Und daher ist es ein wichtiger Punkt, Monsanto juristisch getrennt von Bayer zu halten.
Es wird zwar oft von ?Einheit? und ?Fusion? geschrieben. Aber ich kann nicht entdecken, ob und wie Bayer überhaupt fpr die Monsanto-Verbindlichkeiten, so sie denn bestehen, haftet.
Anders formuliert:
(1) Der Teilkonzern ?Crop Science? ist auch rechtlich selbständig (geblieben), oder ..?! (2) Zwischen der Teilkonzernspitze (diese ?Gesellschaft? im juristischen Sinne) und der Bayer AG gibt es keinen Unternehmensvertrag im Sinne des Aktienkonzernrechts, oder ...?! (3) Bei rechtlicher Selbständigkeit der Teilkonzernspitze ?Crop Science? und bei Fehlen eines Unternehmensvertrages Bayer AG <=> ?Crop Science?AG gibt es keinen Verlustausgleich (nach § 302 des Aktiengesetzes) [und auch keine Pflicht zur späteren Sicherheit nach § 303 des Aktiengesetzes].
Bedeutet: Den Teilkonzern kann man schlimmstenfalls in die ?Luft gehen lassen?, ohne - jedenfalls rechtlich und ohne weiteres - die Bayer AG und die weiteren Teilkonzerne, zB ?Pharmaceuticals?, zu gefährden.(Wirtschaftlich und gesellschaftlich mag es da Kollerteralschaden geben, aber ?seisdrum?).
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