Hier ist ein interessanter Beitrag eines Bloggers:
" Begründung für Entscheidung gegen Pressefreiheit: Landgericht Hamburg sorgt sich um Markus Fricks Ruf
Bereits mehrmals mussten wir an dieser Stelle über unseren Rechtsstreit mit Markus Frick berichten. Der ehemals als Stimme des Geldes bekannte ?Börsenexperte? - so bezeichnet ihn das Landgericht Hamburg - hatte Aktien-Blog bereits vor Monaten eine einstweilige Verfügung zukommen lassen, weil wir in einem Artikel vom Sommer 2008 über einen Arrest eines Kleinanlegers gegenüber Frick berichtet haben, der nach einer außergerichtlichen Einigung beider Parteien Monate nach Erscheinen unseres Artikels nicht mehr vorlag. Der Vorwurf Fricks nachdem er sich mit seinen ehemaligen Gläubigern im Stillen geeinigt hat: Aktien-Blog hält inzwischen falsche Informationen auf seinen Seiten bereit. Unsere Argumentation: Erstens war dieser Artikel Monate alt und mit einem Datum gekennzeichnet, zweitens erfolgte die Einigung zwischen Frick und dessen vermeintlichem Opfer im Stillen und ohne unsere Kenntnis.
Nachdem wir eine kostenpflichtige Abmahnung des ?Börsenexperten? ignoriert hatten, bediente sich Markus Frick in Person seines Anwalts Dominik Höch des Landgerichts Hamburg und erwirkte eine einstweilige Verfügung. Unser prompter Widerspruch gegen diese Verfügung des Gerichts wurde abgelehnt. Monate später erreichte uns sogar eine Begründung des Landgerichts, die auf wenigen Seiten mehrmals vom Persönlichkeitsrecht des ?Börsenexperten? Frick spricht, das Wort Pressefreiheit jedoch nicht einmal erwähnt.
Berufsverbot für Blogger und Online-Journalisten?
Zwar erkennt das Landgericht Hamburg an, dass unser Artikel zum Zeitpunkt seines Erscheinens korrekt war, doch gebe es nach der Einigung zwischen Frick und dessen ehemaligen Gläubigern keinen Grund mehr für diese Berichterstattung. Da der besagte Artikel selbst nach mehr als einem Jahr nach seinem Erscheinen noch immer über Suchmaschinen oder Links zu erreichen sei, nutze selbst die Kennzeichnung des Artikels als ?alt? nichts - das Persönlichkeitsrecht des ?Börsenexperten? Frick werde nach Ansicht des Landgerichts durch das bloße Bereithalten des Artikels verletzt.
In der Begründung bringt das Landgericht seine Rechtsauffassung folgendermaßen auf den Punkt: ?Dabei kommt es - jedenfalls wenn es sich, wie vorliegend, um rufbeeinträchtigende Behauptungen handelt - auch nicht darauf an, ob die Behauptung vormals zutreffend und zulässig war.? Die Tatsache, dass es für Internetmedien in keiner Weise praktikabel ist, mögliche Änderungen von in Artikeln dargelegten Sachverhalten zu antizipieren, um täglich sämtliche Archivinhalte der Realität anzugleichen, ignoriert das Landgericht völlig. Auch die Verbannung älterer Artikel in ein Archiv, das weder mittels Suchmaschinen noch über Links erreichbar ist, kommt einem Berufsverbot für Onlinemedien und Blogger gleich.
Wir verlieren die Zuversicht nicht!
Auch die Anwaltskosten, die selbst ein Erstkontakt zwischen Onlinemedien und ?Geschädigten? mit sich bringt, ignoriert das Landgericht Hamburg in seiner Rechtssprechung. Wäre die anwaltliche ?Information? über geänderte Sachverhalte für Onlinemedien in Form von Abmahnungen nicht sofort mit hohen Kosten verbunden, könnte ein neuer Artikel sicherlich sämtliche Entwicklungen eines Sachverhalts beleuchten und die Leser unabhängig und objektiv informieren. Die gängige Abmahnpraxis hinterlässt jedoch den Eindruck, als ginge es nicht um objektive Information, sondern darum, kritische Berichterstatter unter Geiselnahme des Persönlichkeitsrechts mundtot zu machen.
In der Begründung seiner jüngsten Entscheidung hat sich das Landgericht Hamburg dieser Praxis angeschlossen und scheinbar nur oberflächlich geprüft. Wir glauben trotz der jüngsten Entscheidung auch weiterhin an die zweckgerichtete Abwägung zwischen Pressefreiheit und Persönlichkeitsrecht und blicken dem für November terminierten Hauptsacheverfahren vor dem Landgericht Hamburg mit Zuversicht entgegen.
von Nico Popp am 21. Oktober 2009 um 09:28 Uhr Internes, Wissen Abmahnung, Landgericht Hamburg, Markus Frick, Pressefreiheit "
http://aktien-blog.com/...mburg-markus-frick-00505.html#comment-61909 ----------- | Disclaimer: | | Grüne Sterne beruhen auf Gegenseitigkeit! |
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