Darf der Broker meine Aktien verleihen? Wer schon einmal den Begriff ?Leerverkauf? gehört hat, fragt sich vielleicht, wie ein Investor Aktien verkaufen will, die er nicht besitzt. Das Vorgehen ist recht einfach. Er leiht sich bei einem Broker Aktien, die dieser für Kunden in der Verwahrung hat. Grundlage ist ein Termingeschäft, bei dem zu einem bestimmten Zeitpunkt geliefert werden muss. Die Hoffnung zielt auf fallende Kurse ab. Der Entleiher liefert zum vereinbarten höheren Kurs, kauft die Papiere am Markt billiger wieder zurück, übergibt sie dem Verleiher und verdient an der Differenz.
Praktisch alle Broker und Investmentgesellschaften haben in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) stehen, dass sie berechtigt sind, die zur Verwahrung gehaltenen Aktien aus dem Sondervermögen verleihen zu dürfen. Der Depotinhaber kann hier nicht widersprechen.
Der Sinn der Aktienleihe für den Broker liegt darin, dass der Entleiher dafür eine Gebühr entrichten muss. Für Anteilsinhaber von Investmentfonds bedeutet dies, dass die Gebühr wieder in das Fondsvermögen einfließt und damit eine zusätzliche Gewinnquelle darstellt. In der Regel kommen zwei Drittel der Leihgebühr den Anlegern zugute.
Broker geben einen Teil der Einnahmen aus der Aktienleihe in Form niedrigerer Gebühren an ihre Kunden weiter. Damit profitieren auch diese, wenn Dritte mit ?ihren? Aktien spekulieren.
Ist Aktienleihe risikolos? Wer Aktien im Depot liegen hat, und damit rechnen muss, dass der Broker diese für ein Termingeschäft weiter verleiht, weiß gerne, ob das für ihn risikofrei ist. Nun, das Risiko liegt darin, dass der Entleiher in der Zeit zwischen Entnahme der Papiere aus dem Depot bis zur Fälligkeit seines Kontraktes insolvent wird. In diesem Fall kann es kritisch werden, Zugriff auf die Papiere zu erhalten.
Die Broker sichern ihre Kunden allerdings dahin gehend ab, dass sie auf einem separaten Konto eine Sicherheit hinterlegen. Diese beträgt üblicherweise mehr als 100 Prozent des Kurswertes am Tag der Ausleihe.
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