"Sie klagen ein Honorar von 100.000 Euro ein. In erster Instanz gewinnen Sie rechtskräftig zu 3/4, also in Höhe von 75.000 Euro. Es sind Prozesskosten von rund 12.000 Euro (zwei Rechtsanwälte, Gerichts- und Beweiskosten) entstanden. Die Erfolgsbeteiligung des Prozessfinanzierers (hier 30 Prozent) errechnet sich wie folgt:
Erlös§75.000 Euro ./. von Ihnen zu tragende Kosten (1/4 von 12.000 Euro) 3.000 Euro zu verteilender Nettoerlös 72.000 Euro = Erlösanteil des Finanzierers (30 Prozent) 21.600 Euro = Ihr Erlösanteil (70 Prozent) 50.400 Euro
Keine Rechtberatung alles ohne Gewähr!"
In dem Beispiel hätte der Betrogene 1/4 der RAKosten von seinem Schadenersatzanspruch abgezogen bekommen. Ich gehe noch einen Schritt weiter. Was wäre, wenn man nur zu einem Fünftel gewönne?
Also Erlös 20000 Euro minus 0,8 * 12000 = 9600 wäre zu verteilender Nettoerlös = 10400. Dann erhielte der Finanzierer 3120 und der Betrogene 6720 Euro.
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