Am 5.4. wurde in zweiter Lesung der Gesetzesentwurf zur Delisting von Einnahmen russischer Unternehmen von ausländischen Börsen angenommen: Die Staatsduma hat in zweiter Lesung einen Gesetzentwurf verabschiedet, der die Platzierung von Hinterlegungsscheinen für Wertpapiere russischer Unternehmen auf ausländischen Plattformen verbietet und zum Delisting bestehender verpflichtet.
https://sozd.duma.gov.ru/bill/19912-8Hinweis: Gleichzeitig wird die Regierung der Russischen Föderation das Recht haben, die weitere Zirkulation früher ausgegebener Hinterlegungsscheine außerhalb Russlands zuzulassen. Das Verfahren für solche Entscheidungen bestimmt sie selbst, Ausnahmen sind auch auf Antrag der emittierenden Unternehmen möglich. Inhaber von Hinterlegungsscheinen, die zum Zeitpunkt des Inkrafttretens des Gesetzes gegründet wurden, erhalten stattdessen automatisch Aktien der jeweiligen russischen Emittenten.
https://www.interfax.ru/russia/833241Die Entscheidung über die Beibehaltung der Liste der Belege russischer JSCs kann ohne Antrag des Emittenten getroffen werden: Gemäß dem Beschlussentwurf haben die Unternehmen fünf Arbeitstage Zeit, um beim Finanzministerium der Russischen Föderation einen Antrag auf Beibehaltung der Liste ihrer Hinterlegungsscheine zu stellen. Dem Antrag sind insbesondere Unterlagen mit Angaben zu den Begünstigten, wirtschaftlich Berechtigten, der Person, die die Kontrolle über den russischen Emittenten ausübt, beizufügen. Das Unternehmen muss auch die Notwendigkeit begründen, Hinterlegungsscheine weiterhin im Ausland notieren zu müssen.
https://www.interfax.ru/business/833340Aber Hinweis: Clearstream und Euroclear haben ja leider weiterhin das russische National Settlement Depository sanktioniert:
https://www.ariva.de/forum/...dendenthread-501133?page=46#jumppos1167Stellungsnahmen und Kommentare zum Gesetzentwurfs (N19912-8):
Association of Professional Investors : Viele Inhaber von Hinterlegungsscheinen erhalten ihre Anteile an russischen JSCs im Falle eines erzwungenen Delistings nicht: Viele Inhaber von Hinterlegungsscheinen, die für Aktien russischer Emittenten ausgegeben wurden, werden im Falle ihres erzwungenen Delistings von ausländischen Märkten nicht die Aktien russischer Emittenten erhalten, auf die sie Anspruch haben, warnt die Association of Professional Investors.
https://e-disclosure.ru/vse-novosti/novost/5148Lisin: Gesetzentwurf über das Delisting von Einnahmen russischer Unternehmen von ausländischen Börsen verletzt die Rechte von Investoren: Der Gesetzentwurf über das Delisting von Hinterlegungsscheinen für Wertpapiere russischer Unternehmen von ausländischen Märkten mit anschließender Umwandlung in russische Aktien verletze die Rechte der Aktionäre und führe zu dem Risiko, ihre Eigentumsrechte zu verlieren, glaubt NLMK-Eigentümer Vladimir Lisin
https://e-disclosure.ru/vse-novosti/novost/5152https://www.interfax.ru/business/833160