Das Konkursverfahren nach Chapter 11 des amerikanischen Konkursrechts von 1978 wird vor allem von großen Gesellschaften genutzt (Enron, Exodus, Napster, XO Comm., Williams Comm., K Mart, Adelphia, WorldCom etc.). Der Gläubigerschutz nach Kapitel 11 hat eine aufschiebende Wirkung. Das Unternehmen kann seine Geschäfte unter dem zeitlich begrenzten Schutz des Gerichts vor den Gläubigern weiterführen und sich mit ihnen verständigen.
Ein Konkursverwalter wird meist nicht eingeschaltet und das Unternehmen selbst behält die Kontrolle über die eigene Firma.
Da den insolventen Unternehmen Geld für die Weiterführung der Geschäfte fehlt, wird häufig eine "Debtor-in-Possession"-Finanzierung mit Kreditanstalten vereinbart. Die Rückzahlung dieses Neukredits genießt Vorrang vor allen anderen Forderungen, ist also relativ leicht zu erhalten.
Beim Konkursverfahren nach Chapter 11 erhalten Anleihebesitzer oder andere Gläubiger einer Firma oft Aktien der reorganisierten Gesellschaft als Entschädigung für ihre Forderungen. Die alten Aktionäre werden zuletzt bedient und gehen meist leer aus.
Umstritten ist der Konkurs nach Chapter 11, weil Unternehmen mehrmals hintereinander den Schutz des Chapter 11 suchen können und damit die Pleite eines Unternehmens über Jahre verschleppen. Durch die Verzögerung werden oft kleinere Geschäftspartner ebenfalls in den Konkurs getrieben, sog. Folgeinsolvenzen.
Als zweites hauptsächliches Konkursverfahren sieht das US-Konkursrecht einen Konkurs nach Chapter 7 (Liquidation) vor. Es wird angewendet, wenn ein Unternehmen nicht über ausreichende Vermögenswerte oder Geschäftsaussichten verfügt und aufgelöst werden soll.
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