█ Der ESCROW - Thread █

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neuester Beitrag: 26.11.24 12:50
eröffnet am: 23.01.14 13:48 von: union Anzahl Beiträge: 13813
neuester Beitrag: 26.11.24 12:50 von: ChangNoi Leser gesamt: 6319165
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05.10.24 17:11
4

1394 Postings, 5074 Tage sonifarisHeiß heißer



ron_66271

Re: ron_66271 post# 734841

Friday, October 04, 2024 11:46:33 PM
Post# of 734851
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See again;
https://www.docketbird.com/court-cases/...gation/nysd-1:2011-md-02262


Fairness Hearing;
https://investorshub.advfn.com/boards/...sg.aspx?message_id=175033793



Ron
 

22.10.24 13:24
3

1157329 Postings, 5405 Tage unionW-8BEN mal wieder von Flatex

Mein W-8BEN-Formular läuft bei Flatex am Ende des Jahres aus.

Wenn ich nichts weiter mache, bekomme ich ab 01.01.2025 den vollen Quellensteuersatz angerechnet. Theoretisch hört sich das so an, dass ich unbedingt das Formular W-8BEN ausfüllen sollte, weil jeden Monat Dividenden aus den USA kommen, die derzeit mit 15 % Quellensteuer besteuert werden.

Aber: Bei einem Amerikanischen Unternehmen werden auf US-amerikanische Dividenden die 15% Quellensteuer sowieso in Deutschland erhoben. Die Amis selbst würden 30 % zahlen, wenn sie in Deutschland wohnen würden.
Für Deutsche geht es aber noch weiter. Wir zahlen zu den 15 % Quellensteuer noch 10 % Abgeltungssteuer... bis zu diesen festgelegten 25 %.

Da das aber nicht alle Depotbanken genau gleich handhaben, bin ich immer für ein ausgefülltes W-8BEN, auch wenn es theoretisch nicht notwendig wäre.

LG
union  
Angehängte Grafik:
screenshot_2024-10-22_125640.jpg (verkleinert auf 59%) vergrößern
screenshot_2024-10-22_125640.jpg

24.10.24 22:00

364 Postings, 4695 Tage Indy80@Union

Danke für den Hinweis mit dem W8BEN. Hab meine Escrows zuletzt bei Flatex gehabt auch wenn mein Depot mit COOP seit den Gebühren umgezogen ist. Hab das Anschreiben auch gerade gesehen. Ist von Ende Sept 2024.

Viele Grüße Indy  

25.10.24 17:08
1

80 Postings, 5180 Tage noilW-8BEN

Bei Cortal Consors ist wohl kein handeln nötig:

Wann brauche ich das W-8BEN Formular?
Wenn Sie deutscher Staatsbürger mit deutscher Meldeadresse sind und keine ausländische Versandadresse haben, brauchen Sie kein W-8BEN Formular. Ihren reduzierten US-Quellensteuersatz berücksichtigen wir automatisch.
Unterscheiden sich Ihre Nationalität und das Land Ihrer Melde- oder Versandadresse? Dann senden Sie uns bitte das ausgefüllte W-8BEN Formular zu. Sobald wir das Formular bearbeitet haben, können Sie US-Wertpapiere handeln. Für Sie gilt dann auch der reduzierte US-Quellensteuersatz.

Gut zu wissen: Das W-8BEN Formular ist 3 Jahre gültig, nachdem Sie es eingereicht haben.

 

25.10.24 17:12

2758 Postings, 5132 Tage BusinessDeluxeSo ähnlich

hat mir das die Comdirect auch im September 2023 mitgeteilt.
Kann ich leider nicht mehr hier rein stellen.  

25.10.24 17:15
2

2758 Postings, 5132 Tage BusinessDeluxeHier das Original

27.10.24 09:50
3

2113 Postings, 4843 Tage alocasiaNoch nichts in Sicht

Updated Dividend Distribution

The Receiver periodically reviews its financial condition to determine if there is additional cash for dividend distributions. At this time there is no planned dividend distribution until the final distribution upon termination of the Receivership. It remains unlikely that the Receiver will have funds to distribute to holders of receivership certificates issued to WAMU subordinate note holders or equity holders.

