Elektronischer Bundesanzeiger Firma/Gericht/Behörde Bereich Information V.-Datum UNYLON AG Hamburg Kapitalmarkt Einladung zur zweiten Gläubigerversammlung 27.10.2011 UNYLON AG Hamburg eingetragen im Handelsregister beim Amtsgericht Hamburg unter HRB Nr.: 83472 Gläubigerversammlung betreffend ISIN DE000A0EZCG0 / WKN A0EZCG ISIN DE000A0EZCH8 / WKN A0EZCH ISIN DE 000A0SS376 / WKN A0SS37 ISIN DE 000A0SS384 / WKN A0SS38 Einladung zur zweiten Gläubigerversammlung durch die Unylon Aktiengesellschaft, Hamburg, betreffend die 1. 6,0% Optionsschuldverschreibung von 2005 der Unylon Aktiengesellschaft, Hamburg, - im ursprünglichen Gesamtnennbetrag von EUR 5.000.000,00 und gegenwärtig noch valutierenden Gesamtnennbetrag von EUR 4.004.000,00 (nachfolgend die „Optionsanleihe 2005/2009“) - im Gesamtnennbetrag von EUR 4.004.000,00 in Form der Optionsanleihe cum ISIN DE000A0EZCG0 (WKN A0EZCG) elektronischer Bundesanzeiger Seite 1 von 7 https://www.ebundesanzeiger.de/ebanzwww/...556c20a16ce28a9&pag... 28.10.2011und in Form der Optionsanleihe ex ISIN DE000A0EZCH8 (WKN A0EZCH) sowie 2. 7,0% Optionsschuldverschreibung von 2008 der Unylon Aktiengesellschaft, Hamburg, - im ursprünglichen Gesamtnennbetrag von EUR 10.000.000,00 und gegenwärtig noch valutierenden Gesamtnennbetrag von EUR 448.500,00 (nachfolgend die „Optionsanleihe 2008/2016“) - im Gesamtnennbetrag von EUR 448.500,00 in Form der Optionsanleihe cum ISIN DE000A0SS376 (WKN A0SS37) und in Form der Optionsanleihe ex ISIN DE000A0SS384 (WKN A0SS38) zusammen: die Optionsanleihen Die Unylon AG lädt sämtliche Inhaber der vorbezeichneten Optionsanleihen zu der am 21. November 2011 um 13.30 Uhr in den Räumen der Handwerkskammer Hamburg, Holstenwall 12, 20355 Hamburg stattfindenden zweiten Gläubigerversammlung zum Zwecke der erneuten Beschlussfassung ein. In Bezug auf die Beschlüsse zu Punkt 2.1., 2.2. und 2.3 der Tagesordnung, über die auf der Gläubigerversammlung am 21.10.2011 entschieden wurde, kam zwar die nach § 11 Abs. 2 Satz 1 Schuldverschreibungsgesetz (SchuldVG) erforderliche Mehrheit, nicht aber die nach § 11 Abs. 2 elektronischer Bundesanzeiger Seite 2 von 7 https://www.ebundesanzeiger.de/ebanzwww/...556c20a16ce28a9&pag... 28.10.2011Satz 2 SchuldVG erforderliche Mehrheit zustande. Die Gläubigerversammlung hat darauf gem. Tagesordnungspunkt 3 der Versammlung vom 21.10.2011 beschlossen, eine zweite Gläubigerversammlung zum Zwecke der erneuten Beschlussfassung einzuberufen. Diese zweite Gläubigerversammlung kann Beschlüsse zu Punkt 2.1, 2.2 und 2.3 der Tagesordnung mit der Mehrheit von mindestens 75 % der abgegebenen Stimmen ohne Rücksicht auf den Betrag der von dieser Mehrheit vertretenen Schuldverschreibungen fassen. Wir laden daher sämtliche Inhaber der vorbezeichneten Optionsanleihen (nachfolgend zusammen „Anleihegläubiger“) zu der zweiten Gläubigerversammlung ein. ein. Tagesordnung: 1. Beschlussfassung über den Vorsitz der Versammlung und die Abstimmungsmodalitäten Die Unylon AG schlägt vor, nach Eröffnung der Versammlung Herrn Marcus Ernst, Hamburg, zum Vorsitzenden und Versammlungsleiter zu bestimmen. Die Abstimmung wird öffentlich durch Handaufhebung durchgeführt. Daneben schlägt die Unylon AG vor, folgendes zu beschließen: Der Versammlungsleiter wird hiermit ermächtigt, die in der Versammlung geltenden Abstimmungsmodalitäten festzulegen. Die Abstimmung wird öffentlich durch Handaufhebung durchgeführt. 