Anmerkungen zum Posting #8364 von @Weiße Ritte., der ein Telefonat mit dem Chef von Raptor geführt hat:
Sehr wichtig ist für alle Raptoren, dass die R-Aktie weiterhin handelbar bleibt. Deshalb ein kritischer Blick auf die Geschäftsbedingungen der Börsenbetreiber, die unter ihrem Dach den Handel in den sog. ungerelten Märkten erlauben. Beginnen wir mit Wien:
Hier in R. im sog. Dritten Markt „gelistet“. Umsätze sind hier mit einer einzigen Ausnahme (nämlich 100 Stück zu 0,44 im August 2012) nie zustande gekommen. Nach Aussage vom R-Chef Zanetti wäre das dort ein „Erstlisting“. Bei genauerem Hinschauen auf die Allgemeinen Geschäftsbedingungen zum Handel im Dritten Markt der Börse Wien ist dort aber vorgesehen, dass ein „Finanzinstrument“ dort erst dann „gelistet“ wird, wenn die „Voraussetzung für die Einbeziehung [...], dass die Rechtsgrundlage des Emittenten und die Ausgabe der Finanzinstrumente dem Recht des Staates entsprechen, in dem er seinen Sitz hat“ gegeben ist. Das wäre in puncto R. also die Schweiz. Nun frage ich mich, warum R. denn kein Schweizer Listing aufzuweisen hat?
Wenn nun, wie Herr Zanetti n i c h t versprechen kann, dass das „Listing“ in Stuttgart und Berlin erhalten bleibt, was ist dann das umsatzlose „Listing“ im Dritten Markt in Wien wert?
Antwort auf Weiße Ritte.-Frage Nr. 7 in Verbindung mit Frage Nr. 8, warum Herr Zanetti Versprechen für ein Listing in Stuttgart und Berlin abgeben können, wurde beantwortet, dass er zu einem Gespräch mit der Börse Stuttgart gebeten wurde, „die ihn zu Stellungnahme“ aufforderte. Wozu genau, zu welcher Stellungnahme, hat die Börse Stuttgart Herrn Zanetti aufgefordert?
|