Last Updated: October 22, 2024

https://www.fdic.gov/bank-failures/...ington-mutual-bank-receivership
 

27.10.24 16:45
5

2113 Postings, 4843 Tage alocasiaMann könnte sich jedoch fragen,

wie diese Aussage gemeint ist ?

?Derzeit ist bis zur endgültigen Ausschüttung nach Beendigung der Zwangsverwaltung keine Dividendenausschüttung geplant.?

was ist die endgültige Ausschüttung?  

18.11.24 22:45
11

2418 Postings, 5179 Tage Planetpaprika@alocasia

21.11.24 16:25
6

3968 Postings, 5075 Tage zocki55Viele sind schongestorben und *Nothing is happend*

Wenn's  jemals was geben sollte.. dann werden bis dahin  noch einige abtreten , nach 15 Jahren ganz normal!         Somit gibt's *the Money come to  Family*.
Thanks the USA Bankrupty Rights.  

21.11.24 21:56
3

89 Postings, 1091 Tage itnerdKI-generierte Zusammenfassung

vorab: Ich liebe diese neumodischen KI's! Selbst die komplexesten fachlich verschleierten Texte werden nun in weniger als einer Sekunde glasklar offen gelegt. :-)

1. Aktionäre und nachrangige Anleihegläubiger von Washington Mutual werden voraussichtlich keine Rückzahlungen erhalten, da die verfügbaren Mittel im Insolvenzverfahren prioritär für höherrangige Forderungen wie ungesicherte Gläubiger und vorrangige Anleihegläubiger verwendet werden.


2. Die FDIC verwaltet ausschließlich die Abwicklung von Washington Mutual Bank und ist nicht für die Angelegenheiten der Muttergesellschaft Washington Mutual, Inc. verantwortlich. Aktionäre müssen sich im Rahmen des Insolvenzverfahrens der Muttergesellschaft über die Webseite (www.kccllc.net/wamu) informieren.


3. Das Insolvenzverfahren von Washington Mutual dauert aufgrund laufender Klagen und offener Forderungen weiterhin an, und eine endgültige Abwicklung wird frühestens in 5 bis 10 Jahren erwartet, da es sich um den komplexesten und größten Bankenzusammenbruch in der Geschichte der USA handelt.



 

22.11.24 12:11

882 Postings, 5475 Tage Cubber...

Die kccllc-Seite funktioniert nicht  

26.11.24 12:50
2

1377 Postings, 5437 Tage ChangNoiAus FB

https://www.facebook.com/share/p/1FGhP4tBte/

Und die Analyse aus CHATGPT4 :)

Hier ist eine Analyse des Textes in deutscher Sprache:

**Kontext und Überblick:**
Der Text ist ein rechtliches Schreiben (eine "Antwortschrift") an eine Richterin, Naomi Reice Buchwald, im Zusammenhang mit einem Antitrust-Verfahren (Wettbewerbsrecht) bezüglich der LIBOR-Skandal-Klage. LIBOR (London Interbank Offered Rate) war ein Zinssatz, zu dem Banken einander kurzfristige Kredite gaben und war in der Finanzwelt weit verbreitet. Es wird behauptet, dass eine Gruppe von Banken LIBOR-Zinssätze manipuliert hat, um von dieser Praxis finanziell zu profitieren, was zu einem Antitrust-Verfahren führte. In diesem Schreiben geht es um eine Erwiderung auf Anträge auf zusammenfassende Urteile (Motions for Summary Judgment), die von den Beklagten (den Banken) eingereicht wurden.

**Wichtige Punkte des Schreibens:**

1. **Zusammenfassung der Situation:**
  - Die Kläger, die in zwei Gruppen aufgeteilt sind (Over-the-Counter (OTC) Plaintiffs und Direct-Action Plaintiffs), antworten auf die Anträge der Beklagten, das Verfahren zu beenden (zusammenfassendes Urteil).
  - Die Beklagten argumentieren, dass sie entweder keine LIBOR-Manipulation vorgenommen haben oder, falls sie dies taten, dies einseitig geschah, ohne Absprachen mit anderen Banken.

