Maier & Partner AG Reutlingen ISIN DE0006552805 Bekanntmachung über eine ordentliche Kapitalherabsetzung nach §§ 229 ff. AktG
Die außordentliche Hauptversammlung der Maier & Partner AG vom 13.05.2011 hat u.a. beschlossen, das Grundkapital der Gesellschaft von EUR 8.177.500 eingeteilt in Stück 8.177.500 Stückaktien mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von je EUR 1,00 je Stückaktie, um EUR 7.768.625,00 auf EUR 408.875,00 im Wege der vereinfachten Kapitalherabsetzung nach §§ 229 ff AktG durch Zusammenlegung im Verhältnis 20 : 1, d.h. durch Zusammenlegung von jeweils zwanzig Stückaktien zu einer Stückaktie, herabzusetzen. Die Herabsetzung dient dem Zweck Wertminderungen und sonstige Verluste zu decken.
Dieser Beschluss wurde am 31.01.2012 in das Handelsregister beim Amtsgericht Reutlingen eingetragen; damit ist die vereinfachte Kapitalherabsetzung wirksam. Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt nunmehr EUR 408.875,00. Der Anspruch der Aktionäre auf Einzelverbriefung ihrer Anteile ist satzungsgemäß ausgeschlossen.
Am 23.02.2012 nach Börsenschluss werden die girosammelverwahrten Anteile durch die Depotbanken im Verhältnis 20:1 zusammengelegt. Für je 20 Stückaktien mit einem rechnerischen Wert von jeweils EUR 1,00 je Stückaktie (ISIN DE0006552805) erhalten die Aktionäre der Maier & Partner AG eine neue konvertierte Stückaktie mit einem rechnerischen Wert von EUR 1,00 je Stückaktie ( DE000A1MMCY2). Soweit sich aufgrund des Zusammenlegungsverhältnisses Aktienspitzen (DE000A1MMCZ8) ergeben, werden sich die Depotbanken auf Weisung ihrer Kunden um einen Ausgleich der Aktienspitzen bemühen. Verbleibende Aktienspitzen, die von den Depotbanken nicht ausgeglichen werden können, werden von der Bankhaus Gebr. Martin AG Göppingen, mit anderen Aktienspitzen zu Vollrechten zusammengelegt und für Rechnung der Depotbanken verwertet.
Die Preisfestsetzung der konvertierten Aktien aus der Kapitalherabsetzung (ISIN DE000A1MMCY2) im Regulierten Markt der Frankfurter Wertpapierbörse wird am 24.02.2012 aufgenommen.
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