Letzte Hoffnung Verfassungsgericht
Parallel dazu bereiten Unternehmen der Solarbranche weiterhin eine Verfassungsklage vor. Sie stören sich vor allem an der geplanten Rückwirkung des Gesetzes zum 1. April, obwohl der Bundesrat erst im Mai über die EEG-Änderung abstimmen wird. „Dass ein Gesetz mit so weitreichende Folgen rückwirkend erlassen wird, hatten wir in Deutschland so noch nicht“, sagt der Münchener Anwalt Jörg Ritter, der die Klage derzeit im Auftrag der Projektentwickler Belectric und Solarhybrid vorbereitet. „Das ist ein Verfassungsbruch.“
Solarhybrid hatte nach Bekanntwerden der Gesetzespläne Insolvenz angemeldet. Das Unternehmen ist auf die Erstellung großer Solarparks spezialisiert. Da diese künftig oberhalb einer Leistung von zehn Megawatt gar nicht mehr gefördert werden sollen, sah sich Solarhybrid über Nacht seiner Geschäftsgrundlage entzogen. Hinzu kommt, dass solche Großanlagen besonders lange Vorlaufzeiten haben. Der jüngste Kompromiss, wonach die Frist für Solarparks, die auf sogenannten Konversionsflächen wie zum Beispiel ehemaligen Militärflugplätzen errichtet werden, bis zum 30. September verlängert wird, reicht der Branche nicht aus. „Es gibt ein Gutachten der Universität Jena, wonach sogar jede Gesetzesänderung vor dem 31. Dezember 2012 verfassungswidrig wäre“, sagt Ritter.
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