Straftat. Der Unterschied zwischen einem deutschen und ausländischen Straftäter ist jedoch, den Ausländischen Täter kann man nach verbüßen der Tat abschieben. (sofern es der Flüchtlingsrat, die Diakonie, die Caritas und Gewerkschaften dies nicht am Abschiebetag am Flughafen verhindern wollen )
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