Dienstag, 13. Juli 2004 Schlappe für Berlin und Paris EuGH stärkt Stabilitätspakt
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat einen Beschluss der EU-Finanzminister gekippt, der die Defizit-Strafverfahren gegen Deutschland und Frankreich ausgesetzt hatte. Diese Entscheidung der Minister vom November 2003 sei nicht mit EU-Recht vereinbar, urteilte das Gericht in Luxemburg. Die EU-Kommission hatte gegen den Ministerbeschluss geklagt. Mit der Entscheidung der Finanzminister waren Sanktionen für die Defizitsünder Deutschland und Frankreich in weite Ferne gerückt. Damals hatten sich die Regierungen in Berlin und Paris verpflichtet, nach Jahren der Überschreitung die erlaubte Defizit-Grenze 2005 wieder einzuhalten. Sie liegt bei drei Prozent des Bruttoinlandsprodukts (BIP). Bei den ausgesetzten Strafverfahren drohen in letzter Konsequenz hohe Strafen. Für Deutschland sind dies bis zu zehn Mrd. Euro, für Frankreich stehen bis zu 7,5 Mrd. Euro auf dem Spiel. Die Finanzminister hatten sich in einer Kampfabstimmung in der Nacht zum 25. November über die Bedenken der Kommission hinweggesetzt und die Verfahren gegen Deutschland und Frankreich nicht weiter auf Sanktionen hin verschärft. Die beiden Länder hatten sich lediglich verpflichtet, ihre Staatsdefizite bis 2005 unter die Drei-Prozent-Grenze zu senken. Falls sie dies nicht schaffen, sollten ihnen aber keine Sanktionen drohen. Das Urteil des EuGH fällt mitten in eine Diskussion über eine Reform des Stabilitätspaktes. Noch in diesem Jahr werden konkrete Vorschläge der Behörde dazu erwartet. Debattiert wird darüber, wie flexibler auf mehrjährige Wirtschaftsflauten reagiert werden kann, ohne zu laxer Haushaltsführung zu ermuntern. Wegen der laufenden Debatte wird nicht erwartet, dass das Urteil zu unmittelbaren Konsequenzen gegen Deutschland und Frankreich führen wird.
mfg füx
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