... ist doch guuuuut - natürlich dürfen verteidiger der richtigen form halber darauf hinweisen, dass der gerichtssaal ungeheizt ist, dass ein richter befangen sein könnte, etc ... wenn also ein hinweis, der zur beobachtung und festsetzung der verdächtigen führte auf schiefen bahnen zuwege kam, gut, dann soll man das der form halber eben anmerken ... damit das auch im prozokoll steht. aber: ganz egal, ob ein gi das aus jemanden herausgeprügelt hat oder nicht - darüber kann man ja dann im bundestag oder vor einem amerikanischen gericht diskutieren - diese hinweise waren nun mal richtig. die leute haben sprengstoff erworben undwollten ihn mit rel. sicherheit einsetzen ... übrigens auch gegen ein amerikanisches ziel in deutschland. ich verstehe nicht was die herkunft der information zur sache tut, wenn tatsächlich ein derartiger gewaltakt geplant war ...
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