Tja, Mavericksan,du hättest dich vielleicht mal bei jemandem erkundigen sollen, der schon mal an einem MOU beteiligt war. Der hätte dir dann sicher gesagt, dass ein MOU - ganz gleich, was er behandelt - immer nur ein Vorvertrag sein kann. Im Allgemeinen geht ein MOU aber schon ein wenig über eine reine Absichtserklärung (hierfür wird meist ein LOI abgeschlossen) hinaus. So wird z.B. manchmal eine Klausel vereinbart, welche Folgen ein Rücktritt von der beabsichtigten Vertragsschließung hat. Es können auch schon andere Bedingungen des noch abzuschließenden Vertrages vereinbart werden. Da aber das internationale Recht keine verbindlichen Vorschriften über die Ausgestaltung eines MOU kennt, sollte man bei der Beurteilung des Inhaltes solcher Vorverträge vorsichtig sein. Zur Praxis chinesischer Firmen beim Abchluss von solchen Vorverträgen ist mir nichts bekannt. Der von mir befragte Praktiker hat allerdings schon häufig an solchen Vorverträgen im asiatischen Raum (so z.B. Taiwan, Südkorea, Indien) mitgewirkt.
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