2. Beschlussfassung über die Änderung der Anleihebedingungen der Optionsanleihen gem. § 11 Abs. 1 SchuldVG Die Gesellschaft hat am 12.03.2009 gem. § 92 Abs. 1 AktG den Verlust von voraussichtlich mehr als der Hälfte des Grundkapitals angezeigt. Die Gläubigerversammlungen vom 10.12.2010 und 19.01.2011 haben hinsichtlich der Optionsanleihe 2005/2009 die Laufzeit der Anleihe bis zum 31.10.2011 verlängert und beschlossen (Änderungen in Fettdruck): „§ 3 Rückzahlung und Erwerb eigener Optionsschuldverschreibungen Die Anleiheschuldnerin ist verpflichtet, die Optionsschuldverschreibungen am 31.10.2011 zum Nennbetrag zurückzuzahlen. Zahlstelle hierfür ist die Bankhaus Martin AG, Göppingen. Die Depotbanken erhalten für ihre Kunden Gutschrift über ihr Konto bei der Clearstream Banking AG.“ „§ 2 Verzinsung und Zinszahlung Die Optionsschuldverschreibungen werden in Höhe ihres Nennbetrages vom 18.07.2005 bis 31.10.2011 mit jährlich 6,0% verzinst. Die Zinsen sind jährlich nachträglich fällig zum 31.07. eines Jahres. Erster Zinstermin ist der 31.07.2006. Für die Zeit vom 01.08.2008 bis 31.01.2010 wird die Optionsschuldverschreibung nicht verzinst. Für die Zeit vom 01.02.2010 bis 31.10.2011 wird die Optionsanleihe ebenfalls nicht elektronischer Bundesanzeiger Seite 3 von 7 https://www.ebundesanzeiger.de/ebanzwww/...556c20a16ce28a9&pag... 28.10.2011verzinst. Zahlstelle hierfür ist die Bankhaus Martin AG, Göppingen. Die Depotbanken erhalten für ihre Kunden Gutschrift über ihr Konto bei der Clearstream Banking AG.“ Die Gläubigerversammlung vom 10.12.2010 hat ferner hinsichtlich der Optionsanleihe 2008/2016 beschlossen (Änderungen in Fettdruck): „§ 2 Verzinsung und Zinszahlung Die Optionsanleihe wird in Höhe ihres Nennbetrages vom 04.02.2008 bis 03.02.2016 (einschließlich) mit jährlich 7,0% verzinst. Die Zinsen sind jährlich nachträglich fällig zum 04.02. eines Jahres. Erster Zinstermin ist der 04.02.2009. Für die Zeit vom 05.02.2009 bis 04.08.2010 (einschließlich) wird die Optionsanleihe nicht verzinst. Für die Zeit vom 05.08.2010 bis 31.10.2011 wird die Optionsanleihe ebenfalls nicht verzinst. Am 04.02.2012 erfolgt eine Zinszahlung in Höhe von 7,0 % für den Zeitraum vom 01.11.2011 bis zum 04.02.2012. Zahlstelle hierfür ist die Bankhaus Martin AG, Göppingen. Die Depotbanken erhalten für ihre Kunden Gutschrift über ihr Konto bei der Clearstream Banking AG.