Also, die KE ist auf der HV genehmigt worden. Jetzt obliegt es dem Vorstand, mit Genehmigung des Aufsichtsrates, wann und in welchem Umfang er diese KE durchführt und zu welchen Ausgabepreis diese Stückaktien angeboten werden sollen.
Die wollen ja das Grundkapital um 6.750.000 Aktien zu einem unbekannten Ausgabepreis erhöhen bis zu 7.875.000,00 Euro. Heisst also das der Ausgabepreise irgend wo zwischen 0 und 1 ? liegen wird, da das jetzige GK mit 1.125.000,00 Euro angegeben wird. Stückaktien sind ja direkt am GK beteiligt, sprich den Wert einer Aktie kann man ermitteln wenn man das GK durch die Anzahl der Aktie teilt.
Das Bezugsrecht der Aktionäre bleibt erhalten. Also, abwarten was der Vorstand sich da ausgedacht hat. Entweder wird eine öffentlich Zeichnung ausgerufen, wo jeder Aktionär die Aktien zu X`? zeichen kann. oder Ein Investor zeichnet die komplette KE zu Preis X !? oder Die Aktien werden Stück für Stück in den laufenden Handel eingebracht und dabei wird versucht den Höchstmöglichen Kurs zu erzielen. Würde eine Verwässerung des Aktienkurses bedeuten. oder Eine Übernahme wird mit Aktien bezahlt an den Firmen-Inhaber. Ob der dann die Aktien hält oder innerhalb einer Frist veräußert weiss man nicht. Aber in der Größenordnung würden die sicherlich schnell veräußert werden. Kann aber auch eine andere listige Aktion folgen, indem der Zeichner der Kapitalerhöhung damit die Aktienmehrheit übernimmt und den Altaktionären somit ein Übernahmeangebot macht. Z.B. 0,69? + 15% !?
Bin jetzt aber nicht genügend eingelesen um zu beurteilen welche Maßnahme hier am ehesten zutreffen kann. Meistens Variante 3. Die Verwässerung wäre nicht schlimm bei entsprechend positiver Entwicklung des Unternehmens. Findet das aber nicht statt, ist es natürlich nur eine kostenlose Geldbeschaffung mit einer sehr extrem negativen Verwässerung der Altaktionäre.
|