was die StA in der Hand hat,ist es erschreckend wenig.Unterstellt,alles wäre zutreffend ist es der klassische Fall des §153a STPO-Einstellung des Verfahrens gegen Geldbusse-.
So sieht`s wohl auch die StA,weil auch der diskutierte Strafbefehl in der Regel für Bagatelldelikte zur Entlastungder Gerichte-Entscheidung ohne Hauptverhandlung-geschaffen wurde.
Bin zwar kein Strafverteidiger,aber das was als Ermittlungsergebnis beim Pizzabäcker landete(übrigens dürfte hier ein neues Ermttilungsverfahren laufen wegen Geheimnisverrat,Verwahrungsbruch etc),ist mehr als wenig.Geschätzte Drogenmengen,fragwürdige Belastungszeugen,Reinheit des Stoffes nicht feststellbar(auch geschätzt),kein Beweis,dass es Kokain war,kein Beweis,dass die Briefchen Friedmann gehörten etc.Da lauert der Freispruch!
Ich glaube,hier wird dann so oder so Gesichtswahrung betrieben.Das Verfahren wird eingestellt,nach §153 a STPO.Friedmann zahlt einen hohen Betrag an eine gemeinnützige Einrichtung und alle sind zufrieden.Friedmann muss sich keiner Hauptverhandlung stellen,die StA ist mit einem blauen Auge davon gekommen und Ihr könnt über die Boni in Strafverfahren für Juden spekulieren!
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