Zielgesellschaft: Vivanco Gruppe AG; Bieter: Xupu Electronics Technology GmbH
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Für den Inhalt der Meldung ist der Bieter verantwortlich.
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Pflichtangebot; (DE000A1E8G88) sowie (DE000A1E8G70) der nicht zugelassenen
Aktien
Veröffentlichung gemäß §§ 35 Abs. 1 S. 1 i.V.m. mit 10 Abs. 3 des
Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes (WpÜG)
Bieterin: Xupu Electronics Technology GmbH, Kaiserstraße 65, 60329
Frankfurt am Main, Bundesrepublik Deutschland; eingetragen im
Handelsregister des Amtsgerichts Frankfurt am Main unter der Registernummer
HRB 89817.
Zielgesellschaft: Vivanco Gruppe AG, Ewige Weide 15, 22926 Ahrensburg,
Bundesrepublik Deutschland; eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts
Lübeck unter HRB 3913 AH.
Aktien und Börsenhandelsplätze:
nennwertlose, auf den Inhaber lautende Stamm-Stückaktien, ISIN:
DE000A1E8G70, nicht börsennotiert;
nennwertlose, auf den Inhaber lautende Stamm-Stückaktien, ISIN:
DE000A1E8G88, im regulierten Markt an der Wertpapierbörse Frankfurt
(General Standard) und im Freiverkehr an den Wertpapierbörsen Berlin,
Stuttgart, Düsseldorf und Hamburg (Open Market);
Die Xupu Electronics Technology GmbH, Frankfurt am Main, ('Bieterin') hat
am 29. März 2011 einen Vertrag über den Erwerb von 3.672.671 nennwertlosen,
auf den Inhaber lautenden Stamm-Stückaktien der Vivanco Gruppe AG (ISIN
DE000A1E8G88 und ISIN DE000A1E8G70) geschlossen. Der Vollzug dieses
Vertrags erfolgte am 30. März 2011. Damit stehen der Bieterin seit dem 30.
März 2011 die Stimmrechte an diesen 3.672.671 Stamm-Stückaktien (dies
entspricht rund 66,67 % der Stamm-Stückaktien) unmittelbar zu. Die Bieterin
hat damit unmittelbar die Kontrolle gemäß § 29 Abs. 2 WpÜG über die Vivanco
Gruppe AG erlangt.
Die Bieterin wird zu 100 % von der Ningbo SHIP Investment Group Co., Ltd.
mit Sitz in Jiangshan County, Science and Technology Park, Yinzhou
Disctrict, Ningbo City, Volksrepublik China, gehalten, die wiederum zu 90 %
von Herrn Wenyang Zhang, wohnhaft in 27 Chenqi Unit 20, Chenhuang Village,
Yunlong County, Yinzhou District, Ningbo City, Zhejiang Province,
Volksrepublik China, gehalten wird. Damit sind gemäß § 30 Abs. 1 Satz 1 Nr.
1 WpÜG 100 % der Stimmrechte der Bieterin der Ningbo SHIP Investment Group
Co., Ltd. und 90 % der Stimmrechte der Bieterin Herrn Wenyang Zhang
zuzurechnen. Diese Veröffentlichung erfolgt deshalb auch im Namen der
Ningbo SHIP Investment Group Co., Ltd. sowie von Herrn Wenyang Zhang. In
Erfüllung ihrer Verpflichtung und der Verpflichtung der Bieterin sowie nach
Gestattung der Veröffentlichung der Angebotsunterlage durch die
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht wird die Bieterin gemäß §
35 Abs. 2 WpÜG ein Pflichtangebot auf den Erwerb aller restlichen
ausstehenden Aktien der Vivanco Gruppe AG abgeben. Die Angebotsunterlage
wird nach Eintritt der hierfür gesetzlich erforderlichen Voraussetzungen im
Internet unter
http://www.xupu.shipgroup.net veröffentlicht.
Frankfurt am Main, den 30. März 2011
Xupu Electronics Technology GmbH
Es wird auf Folgendes hingewiesen:
Die vorliegende Veröffentlichung stellt keine Aufforderung zur Abgabe eines
Angebots zum Verkauf von Aktien der Vivanco Gruppe AG dar. Das öffentliche
Pflichtangebot der Bieterin zum Erwerb von Aktien der Vivanco Gruppe AG
erfolgt erst durch die spätere Bekanntmachung der Angebotsunterlage gemäß
den Bestimmungen des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes ('WpÜG') und
ausschließlich nach Maßgabe der in der Angebotsunterlage enthaltenen
Bestimmungen.
Die Veröffentlichung, Versendung, Verteilung oder Verbreitung dieser
Mitteilung oder weiterer mit dem noch zu veröffentlichen Pflichtangebot in
Zusammenhang stehender Unterlagen kann unter den Anwendungsbereich von
Rechtsvorschriften anderer Rechtsordnungen als denen der Bundesrepublik
Deutschland fallen. In einigen Rechtsordnungen kann die Verbreitung dieser
Dokumente durch Rechtsvorschriften beschränkt sein; sie dürfen nicht in
Länder versandt oder dort verbreitet, verteilt oder veröffentlicht werden,
in denen dies rechtswidrig wäre. Daher sind diese Mitteilung sowie andere
im Zusammenhang mit dem Pflichtangebot stehende Unterlagen nicht zur
Veröffentlichung, Versendung, Verteilung oder Verbreitung in andere
Rechtsordnungen als die der Bundesrepublik Deutschland bestimmt (und dürfen
insbesondere nicht in die USA, Kanada, Australien oder Japan bzw. innerhalb
der USA, Kanada, Australien oder Japan veröffentlicht, versandt, verteilt
oder verbreitet werden), und die Veröffentlichung, Versendung, Verteilung
oder Verbreitung dieser Mitteilung oder weiterer Informationsunterlagen
nach anwendbaren Regelungen anderer Rechtsordnungen als denen der
Bundesrepublik Deutschland durch Dritte wird von dem Bieter nicht
gestattet, es sei denn, dies erfolgt in Übereinstimmung mit den
kapitalmarktrechtlichen Vorschriften der Länder, in denen bzw. in die die
Veröffentlichung, der Versand, die Verteilung oder die Verbreitung erfolgt.
Die Verbreitung, zu der das WpÜG verpflichtet, bleibt hiervon unberührt.
Die Bieterin übernimmt keinerlei Gewähr dafür, dass die Veröffentlichung,
Versendung, Verteilung oder Verbreitung dieser Mitteilung außerhalb der
Bundesrepublik Deutschland mit den Rechtsvorschriften anderer
Rechtsordnungen als denen der Bundesrepublik vereinbar ist. Aktionäre der
Vivanco Gruppe AG können folglich auf die Anwendung ausländischer
Bestimmungen zum Schutz von Anlegern nicht vertrauen. Ihnen wird empfohlen,
sich über die anwendbaren Rechtsvorschriften und deren Beschränkungen zu
informieren und diese zu beachten.
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Notiert: Regulierter Markt in Frankfurt a.M. (General Standard);
Freiverkehr in Berlin, Stuttgart, Düsseldorf und Hamburg
Ende der WpÜG-Meldung
30.03.2011 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche
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Notiert: Notiert: Regulierter Markt in Frankfurt a.M. (General
Standard);
Freiverkehr in Berlin, Stuttgart, Düsseldorf und Hamburg