...Mitspracherecht, es zählt das Wort des Insolvenzverwalters als gerichtlich bestellter Verwalter.
Mitsprache gelänge derzeit nur über einen vom Gericht anerkannten und für fungibel erklärten Insolvenzplan. Dieser ist fristgemäß lt. Gesetz bekannt zu geben. Es wurde nichts bekannt gegeben. ERGO?
Andeutungen ohne Quellenangaben haben den Character von Gerüchten und sind als solche auch zu qualifizieren. Ein erfolgreicher Geschäftsmann kennt das zur Genüge und geht da besser keine Risiken ein.