Du hast doch selber 10000 mal geschrieben, dass das Regelinsolvenzverfahren auf die AG sich bezieht. Die AG ist Eigentümer der GmbH und wesentliche Vermögenswerte sind in der GmbH, der Gewinn der GmbH wird im Konzernbericht kumuliert. Kann man alles auch im Geschäftsbericht nachlesen. So viele Asset Deals, wo dass ganze wesentliche mindestens 70-75 Prozent der gesamten Vermögenswerte um den Unternehmens Gegenstand weiter zu erfüllen veräußert wird, kenn ich nicht.
Hier stehts aber so
Bei der Beurteilung der Wesentlichkeit zieht die Rechtsprechung Kriterien wie Aktiva, Bilanzsumme, Eigenkapital, Umsatz und Ergebnis vor Steuern, Mitarbeiterzahl, Anlagevermögen sowie den Substanzwert des Vermögens heran. Eine schematische Bestimmung anhand bestimmter Kennziffern wird jedoch überwiegend zu Gunsten einer Gesamtbetrachtung im Einzelfall abgelehnt. Betroffen müssten aber mindestens 70-75 Prozent des Unternehmens sein. Schließlich kommt eine ungeschriebene Hauptversammlungskompetenz in Betracht, wenn die Gesellschaft ihren Satzungszweck nicht mehr vollständig erfüllen kann. Dies kann beispielsweise der Fall sein, wenn einer von zwei Geschäftszweigen vollständig veräußert wird.
Wird das gesamte Gesellschaftsvermögen ohne Zustimmung der Hauptversammlung veräußert, so ist dieses Rechtsgeschäft nichtig. Der Vorstand würde sich aber ggf. schadensersatzpflichtig machen, wobei in der Regel der Nachweis eines Schadens kaum zu führen sein dürfte.
Anstelle eines Übernahmeangebots kann eine Zielgesellschaft damit alternativ auch wesentliche Vermögensgegenstände rechtlich zulässig ohne die Zustimmung der Aktionäre an einen Bieter veräußern. Einer der Nachteile dabei ist jedoch, dass nicht das gesamte Vermögen der Gesellschaft ohne Zustimmung der Hauptversammlung veräußert werden kann, sondern ein überlebensfähiger Kernbereich mit hinreichender Substanz zurückbleiben muss. Eine ungeschriebene Hauptversammlungskompetenz ist bei der Veräußerung von Vermögensgegenständen abzulehnen, solange ein solcher überlebensfähiger Kernbereich bei der Gesellschaft verbleibt.
Bei der Gigaset und Vtech Deal bleibt dann kein überlebensfähiger Kernbereich für die AG. Sie wollllen Grundstücke, Patente, Rechte, Namensrechte, Lizenzen, Gebäude, Produktionsanlagen und den sämtlichen Personalstamm samt Pensionsverpflichtungen sowie diverse Geräte und Maschinen! Quasi alles. Das entspricht ziemlich mehr als 70 Prozent.
Sutong hat mal nur für die Namensrechte 29 Mio. EUR plus 6 Mio. EUR Lizenzen zahlen wollen. Kann mir gar nicht vorstellen das der Name so an Wert verloren hat zwischendurch. Und er hat immerhin 100 Mio. EUR noch für die AG bezahlt. Heute soll man sich mit 32,6 Mio. EUR zufrieden geben? Damals stand man wesentlich schlechter da. Hausgemachte Übernahme? Dagegen muss es Anfechtungsklagen regnen.
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