eine ehe ist vor sieben jahren und auch nach 20 jahren leicht auf- zulösen, wenn keine kinder da sind, keine unterhaltsansprüche da sind, wenn kein vermögen vorhanden ist, wenn vermögen vorhanden ist , das leicht teilbar ist wie geld
eine ehe ist auch schon vor 7 jahren schwierig aufzulösen, wenn kinder da sind unterhaltsansprüche da sind, schlecht ablösbares oder teilbares vermögen vorhanden ist.
übrig bleibt dann, daß die aufhebung nach paulis art mit einer anderen kostentabelle vor gericht und bei anwälten abgerechnet wird.
wenn neue gebühren erfunden werden müssen,
wer ist sich da sicher, daß diese niedriger sind als die bisherigen bei der scheidung
oder die ehe löst sich nach 7 jahren automatisch auf,
und alle, die vergessen haben zu verlängern, müssen sich einen anwalt nehmen oder dies bei gericht beantragen.
oder ?? ich lese erst mal bei carl valentin nach
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