...so kannst du das nicht rechnen. Du kannst auf diese Weise kein kapitalbasiertes Altersversorgungssystem mit einer Rentenversicherung vergleichen, ohne statistische Modelle anzuwenden. Ich habe mich mal huk24 am Sofortrentenrechner probiert, um eine Verrentung zu simulieren.
Nehmen wir vom obigen Beispiel an, der Staat würde nach Abzug der Beihilfe noch 7.300 (als Pension pro Beamten) zurücklegen. Kapitalisiert auf 45 Jahre bei 1,75% Verzinsung (derzeitige garantierte Verzinsung bei Rentenversicherungen, steuerfrei in der Ansparphase) kommen wir dabei auf einen Betrag von 500.000 ? (mehr geht leider beim huk24-Rechner nicht). Hieraus ergibt sich bei huk24 eine Sofortrente von 2.000 ?. Hiervon sind im 65. Lebensjahr nur 18% steuerpflichtig, somit kommt man bei einem angenommenen persönlichen Steuersatz von 25% auf 1.910 ? Nettorente. Dabei hat man aber den Vorteil, sich pflichtversichern zu lassen, kostet knapp 100 ? monatlich, somit sind wir bei 1.810 ?. Ein Beamter in A 10 kommt zurzeit auf eine Nettopension von 2.050 ?, davon geht wieder die obligatorische PKV von 300? ab, somit bleiben dem Pensionär 1.750 ?.
Zum Vergleich: um auf 500.000 ? Rentenkapital zu kommen, muss man monatlich knapp 600 ? einzahlen, die zu 1,75% verzinst werden müssen. Der Arbeitgeber unseres vergleichbaren Angestellten (s. o.) führt monatlich an AG+AN-Anteil zur gesetzlichen Rentenversicherung 633,24 ? ab. Beim Rentenrechner komme ich dabei auf eine Nettorente für einen Alleinstehenden auf 1.650 ? netto. Passt doch wunderschön. Die gesetzliche Rente arbeitet also recht effektiv. Die Pension hält sich unter Berücksichtigung einer unterdurchschnittlichen betrieblichen Altersvorsorge im Rahmen. Was willst du also mit deiner Rechnung sagen???????
Schaue dir daher bitte mal den Unterschied eines kapitalgedeckten und eines umlagegedeckten Altersversorgungssystems an, denn genau das haben wir hier. Diese nebeneinander zu stellen, ohne einen Vergleichsmaßstab heranzuziehen, kann nur zu inkonsistenten Ergebnissen führen, die leicht falsch interpretiert werden können.
Zudem würden mich die ganzen Zulagen, Vergünstigungen und Steuervorteile eines Beamten interessieren, von denen du immer sprichst. Ein Stichwort hierbei für dich: Such mal und verstehe die Begriffe "besondere Steuertabelle" und "allgemeine Steuertabelle" und vergleiche!
Zu der Behauptung, ein Beamter zahlt nichts für seine Pension: Hast du als Angestellter jemals physisch etwas an die Deutsche Rentenversicherung überwiesen? Ich glaube eher nicht. Es steht nämlich auf deinem Gehaltszettel, dass ein Betrag an Rentenversicherung abgeführt wird. Dabei siehst du aber nur den AN-Betrag, der AG-Betrag ist bereits vor der Angabe des Bruttoentgelts abgezogen. Bei Beamten ist das ähnlich. Bei ihnen sieht man nämlich weder AN noch AG-Betrag. Beide werden vor der Angabe des Bruttogehalts einbehalten, jedoch, wie bereits oben geschrieben, nicht anderweitig angelegt, sondern von der Politik verprasst. Der Beamte verzichtet somit während seiner aktiven Zeit auf einen Teil seiner Bezüge, um dem Staat die Finanzierung der Pension zu ermöglichen. Sowas schreiben deine Autoren natürlich nicht, da sowas für die geneigte Leserschaft wahrscheinlich nicht spannend genug wäre...
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