Ein Anwalt befragt einen Gerichtsmediziner.
F: Erinnern Sie sich an den Zeitpunkt der Autopsie? A: Die Autopsie begann gegen 8:30 Uhr. F: Mr. Denningten war zu diesem Zeitpunkt tot? A: Nein, er saß auf dem Tisch und wunderte sich, warum ich Ihn autopsiere.
Diese Spitze überhört der Anwalt noch taktvoll, fragt aber unverdrossen weiter ...
F: Doktor, bevor Sie mit der Autopsie anfingen, haben Sie da den Puls gemessen? A: Nein. F: Haben Sie den Blutdruck gemessen? A: Nein. F: Haben Sie die Atmung geprüft? A: Nein. F: Ist es also möglich, dass der Patient noch am Leben war, als Sie ihn autopsierten? A: Nein. F: Wie können Sie so sicher sein, Doktor? A: Weil sein Gehirn in einem Glas auf meinem Tisch stand. F: Hätte der Patient trotzdem noch am Leben sein können? A: Ja, es ist möglich, dass er noch am Leben war und irgendwo als Anwalt praktizierte.
Diese Antwort hat dem Arzt 3.000 Dollar Strafe wegen Beleidigung der Anwälte eingebracht. Er hat sie angeblich wortlos, aber mit Genugtuung bezahlt.
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