bei Freiverkehrsaktien keinen Vorlauf wie am regulierten Markt. Dennoch muss ja jemand den Antrag zum Delisting stellen, der dazu authorisiert ist. Wer soll denn deiner Meinung nach jetzt vor der Schlussverteilung den Antrag stellen. Ein normaler Ablauf wäre doch erst die Bekanntmachung der Schlussverteilung, dann die Bekanntmachung der Aufhebung der Insolvenz und dann eine vom Insolvenzgericht angeordnete Löschung der Gesellschaft, die mit einer zwangsweisen Einstellung der Börsennotiz verbunden wäre. Oder es kommt eben doch anders, worauf hier ja einige spekulieren (Stichwort Insolvenzplan). Wie eben schon geschrieben, mit der Bitte um Sachaufklärung, wenn ich falsch liege. P.S: Mania ist ein schlechtes Beispiel, weil dort lediglich die Zulassung zum reglierten Markt widerrufen wurde, da Frankfurt jetzt höhere Anforderungen an eine Notiz im regulierten Markt stellt.
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