“ Aktuell sieht sich die Gesellschaft nicht in der Lage, den Gesamtnennbetrag der Optionsanleihe 2005/2009 gem. Anleihebedingungen am 31.10.2011 zurückzuzahlen. Ebenfalls sind der Gesellschaft aktuell Zinszahlungen für beide Optionsanleihen nicht möglich. Daher schlägt die Unylon Aktiengesellschaft vor, durch folgende Beschlüsse gemäß den Voraussetzungen des § 11 Abs. 1 des Gesetzes betreffend die gemeinsamen Rechte der Besitzer von Schuldverschreibungen vom 4.12.1899 („Schuldverschreibungsgesetz“ K SchuldVG) die Anleihebedingungen a) der 6,0% Optionsschuldverschreibung von 2005/2009 der Unylon Aktiengesellschaft, Hamburg, im ursprünglichen Gesamtnennbetrag von EUR 5.000.000,00 ― Optionsanleihe cum ISIN DE000A0EZCG0 (WKN A0EZCG), ― Optionsanleihe ex ISIN DE000A0EZCH8 (WKNA0EZCH) sowie a) der 7,0% Optionsschuldverschreibung von 2008/2016 der Unylon Aktiengesellschaft, Hamburg, im ursprünglichen Gesamtnennbetrag von EUR 10.000.000,00 elektronischer Bundesanzeiger Seite 4 von 7 https://www.ebundesanzeiger.de/ebanzwww/...556c20a16ce28a9&pag... 28.10.2011― Optionsanleihe cum ISIN DE000A0SS376 (WKN A0SS37) ― Optionsanleihe ex ISIN DE000A0SS384 (A0SS38) wie folgt zu ändern: 2.1 Fälligkeit der Optionsanleihe 2005/2009 Die am 18.07.2005 beginnende und am 31.10.2011 endende Laufzeit der Optionsschuldverschreibungen wird um drei Monate bis zum 31.01.2012 verlängert. § 3 der Optionsschuldverschreibungsbedingungen wird wie folgt geändert (Änderung in Fettdruck): „§ 3 Rückzahlung und Erwerb eigener Optionsschuldverschreibungen a. Die Anleiheschuldnerin ist verpflichtet, die Optionsschuldverschreibungen am 31.01.2012 zum Nennbetrag zurückzuzahlen. Zahlstelle hierfür ist die Bankhaus Martin AG, Göppingen. Die Depotbanken erhalten für ihre Kunden Gutschrift über ihr Konto bei der Clearstream Banking AG.“ 2.2 Verzinsung und Zinszahlung der Optionsanleihe 2005/2009 Für die Zeit vom 01.11.2011 bis zum Ende der Laufzeit am 31.01.2012 (siehe oben Ziff. 2.1) sind keine Zinsen zu bezahlen. § 2 der Optionsschuldverschreibungsbedingungen wird wie folgt geändert (Änderung in Fettdruck): „§ 2 Verzinsung und Zinszahlung a. Die Optionsschuldverschreibungen werden in Höhe ihres Nennbetrages vom 18.07.2005 bis 31.01.2012 mit jährlich 6,0% verzinst. Die Zinsen sind jährlich nachträglich fällig zum 31.07. eines Jahres. Erster Zinstermin ist der 31.07.2006. Für die Zeit vom 01.08.2008 bis 31.01.2010 wird die Optionsschuldverschreibung nicht verzinst. Für die Zeit vom 01.02.2010 bis 31.10.2011 wird die Optionsanleihe ebenfalls nicht verzinst. Für die Zeit vom 01.11.2011 bis 31.01.2012 wird die Anleihe nicht verzinst. Zahlstelle elektronischer Bundesanzeiger Seite 5 von 7 https://www.ebundesanzeiger.de/ebanzwww/...556c20a16ce28a9&pag... 28.10.2011hierfür ist die Bankhaus Martin AG, Göppingen. Die Depotbanken erhalten für ihre Kunden Gutschrift über ihr Konto bei der Clearstream Banking AG.“ Dieser Zinsverzicht steht unter der Bedingung, dass die Gläubiger der Anleihe 2008/2016 einen mindestens ebenso weitreichenden Zinsverzicht beschließen. 