offenbar nicht genau gelesen. Du schreibst in #25: "...die Ausführungen zur legitimation von Gewalt, durch den bezug zum Quran, ist hier nur die individuelle und persönliche Meinung der Anwältin und nicht der Richerin."
Da irrst Du. Im Bericht von Spiegel-online steht: "Unter Verweis auf den Koran lehnte die Richterin das vorzeitige Scheidungsgesuch ab. "Die Ausübung des Züchtigungsrechts begründet keine unzumutbare Härte gemäß Paragraph 1565 BGB", zitiert die "Frankfurter Rundschau" aus dem Schreiben der Richterin."
(Natürlich immer vorausgesetzt, die Berichte von Spiegel-Online und von FR entsprechen der Wahrheit). ------------------ Der Koran stellt Regeln auch für Details des außerreligiösen Lebens in der Gesellschaft auf. Das ist das Kernproblem, das eine Demokratie zwangsläufig mit dem Islam haben muß, wenn der Koran in der traditionell-wörtlichen Weise ausgelegt wird.
Solange der Islam nicht begreift, daß der Text des Korans aus seiner Zeit heraus verstanden werden muß und deshalb nicht in allen Teilen wörtlich auf die heutige Zeit übertragen werden kann, wird dieses Problem bestehen bleiben.
Dabei fällt mir ein: Wir hatten mal eine kurze Diskussion zur "Blutracheregelung" der Sure 47. Da hast Du einfach nur abgestritten, obwohl der Korantext dort vollkommen eindeutig erscheint. Du wolltest mir eine Auslegung nachliefern, die den Konflikt mit der westlichen Rechtsauslegung, nach der nur bei individueller Schuld bestraft werden soll, auflöst. Bisher habe ich dazu nichts von Dir gehört.
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