Im alten wie im neuen Mietrecht (das ja bekanntlich gerade ereuert worden ist) gibt es einen Vorschrift die besagt, daß die Miete auch bei einem Vermieterwechsel fällig ist, wird und bleibt. Um das zahlen kommst man einfach nicht drumrum. Die Ansprüche, die durch einen Mietvertrag enstehen verhähren auch erst nach 30 Jahre. Wenn also in 15 Jahren erkannt werden sollte, daß man damals für 2 Monate keine Miete gezahlt hat, dann ist dieser Betrag nach wie vor fällig, zzgl. Verzugszinsen. Da der normale Zinssatz momentan bei 4,25 % liegt, kommen dann noch 5 % für die Verzugszinsen hinzu. Die 2 ausstehenden Monatsmieten werden also ohne daß der Vermieter etwas sagen muß, für jeden Monat mir 9,25 % verzinst, dann würde das nach 10 Jahren bei 700 DM Kaltmiete einen Streitwert von etwa 3.300 DM machen ( falls ich mich nicht totatl verrechnet habe).
Also ich an der Stelle des Mieters, würde die 2 Mieten schnellstmöglich überweisen, da ansonsten noch die Mahngebühren, eventuell die Anwaltskosten hinzukommen, die dann auch voll übernommen werden müssen.
Miete ist halt kein Spaß.
Gruß
Der Don Und wenn er erst in 10 Jahren merkt, daß noch 2 Monatsmieten offen sind
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