2. **Rechtliche Argumentation der Kläger:**
  - Die Kläger betonen, dass die Beweise für eine mögliche Manipulation von LIBOR ausreichen, um das Verfahren weiterzuführen. Sie argumentieren, dass es zahlreiche unbestreitbare Tatsachen gibt, die auf eine Verschwörung zur Manipulation von LIBOR hindeuten.
  - Die Kläger gehen detailliert auf die rechtlichen Standards für zusammenfassende Urteile ein, die vorsehen, dass alle Tatsachen im Licht der günstigsten Annahme für die Kläger betrachtet werden müssen.
  - Sie heben hervor, dass die Beklagten in ihrer Argumentation die Tatsachen und Beweismittel nicht korrekt berücksichtigt haben.

3. **Beweisführung der Kläger:**
  - Es wird dargelegt, dass die LIBOR-Regeln den Banken eine klare Frage stellen, zu welchem Zinssatz sie bereit wären, Geld zu leihen. Die Banken hätten ein starkes Interesse daran, ihren LIBOR-Satz zu manipulieren, da ein höherer LIBOR auf instabile Finanzverhältnisse hindeuten würde.
  - Um innerhalb eines "Pakets" zu bleiben und keine einzelne Bank aus der Reihe tanzen zu lassen, hätten die Banken zusammengearbeitet und ihre LIBOR-Sätze abgestimmt. Dies wurde durch direkte Kommunikation zwischen den Banken sowie durch Broker-Kanäle geschehen.
  - Es wird dargelegt, dass es viele Indizien für eine Verschwörung gibt, z. B. die hohe Zahl von Kommunikationskanälen zwischen den Banken, das Teilen von vertraulichen Informationen und die Anstrengungen, die Manipulation zu verschleiern.

4. **Reaktion auf die Argumente der Beklagten:**
  - Die Beklagten behaupten, die Manipulation sei zufällig und nicht das Ergebnis einer Absprache. Diese Argumentation wird von den Klägern als unplausibel zurückgewiesen, da sie auf den Aussagen von Zeugen basiert, die potenziell unglaubwürdig sind.
  - Die Kläger weisen darauf hin, dass es ausreichend Beweise gibt, die eine Verschwörung belegen, einschließlich E-Mails, Telefongespräche und Expertenanalysen, die bestätigen, dass die Manipulation absichtlich und koordinierend war.

5. **Rechtliche Schlussfolgerungen:**
  - Die Kläger argumentieren, dass es keine Grundlage gibt, um die Ansprüche der Kläger auf ein zusammenfassendes Urteil zu stützen, da die Beweise so umfangreich sind, dass sie nur von einem Gericht oder einer Jury bewertet werden können. Insbesondere wird betont, dass es keine Notwendigkeit für eine formelle schriftliche Vereinbarung zur Feststellung einer Verschwörung gibt.
  - Für die Kläger sind diese Beweise ausreichend, um das Verfahren fortzusetzen.

6. **Schlussbemerkung:**
  - Das Schreiben schließt mit einer formellen Stellungnahme, dass die Kläger das zusammenfassende Urteil der Beklagten ablehnen und das Verfahren fortgeführt werden sollte.

**Zusammenfassung:**
Der Text bezieht sich auf eine rechtliche Auseinandersetzung im Zusammenhang mit dem LIBOR-Skandal, bei dem Banken beschuldigt werden, den LIBOR-Zinssatz manipuliert zu haben. Die Kläger argumentieren, dass es genügend Beweise gibt, um eine Verschwörung nachzuweisen, und dass das Verfahren nicht durch ein zusammenfassendes Urteil der Beklagten beendet werden sollte. Die Antwortschrift weist darauf hin, dass die Beklagten ihre Beweise und Argumente nicht korrekt dargelegt haben und dass die Beweise der Kläger eine Weiterführung des Verfahrens erfordern.  

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