Wirtschaft und Energie/Antwort auf Große Anfrage - 31.07.2014
Berlin: (hib/HLE) Die Bundesregierung tritt dafür ein, das EU-Verhandlungsmandat zum europäisch-amerikanischen Freihandelsabkommen TTIP zu veröffentlichen. ?Der hierfür erforderliche Ratsbeschluss, der Einstimmigkeit erfordert, kam aber bisher nicht zustande?, heißt es in der Antwort der Bundesregierung (18/2100) auf eine Große Anfrage der Fraktion Die Linke (18/432). Die Regierung verweist in der Antwort auf Angaben der EU-Kommission, die wiederholt klargestellt habe, ?dass die strengen europäischen Rechtsvorschriften für die Zulassung und Kennzeichnung gentechnisch veränderter Organismen beibehalten werden. Auch wird es Geflügelimporte nur von US-Betrieben geben, die den europäischen Vorschriften entsprechen. Hormone bei der Mast in der Tierhaltung bleiben in der Europäischen Union weiterhin verboten, so dass auch kein hormonbehandeltes Fleisch aus den USA in die Europäische Union eingeführt wird.? Die Bundesregierung erklärt in diesem Zusammenhang unter Berufung auf das Verhandlungsmandat, dass es durch das Abkommen zu keinem Abbau des Schutzniveaus in den Bereichen Gesundheit, Sicherheit, Verbraucherschutz, Arbeit und Umwelt sowie kulturelle Vielfalt kommen werde. ?Aus TTIP werden sich keine Nachteile für Verbraucher ergeben?, heißt es. Auch in der EU stehe eine Absenkung des Verbraucherschutzniveaus nicht zur Diskussion.
http://www.bundestag.de/presse/hib/2014_07/-/293980
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