nachdem keine Bestätigungen zur Loschung der Thielert AG Aktien vorgenommen wurde, hat man einfach den Kanal geschlossen. Kann man ja machen, aber besteht da ein Zusammenhang ? Hier möchte ich die Gelegenheit ermöglichen, entsprechende Belege zu erbringen, daß die Bank die Aktien ausgebucht hat. Selbstverständlich kann man auch seine Meinung zur Aktie einbringen. Ich freue mich auf eine rege Diskussion.
...warum sollte sie wieder zugelassen werden? Das Unternehmen ist insolvent und existiert nicht mehr. Wie kann ein Unternehmen, das weder physisch noch juristisch existiert, an der Börse zugelassen sein? Wie soll das gehen? Das musst Du uns mal erklären. Wenn Du das nicht kannst, erspare uns Deine verwirrten Gedankengänge... Und schnüffel, es wäre doch sinnvoller Beweise zu liefern, dass die AG noch existiert. Müsste doch dann eigentlich ganz einfach sein. Statt dessen pocht Ihr darauf, dass sie noch nicht gelöscht wäre. Juristisch betrachtet existiert die Thielert AG nicht mehr! Denn mit der Aufhebung des Insolvenzverfahren, also mit der abgeschlossenen Abwicklung der Insolvenz, existiert das Unternehmen nicht mehr.
----------- Pusher, Basher, Spamer und Kurspropheten schaden Euch. Nur sachliche Fakten sind hilfreich!
Status wird als aktiv angegeben. Leider kommen auch keine Hinweise ein, daß es zu Ausbuchungen der Aktie schon gekommen ist. Leider in dem Sinne Deiner Behauptung, für andere Gott sei Dank. Insofern kann man doch die Zweifel an Deiner Behauptung verstehen.
...es ist nur der Hinweis, dass eventuell noch Vermögen vorhanden sein könnte... (Konjunktiv) und selbst wenn dem so wäre, kann es sich nicht um einen so hohen Betrag handeln, der die Schulden, einen annährend dreistelligen Mio.-Betrag, abdecken könnte.
Eine Aktiengesellschaft, Kommanditgesellschaft auf Aktien, Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) oder Genossenschaft, die kein Vermögen besitzt, kann von Amts wegen oder auf Antrag der Finanzbehörde oder der berufsständischen Organe gelöscht werden. Sie ist von Amts wegen zu löschen, wenn das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Gesellschaft durchgeführt worden ist und keine Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass die Gesellschaft noch Vermögen besitzt.
Thielert ist physisch nicht mehr existent, oder wollt Ihr das bezweifeln? Für Euch ist der Eintrag im HR ein Strohhalm, an dem Ihr Eure letzt Hoffung klammert...
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festzustellen bleibt, daß sich noch Niemand hier dazu geäußert hat wegen der Ausbuchung seiner Aktien durch seine Bank. Das ist ein Fakt, ganz egal wie es weiter geht oder eben auch nicht.
Z: "...festzustellen bleibt, daß sich noch Niemand hier dazu geäußert hat wegen der Ausbuchung seiner Aktien durch seine Bank. Das ist ein Fakt..."
So, so, das soll also ein Fakt sein? LOL
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Aus dem bereits gelöschten Thielert Thread:
Mr. Moneypen.: Ende jetzt da! 27.03.21 13:12#15264 Habe heute einen Brief von meiner Bank erhalten, dass das Insolvenzverfahren mit AZ 67g IN 150/08 nach Vollzug der Schlussverteilung aufgehoben wird.
Die Veröffentlichung im Bundesanzeiger erfolgte am 10.03.21
So wie Chillie schon geschrieben hat übersteigen die Forderungen den Erlös fast um das 10fache. Also quasi ein Tenbagger - nur in die falsche Richtung.
Somit kann dieser Thread mit seinen leidlichen Diskussionen jetzt auch endlich beendet werden.
Schnüffel, wie wäre es, wenn Ihr zwei Euch mal endlich mal an Fakten halten würdet, anstatt diese zu leugnen und so zutun, als wenn es sie nicht geben würde und dies als Fakt darzustellen? Ist ja nicht das erste mal, dass ich das Euch unter die Nase reiben muss, um Eure verlogene Retorik aufzudecken...
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...die Nachricht der Bank, dass Thielert insolvent ist bedeutet, dass die Aktien wertlos bleiben, auch wenn Ihr sie noch 20 Jahre in Deinem Depot stehen habt. Das ist dann nichts anderes als ein wertloser Platzhalter oder besser ein Mahnmal als Erinnerung. Und wenn Ihr Euch 100 x einredet, dass Ihr noch die Aktien besitzt, bleiben sie wertlos und Ihr könnt nichts damit anfangen, weil sie nicht mehr handelbar sind. Ist das so schwer zu verstehen? Das ist Fakt!
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Schnüffel
: Ganz sicher scheint es aber nicht zu sein
davon redet Ihr schon mehrere Jahre. Irgendjemand hatte wohl von der Bank eine Mitteilung erhalten, daß das Insolvenzverfahren vorüber sein soll. Ich durfte schon mal eine Ausbuchung mitmachen bei der IVG Immobilien AG. Das lief wie am Schnürchen. Mitteilung von der Bank über Wertlosigkeit und Ausbuchung der Aktien. Im Unternehmensregister die kompletten Seiten rot durchkreutzt. Das nenne ich mal AUSBUCHUNG !
...stell Dich der Realität oder träume weiter. Es spielt keine Rolle ob sie noch in dem Register steht. Es besteht offensichtlich kein Interesse, sich damit weiterhin auseinander zu setzen. Es gibt keinerlei Aktivitäten diesbezüglich! Wenn dem so wäre, würde man ziemlich schnell was in den Börsenblättern nachlesen können. Aber nichts der gleichen. Ihr lotet in Euren Köpfen nur die theoretischen Möglichkeiten aus, ohne auch nur den geringsten Hauch eines Hinweis dafür zu haben, dass irgend ein Investor Interesse an dem obsoleten insolventen Unternehmen haben könnte. Somit bleiben Eure Diskussionsgrundlage nichts anderes als eine Spekulation von "was wäre wenn..." und mehr nicht... Und habt Ihr mal darüber nachgedacht, welcher Investor sich ein millionenschwer verschuldetes Unternehmen ans Bein ketten würde, wenn er es auch für umme haben kann? Das macht keiner freiwillig. Selbst als neue AG, wären dann die alten Aktien wertlos. Also egal wie, die Aktionäre sind wie immer die dummen... Und abgesehen davon habt Ihr null Einfluss auf Eure Aktien. Ihr könnt eine Löschung nicht verhindern. Die Insolvenz ist praktisch abgeschlossen.
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extrachili
: .....wie jede andere Insolvenzabwicklung
...auch, nachdem die Insolvenz vollständig abgewickelt ist. Mit der Aufhebung der Insolvenzabwicklung ist die Insolvenz abgeschlossen und rechtsgültig.
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...weißt, was die Aufhebung der Insolvenz bedeutet...
Was Du meinst ist wahrscheinlich, das die Aufhebung der Insolvenz gleichbedeutend ist mit einer Anullierung bzw. sie rückgängig zu machen.
Aber da täuschst Du Dich. Wenn von der Aufhebung der Insolvenz die Rede ist, ist das Verfahren gemeint und nicht die Insolvenz an sich als ungültig zu erklären.
So jetzt hast Du wieder was gelernt...
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