118000 AG: Landgericht Bonn weist Millionen-Klage der Deutsche Telekom AG gegen Tochtergesellschaften der 118000 AG vollumfänglich ab.
118000 AG: Landgericht Bonn weist Millionen-Klage der Deutsche Telekom AG gegen Tochtergesellschaften der 118000 AG vollumfänglich ab.
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01.09.2011 / 12:53
München / Bonn, 1. September 2011 - Das Landgericht Bonn hat gestern eine Klage (AZ: 16 0 6/10) in Höhe von 1.251.410,79 Euro gegen zwei Tochtergesellschaften der 118000 AG vollumfänglich abgewiesen. Die Deutsche Telekom AG (DTAG) hatte gefordert, dass die Beklagten für die Jahre 2005 bis 2008 in Rechnung gestellte Datenkosten zahlen sollten. Die überhöhten und intransparenten Rechnungen wurden nicht bezahlt. Daraufhin reichte die DTAG Klage ein, die am gestrigen Tage abgewiesen wurde. Die Prozesskosten trägt die DTAG.
Bereits in der vergangenen Woche hatte das Oberlandesgericht entschieden, dass die Datenkosten für die 118000-Tochtergesellschaft GoYellow GmbH für den Zeitraum 2005 bis 2009 einen jährlichen Betrag von 3.592,30 Euro pro Jahr nicht übersteigen dürfen. Die DTAG darf gemäß § 47 des Telekommunikationsgesetzes den Datenabnehmern nur die Kosten der effizienten Bereitstellung in Rechnung stellen.
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