Krass: Koran ist in D Gesetz

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neuester Beitrag: 14.05.18 09:33
eröffnet am: 20.03.07 20:38 von: Nurmalso Anzahl Beiträge: 118
neuester Beitrag: 14.05.18 09:33 von: mannilue Leser gesamt: 10369
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20.03.07 23:09
1

1513 Postings, 6759 Tage f_muellerhallo jo jo johanna


bist wieder mit dem f_mueller auf Kriegsfuß?  

20.03.07 23:15

1949 Postings, 6373 Tage Old_TimerIch geh auch bald weg hier

aus diesem Muselmanenland, Lebensqualität finde ich hier höchstens noch auf der Zugspitze!

http://www.ahmadiyya.de/  

20.03.07 23:18

244 Postings, 6257 Tage H.A.PDER

Richterin gehört auch mal "etwas" angetan. Und wenn SIE sich beschweren bzw. klagen will lehnt man es mit dem Hinweis auf den Koran ab.

Abartig sowas ! Einfach nur Krank ! Deutschland zahlt immer noch für die Sünden der Vergangenheit. Es ist schwer solch ein Laster los zu werden !  

20.03.07 23:25
1

3491 Postings, 6999 Tage johannahNein, müllerchen, mit dir bestimmt nicht.

Mit gefällt aber die Entwicklung hierzulande immer weniger.

Die "Intelligenz" diskuttiert über die Klimakatastrophe, über Vorkommnisse in einer Polizeischule und ähnlichen Firlefanz, aber die Unterwanderung der Gesellschaft durch dich und deinesgleichen wird einfach hingenommen oder übersehen.

Jetzt darf sogar eine Frau von ihrem Mann aus Religionsgründen gemäß Richterspruch mißhandelt werden. Pfui Teufel.  

20.03.07 23:48
1

1513 Postings, 6759 Tage f_muellerna da über treibst du einfach mit deiner

Islamophobie. Ich nehme an in der Hektik die Welt zu retten ist dir entgangen das Ulfkottte eine islamophobe Partei aufmachen will.
Warum tus du dich nicht mit ihm zusammen ?

Desweiteren hab ich ja in meinem vorigem Posting erläutert, dass wenn ein unzumutbarer Härtefall vorläge, die Richterin diese auch geschieden hätte. Das wohl der Kinder wie der Ehe steht hier im Vordergrund. Die Ausführungen, die du jetzt wieder gibst ist die persönliche und indviduelle Meinung der Anwältin. Aber in deinem Fanatismus ist das sehr schwer zu trennen.

Ich hoffe du setzt dich auch mal so wehement gegen diese Kinderschänder ein, die vom Gericht so milde verurteilt werden, wie jetzt, oder mindestens halb so stark.

Übrigens muss du es so machen, wie du es gerne von den anderen wünschst. Wenn es ihnen hier nicht gefällt, dann sollen sie woanders hingehen.

oder hast du jetzt einen besseren Vorschlag?  

21.03.07 01:12

1670 Postings, 6593 Tage aktienpudelEin Koran het im dutschen Gerichtssaal

nichts verloren.  

21.03.07 01:16

1670 Postings, 6593 Tage aktienpudelNochmal

Ein Koran hat in deutschem Gerichtssaal NICHTS verloren. Er darf keinen Richtswert für eine deutsche Justiz darstellen.
Die Richterin schein sich mit dem Koran gut auszukennen. Eine Bekehrte Muslimin?  

21.03.07 01:20

1513 Postings, 6759 Tage f_muellerwage ich zu bezweifeln o. T.

21.03.07 01:26

1670 Postings, 6593 Tage aktienpudelVon dir erwartet man auch nichts anderes. o. T.

21.03.07 01:33
1

1513 Postings, 6759 Tage f_muellerAch ne ich müsste doch eher davon ausgehen dass si


sie eine geheime sympatisantin des Islam ist. Denks du sie ist eine bekehrte Muslimin?  

21.03.07 01:54
3

69033 Postings, 7468 Tage BarCodeJedenfalls nicht ganz dicht...

 

Gruß BarCode

 

21.03.07 02:10

69033 Postings, 7468 Tage BarCodeWas ich pikant finde, fritzi müller

ist, dass du dir nicht sicher bist, ob sie Muslimin oder Sympathisantin des Islam ist. Sie ist ja der Meinung, dass Frauen verprügeln der islamischen Kultur selbstverständlich zuzurechnen ist.
Jetzt, wo du das quasi bestätigst als alter Islam-Missionar, muss ich ja dann wohl annehmen, dass sie recht hat...

 

Gruß BarCode

 

21.03.07 02:35

1949 Postings, 6373 Tage Old_TimerBC

Mit so einem Schwachsinn beschäftigst du dich als Mod noch um kurz nach zwei?
Ich geh denn jetzt erst mal meine Frau aus dem Bett prügeln...  

21.03.07 09:11
4

8051 Postings, 7704 Tage Rigomaxf-mueller(25): Du hast den Spiegel-Online-Bericht

offenbar nicht genau gelesen. Du schreibst in #25:
"...die Ausführungen zur legitimation von Gewalt, durch den bezug zum Quran, ist hier nur die individuelle und persönliche Meinung der Anwältin und nicht der Richerin."

Da irrst Du. Im Bericht von Spiegel-online steht:
"Unter Verweis auf den Koran lehnte die Richterin das vorzeitige Scheidungsgesuch ab. "Die Ausübung des Züchtigungsrechts begründet keine unzumutbare Härte gemäß Paragraph 1565 BGB", zitiert die "Frankfurter Rundschau" aus dem Schreiben der Richterin."

