Menschenbild?, das sich insbesondere gegen ?Fremdbestimmung? und ?Überfremdung? wendet.
Als konträr zu ihren völkischen Idealen betrachtet die NPD das Gesellschaftsmodell der in einem Artikel als ?Völkermordzentrale? bezeichneten USA.
Für die NPD gehört Revisionismus nach wie vor zum Bestandteil ihrer Ideologie. So propagierte sie die ?Korrektur des von den Herrschenden einseitig vermittelten und oftmals manipulierten Geschichtsbildes?.
Die NPD argumentierte bis zur Einstellung des Verbotsverfahrens eher zurückhaltend, wandte sich aber danach dezidiert gegen das parlamentarische System der Bundesrepublik Deutschland.
Das politische System in Deutschland wurde häufig als ?Regime? diffamiert, auf dessen Ende man sich vorbereiten müsse:
Diese diffamierende Polemik zeigt deutlich, dass die NPD die Prinzipien des Mehrparteiensystems und der Chancengleichheit der Parteien trotz ihres formalen Bekenntnisses zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung ablehnt. Darüber hinaus offenbart die Diktion der NPD, insbesondere der häufige Gebrauch des Begriffs ?System?, den bereits die NSDAP zur Diffamierung der Weimarer Republik eingesetzt hatte, eine Wesensverwandtschaft mit der Ideologie der NSDAP. NPD und JN betrachten die Wertordnung der freiheitlichen demokratischen Grundordnung in der bestehenden Form als ?überholt und handlungsunfähig? und wollen sie deshalb beseitigen. Um dem Ziel der politischen Machtergreifung näher zu kommen, hat die Partei zur Verfolgung ihrer verfassungsfeindlichen Bestrebungen ein auf drei ?strategische Säulen? gestütztes, nach wie vor aktuelles Konzept entwickelt, nämlich
- Programmatik: Schlacht um die Köpfe, - Massenmobilisierung: Schlacht um die Straße, - Wahlteilnahme: Schlacht um die Wähler.
Ausdruck der an Etappenzielen ausgerichteten aggressiven Strategie der NPD ist auch das Konzept der ?Nationalen Außerparlamentarischen Opposition? (NAPO). Schon im Vorjahr hatte der NPD-Vorsitzende Udo Voigt erklärt, die NAPO sei ?Ausdruck des Protests gegen Willkür und Unterdrückung und als verlängerter Arm künftiger nationaler Abgeordneter in den Parlamenten unverzichtbar?. Ziel der NPD sei die Wiederherstellung des ?Deutschen Reichs? durch ?Überwindung des liberalkapitalistischen Systems?.
Verbotsverfahren
Der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe hat mit Beschluss vom 18. März das Verbotsverfahren gegen die NPD und ihre Jugendorganisation wegen Verfassungswidrigkeit gemäß Art. 21 Abs. 2 Grundgesetz - ohne Entscheidung in der Sache - eingestellt. Im Senat fand sich nicht die nach dem Bundesverfassungsgerichtsgesetz notwendige Zwei-Drittel-Mehrheit für die Fortsetzung des Verfahrens; drei von sieben Richtern stimmten für die Beendigung. Vier Richter waren der Auffassung, der bloße Anschein oder die abstrakte Gefahr einer Ausforschung der NPD durch V-Leute beinhalte keinen Verstoß gegen den Grundsatz des fairen Verfahrens und reiche für eine Verfahrenseinstellung nicht aus. Die Belange des präventiven Verfassungsschutzes würden durch eine Verfahrenseinstellung nicht angemessen berücksichtigt und der Kampf gegen den Extremismus werde damit erschwert.
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PS Ansonsten wurde ja alles Wesentliche zu den Wahlen und dem Wahlergebnis geschrieben, deshalb erspare ich mir erst einmal weitere Kommentare.
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