Merkel gilt als Initiatorin der Propaganda-Parolen Willkommenskultur und offene Grenzen. Als Anis Amri im Juli 2015 über Freiburg nach Deutschland einreist, ist er bereits in Italien zu 4 Jahren Haft verurteilt worden (Anzünden einer Schule, Vandalismus, Bedrohung, Dieb- stahl). Tunesien hat er verlassen, weil er zu einer Haftstrafte wegen Diebstahls eines Last- wagens verurteilt worden war. (Mittelmeer-Route über Lampedusa)
Amri hätte sofort nach seiner Einreise unmittelbar nach Italien zurückgebracht werden müssen, da Italien nach dem Dublin-Verfahren als sicheres Herkunftsland zuständig gewesen wäre. Das ist der erste Rechtsverstoß staatlicher Institutionen. Im April 2016 beantragt Amri Asyl. Dieses Asylverfahren hätte gar nicht durchgeführt werden dürfen, sondern Amri hätte nach den Dublin-Regelungen sofort nach Italien verbracht werden müssen. Der zweite Rechtsverstoß.
In NRW wird Amri als Gefährder überwacht und der Sicherheitsapparat erfährt, dass er gezielt nach Waffen und Mittäter für Anschläge sucht. Dabei wird auch bekannt, dass er mit bis zu 8 unterschiedliche Identitäten und auch mehrere falsche Pässe benutzt hat. Ein mögliches Verfahren wegen Urkundenfälschung ist unterblieben, obwohl der Mann als höchst gefährlich eingestuft worden ist. Der dritte Rechtsverstoß.
NRW schaltet Generalbundesanwaltschaft ein, die jedoch die Ermittlungen nicht an sich ziehen, in NRW wird jedoch kein Verfahren aufgenommen, statt dessen im März 2016 ein neues Verfahren in Berlin. September 2016 gibt es nicht mehr genügend Hinweise, die ein weiteres Überwachen rechtfertigen.
Bereits Juni 2016 ist Amris Asylantrag abgelehnt worden, er kommt, nachdem er aufge- griffen worden ist, in Abschiebehaft in die Justizvollzugsanstalt Ravensburg in BW. Obwohl bis zu 6 Monaten möglich und um 12 Monate verlängerbar, kommt Amri bereits nach 2 Tagen frei, weil Kleve in NRW wegen Wohnsitz zuständig. Freilassungsanordnung Kleves wegen fehlender Papiere aus Tunesien, die eine zweifelsfreie Identität nicht zulassen.Dies könnte wegen der Gefährlichkeit Amris ein 4. Rechtsverstoß sein.
2 Tage nach dem Anschlage sollen die Papiere aus Tunesien in NRW angekommen sein. Das sollte man als erstes überprüfen, ob die Papiere aus Tunesien tatsächlich so spät gekommen sind oder ob das nur eine Schutzbehauptung ist.
Der Fall zeigt ein Zuständigkeitswirrwarr. Deshalb sollte dem Bund das Abschiebungs- verfahren zugeordnet werden. Der Fall zeigt aber auch, dass die wirren Gedanken der Kanzlerin von einer offenen Grenze ursächlich pol. mitverantwortlich sind für die Toten in Berlin, denn bei einer Grenzkontrolle hätte Amri gar nicht nach Deutschland einreisen können. Zusätzlich könnten zahlreiche Rechtsverstöße vorliegen, inzwischen ist sogar von einem Staatsversagen die Rede. Es könnte sein, dass Deutschland von den Angehö- rigen der Opfer in Berlin auf Schadensersatz verklagt werden könnte, möglicherweise auch einzelne Bundesländer. Es sollte auch keinen Tunesiern mehr die Einreise ohne Ausweispapiere erlaubt werden. Denn sonst würde kriminelles Verhalten der Einreisenden wie Wegwerfen der Ausweispapiere im Vergleich zur Einreise mit Papieren noch belohnt werden,weil diejenigen ohne Papiere nicht abgeschoben werden. Es kann nicht Auf- gabe des Staates sein, kriminelles Verhalten zu belohnen, wie es gegenwärtig der Fall ist.
https://www.abendblatt.de/vermischtes/...Berlin-nicht-verhindert.html
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