ich merke schon, du hast mal richtig Ahnung von Unternehmensführung bzw. wie man Neuausrichtungen bekannt gibt. Gaaaanz bestimmt durch ne einfache adhoc :D
In der letzten Meldung - die leider nur auf der Homepage zu lesen ist - heisst es ganz klar und deutlich:
UEG hatte im Rahmen der Hauptversammlung am 18. April 2013 über diesen Sachverhalt informiert, ebenso wie über die durch zwei Rechtsgutachten angesehener Anwaltskanzleien (Becker Büttner Held und Hogan Lovells) gestützte Rechtsauffassung der UEG, dass der Projektentwicklungsvertrag nach ihrer Rechtsauffassung im Hinblick auf die erfolgsabhängigen Gegenleistungen nicht rechtswirksam beendet worden sei.
UEG hat seitdem die weitere Entwicklung der Strategischen Partnerschaft beobachtet, weil der mögliche Wert der erwähnten Rechte von einer erfolgreichen Fortsetzung und Umsetzung der in der Strategischen Partnerschaft vereinbarten Projekte abhing.
Am 3. Mai 2013 hat RWEI auf ihrer Website darüber informiert, dass das SPA „ausgelaufen“ sei. Damit ist der Wert potenzieller, die Kündigung überdauernder Rechte der UEG hinfällig geworden.
Der Projektentwicklungsvertrag ist Makulatur, seit dem Tage an dem RWE aus dem Projekt ausgestiegen ist. Da dürfte eine Schadenersatzklage wohl kaum durchkommen...
UEG hatte im Rahmen der Hauptversammlung am 18. April 2013 über diesen Sachverhalt informiert, ebenso wie über die durch zwei Rechtsgutachten angesehener Anwaltskanzleien (Becker Büttner Held und Hogan Lovells) gestützte Rechtsauffassung der UEG, dass der Projektentwicklungsvertrag nach ihrer Rechtsauffassung im Hinblick auf die erfolgsabhängigen Gegenleistungen nicht rechtswirksam beendet worden sei.
"Es ist sehr gut möglich, dass die Unternehmung mittlerweile über ein negatives Eigenkapital verfügt."
Das ist richtig, aber leider nicht der einzige Grund, weshalb eine aHV einberufen werden kann. Mal §122 AktG lesen und einige Kommentare zum Thema und schon sind wir schlauer. Gell.
Am 3. Mai 2013 hat RWEI auf ihrer Website darüber informiert, dass das SPA „ausgelaufen“ sei. Damit ist der Wert potenzieller, die Kündigung überdauernder Rechte der UEG hinfällig geworden.
EiWas genau verstehst du jetzt an dieser Aussage nicht?
Eine Schadenersatzklage ist somit meiner Meinung nach eindeutig vom Tisch...
RWE ist aus dem Projekt ausgestiegen, somit wurden die Verträge mit UEG sowieso hinfällig, egal ob gekündigt oder nicht.
Tatsache ist, dass die Aktie praktisch wertlos ist und bei 0.001 angekommen ist
Tatsche ist, dass UEG in den letzten Jahren wohl viele "Interessenten" um eine "reelle Chance" gebracht hat.
Tatsache ist, dass man diese Aktie gar nicht schlecht reden muss, denn der Chart spricht für die Qualität der Aktie eine eigene, deutliche Sprache.
Tatsache ist, dass UEG kein Projekt mehr an der Angel hatte.
Tatsache ist, dass man sozusagen immer nur dieses eine Projekt an der Angel hatte.
Tatsache ist, dass RWEI aus dem Projekt ausgestiegen ist und somit die Grundlage für eine Klage entfällt. Denn UEG war ja lediglich im Rahmen dieses Projektes mit RWEI verbunden.
Tatsache ist, dass sich UEG vornehmlich über die Ausgabe von Aktien in Verrechnung für Dienstleistungen über Wasser gehalten hat. Hierzu kann man sich im englischen Register www.companieshouse.gov.uk gerne selber informieren.
Tatsache ist, dass man durchaus bei einem Kurs von 0.001 bei einem Hypchen ein paar Euronen abgreifen kann. Doch dazu müsste man die Zocker erst mal in den Wert locken. Das scheint momentan jedoch noch nicht der Fall zu sein.
Ich verfolge diesen Wert seit 2008 und besitze durchaus genügend Erfahrung im Umgang mit Freiverkehrsklitschen. Und aus diesem Grunde ist meine Meinung - die ich durchaus hier kund tun darf - dass UEG "fertig hat". Da schwingt absolut keinen "Frust" mit. Diejenigen die hier richtig viel Geld verloren haben dürften da wohl eher ziemlich frustiert sein.