(Natürlich immer vorausgesetzt, die Berichte von Spiegel-Online und von FR entsprechen der Wahrheit).
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Der Koran stellt Regeln auch für Details des außerreligiösen Lebens in der Gesellschaft auf. Das ist das Kernproblem, das eine Demokratie zwangsläufig mit dem Islam haben muß, wenn der Koran in der traditionell-wörtlichen Weise ausgelegt wird.

Solange der Islam nicht begreift, daß der Text des Korans aus seiner Zeit heraus verstanden werden muß und deshalb nicht in allen Teilen wörtlich auf die heutige Zeit übertragen werden kann, wird dieses Problem bestehen bleiben.

Dabei fällt mir ein: Wir hatten mal eine kurze Diskussion zur "Blutracheregelung" der Sure 47. Da hast Du einfach nur abgestritten, obwohl der Korantext dort vollkommen eindeutig erscheint. Du wolltest mir eine Auslegung nachliefern, die den Konflikt mit der westlichen Rechtsauslegung, nach der nur bei individueller Schuld bestraft werden soll, auflöst. Bisher habe ich dazu nichts von Dir gehört.
 

21.03.07 11:43

69033 Postings, 7468 Tage BarCodeFür lassmichjimps

 

Gruß BarCode

 

21.03.07 11:45

61594 Postings, 7483 Tage lassmichreinSuper... Wie sollte man (oder Suche) das auch

finden...

Extra vorher noch nach dem Namen der Anwältin gesucht... :((  

21.03.07 12:46

1670 Postings, 6593 Tage aktienpudelMit solcher Einstellung

darf diese Frau auf keinen Fall als FAMILIENRichterin tätig sein.  

21.03.07 12:51

5261 Postings, 7760 Tage Dr.MabuseWarum die Aufregung? Das Urteil ist

nichtig! Wie kann eine Frau, die sich auf den Koran bezieht, Recht sprechen? Was sagt Fritzchen_Mueller eigentlich dazu?  

21.03.07 12:56

31079 Postings, 8236 Tage sportsstarergänzend zu #43..

greetz
sports*
______________________________________________
Das Leben ist hart, doch Ariva ist härter..

 
Angehängte Grafik:
Beschluss.jpg (verkleinert auf 76%) vergrößern
Beschluss.jpg

21.03.07 16:00
3

95441 Postings, 8500 Tage Happy EndSkandal?!

Ihr habt Euch aufgeregt über diejenigen, die sich über ein aus dem Zusammenhang gerissenes Papstzitat empören.

Daher meine Frage: Wer hat das Schreiben der Richterin vorliegen? Vor der Hexenverbrenung wäre das sicherlich äußerst sachdienlich zur eigenen Urteilsfindung...


im Übrigen: Interessant wäre in diesem Zusammenhang, wie der positive Befangenheitsbescheid zustande kam. Er kann wohl kaum in der (angeblich) falschen Rechtsauffassung der Richterin begründet sein.


Beitrag aus dem Forum bei Spiegel online

Leider ist das Recht eine wesentlich kompliziertere Materie, als es die Behandlung dieses Themas durch SPIEGEL ONLINE suggeriert. Diese stellt vielmehr geradezu eine Herausforderung zu populistischer Hatz auf die Richterin dar, ob nun aus der linken (säkular-feministische Gutmenschen) oder rechten Ecke (konservative Weltuntergangskassandren).

Was nur wenige Kommentatoren in dieser selten unsachlichen Diskussion (Stichwort "Anwaltslizenz") gemerkt haben (insbesondere "derNachdenkliche" und Andreas Henn): hier wird eine komplizierte Rechtsfrage völlig aus dem Zusammenhang gerissen und ideologisch hochgekocht. Konkret ging es nämlich nur um die Auslegung des unbestimmten Rechtsbegriffs "unzumutbare Härte", der darüber entscheidet, ob die Ehe auch ohne Trennungsjahr geschieden werden kann. Es geht also nur um den rein formalen Fortbestand der Ehe, denn die Trennung der Eheleute wurde von derselben Richterin ja bereits gemäß dem Gewaltschutzgesetz verfügt; der Ehemann durfte sich ihr nicht einmal nähern. Ich kann nicht wirklich sehen, wie die Ehefrau lediglich durch den formalen Fortbestand des "Ehebandes" hier UNZUMUTBAR belastet worden sein sollte. Auch wenn sie geschieden würden, könnte der Ehemann ihr doch immer noch drohen, oder? Denn würde der je eine Scheidung nach deutschem (und nicht islamischem Recht) ernst nehmen? Im Ergebnis halte ich die Entscheidung der Richterin daher für vertretbar.  

21.03.07 16:58

51345 Postings, 8700 Tage eckiUnd Karlchen hätte die Richterin gleich "entsorgt"

Fallbeil oder anders?

Weil der Schutz der Frau durch Annäherungsverbot für den künftigen Ex-Ehemann ihm nicht ausreichend erscheint, ist gleich das Widerstandsrecht des Grundgesetzes gefordert.  

21.03.07 17:04
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12175 Postings, 8384 Tage Karlchen_IIEntsorgt ist der richtige Ausdruck.

Wer als Richter meint, dass es in Deutschland für bestimmte Religionsanghörige Sonderrechte gibt, die auch Gewalt gegen Frauen rechtfertigen, hat seinen Beruf verfehlt und sollte gehen oder gegangen werden. Und im sollte nachdrücklich gesagt werden, dass hier der Grundsatz gilt: Gleiches Recht für alle.  

21.03.07 17:25

51345 Postings, 8700 Tage eckiUnd Karlchen, wann soll sie das gesagt haben?

Sie hat aufgrund des Gewaltschutzgesetzes ein Annäherungsverbot verfügt.

Das ist für dich Rechtfertigung von Gewalt? Gar keine Synapsen mehr übrig?  

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