2.3 Verzinsung und Zinszahlung der Optionsanleihe 2008/2016 Für die Zeit vom dem 01.11.2011 bis zum 31.01.2012 sind keine Zinsen zu zahlen. § 2 der OptionsanleiheKBedingungen wird wie folgt geändert (Änderung in Fettdruck): „§ 2 Verzinsung und Zinszahlung a. Die Optionsanleihe wird in Höhe ihres Nennbetrages vom 04.02.2008 bis 03.02.2016 (einschließlich) mit jährlich 7,0% verzinst. Die Zinsen sind jährlich nachträglich fällig zum 04.02. eines Jahres. Erster Zinstermin ist der 04.02.2009. Für die Zeit vom 05.02.2009 bis 04.08.2010 (einschließlich) wird die Optionsanleihe nicht verzinst. Für die Zeit vom 05.08.2010 bis 31.10.2011 wird die Optionsanleihe ebenfalls nicht verzinst. Für die Zeit vom 01.11.2011 bis 31.01.2012 wird die Optionsanleihe nicht verzinst. Folgender Satz wird gestrichen: Am 04.02.2012 erfolgt eine Zinszahlung in Höhe von 7,0 % für den Zeitraum vom 01.11.2011 bis zum 04.02.2012. Zahlstelle hierfür ist die Bankhaus Martin AG, Göppingen. Die Depotbanken erhalten für ihre Kunden Gutschrift über ihr Konto bei der Clearstream Banking AG.“ 3. Beschlussfassung gemäß SchuldVG: Bestellung eines gemeinsamen Vertreters der Gläubiger Die Quintos AG, Hamburg, hat die Einberufung einer Gläubigerversammlung zur Bestellung eines Vertreters der Gläubiger der Anleihe 2008/2016 beantragt. Dem Verlangen wird durch die Aufnahme der entsprechenden Beschlussfassung über die Bestellung eines Gläubigervertreters in die Tagesordnung entsprochen. elektronischer Bundesanzeiger Seite 6 von 7 https://www.ebundesanzeiger.de/ebanzwww/...556c20a16ce28a9&pag... 28.10.2011Kandidaten, die sich für Wahl dieses Amt bewerben, werden gebeten, Angaben zu Ihrer Person (Angabe des Namens, Berufs und ihrer Anschrift) bei der Gesellschaft einzureichen. Für die Wahl gelten die Bestimmungen des Gesetzes betreffend die gemeinsamen Rechte der Besitzer von Schuldverschreibungen vom 4.12.1899 („Schuldverschreibungsgesetz“ K SchuldVG). Teilnahmebedingungen: Teilnahmeberechtigt ist jeder Gläubiger einer Optionsanleihe. Stimmberechtigt sind diejenigen Gläubiger, die ihre Optionsanleihe spätestens am zweiten Tage vor der Versammlung bei der Bundesbank, bei einem deutschen Notar oder bei einer anderen durch die Landesregierung für geeignet erklärten Stelle als Hinterlegungsstelle hinterlegt haben und bis zur Beendigung der Gläubigerversammlung dort belassen. Im Fall der Hinterlegung bei einer der vorgenannten Stellen ist die von diesen auszustellende Bescheinigung über die erfolgte Hinterlegung zu Beginn der Gläubigerversammlung der Gesellschaft vorzulegen. Die Hinterlegung ist auch dann ordnungsgemäß, wenn die Optionsanleihen bei anderen Kreditinstituten bis zur Beendigung der Versammlung gesperrt gehalten werden. Die von der Hinterlegungsstelle auszustellende Bescheinigung („SperrKBescheinigung“) über die erfolgte Hinterlegung ist zu Beginn der Gläubigerversammlung der Gesellschaft vorzulegen. Das Stimmrecht kann auch durch einen Bevollmächtigten ausgeübt werden. Für die Vollmacht ist schriftliche Form erforderlich und genügend. Es wird darauf hingewiesen, dass Gläubiger, die ihre Optionsanleihe nicht hinterlegen oder sperren lassen oder hierüber zu Beginn der Gläubigerversammlung keine Bescheinigung vorlegen, nicht stimmberechtigt sind. Hamburg, im Oktober 2011 Der Vorstand
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