und jetzt was ganz witziges:
"Erst die Genfer Konvention von 1949 gesteht Freischärlern und "Kriegsgefangenen aller Art" Mindestrechte zu."
partisanen (ja auch die resistance) waren vogelfrei! tötung war also nicht mal ungesetzlich! laut internationalem kriegsrecht waren aber partisanentätigkeiten verboten!!!
also doch keine kriegsverbrechen???
und die überleitung zur heutigen zeit:
Wenn man die Artikel 47-78 der Genfer Konvention durchgeht, ist es schwierig, einen einzigen Artikel zu finden, den Israel als Besatzungsmacht nicht gebrochen hat. Artikel 49 z.B. : „Die Besatzungsmacht soll Teile seiner eigenen zivilen Bevölkerung nicht in das Gebiet, das sie besetzt, umsiedeln“ – dies bedeutet die Illegalität von Israels Siedlungen. Der Mord an Scheich Yassin jedoch reflektiert eine neue Ebene von Barbarei auf Israels Seite.
Die Tötung Yassins ist auf verschiedenen Ebenen ein Verbrechen. Eine unbewaffnete Person zu töten, ist ein Verbrechen. Eine alte, hilflose Person im Rollstuhl zu töten, ist ein verachtenswertes Verbrechen. Aber der Mord an Yassin (zusammen mit 8 anderen unschuldigen Palästinensern) ist weit davon entfernt, nur gerade einen alten behinderten Mann im Rollstuhl zu töten. Solche von einem Besatzer begangenen Kriegsverbrechen an „geschützten“ unter Besatzung lebenden Personen – das zufällige Töten von Alten, Kindern, Frauen, Invaliden, psychisch Kranken und anderen unbewaffneten, unschuldigen, harmlosen und schutzlosen „geschützten“ Zivilisten – waren für die Palästinenser seit Jahren nun wie tägliche Routine gewesen. Aber Yassins Mord, der Mord an einem religiösen und politischen Führer, ist ein Verbrechen von wirklich besonderer Art.
zweierlei mass?????? schon komisch! man bemerke wieder: dt. taten schlecht=kriegsverbrechen
amerik.+israel. taten gut obwohl sogar formell verboten.
alles sehr sehr merkwürdig...
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