Quelle: Börsenlexikon faz.net
Gewinne aus dem Handel mit Aktien oder Optionsscheinen müssen versteuert werden, wenn zwischen Kauf und Verkauf eine Frist von 12 Monaten unterschritten wird. Dabei gibt es jedoch eine Freigrenze von 512 Euro. Liegen die innerhalb der Frist erzielten Spekulationsgewinne unter 512 Euro und dabei werden alle erzielten Gewinne zusammenaddiert, so bleiben sie steuerfrei ! Sie bleiben ebenfalls steuerfrei, wenn zwischen Kauf und Verkauf mehr als 12 Monate liegen. Entscheidend ist für die Frist der Vorgang der Einbuchung der Aktien ins Depot. Ab dem Tag des Depoteintrags beginnt die Frist zu laufen. Andere Vorgänge, wie Tag der Ordererteilung, Überweisung des Kaufpreises o.ä. sind für die Frist unerheblich. Auch für den Fall von verschenkten/vererbten Wertpapieren beginnt die Frist ab dem Moment, wenn die Aktien beim Schenker ins Depot genommen werden. Ist sie bereits überschritten, wenn die Papiere dann verschenkt werden, so kann der Beschenkte direkt steuerfrei verkaufen. Zu beachten ist, daß bei einer Überschreitung der Freigrenze von 512 Euro der gesamte Betrag und nicht nur der um 512 Euro hinausgehende Betrag versteuert werden muß.
Bsp.: Anleger A kauft : 80 Aktien zu 100 am 01.03.00, 80 Aktien zu 110 am 01.06.00, 80 Aktien zu 120 am 01.09.00 und 50 Aktien zu 130 am 01.12.00 a) Verkauft er 80 Aktien zu 150 am 02.03.01, so bleiben die Gewinne steuerfrei. b) Verkauft er am 02.03.01 100 Aktien zu 150, so wird folgendes berechnet : Verkauf von 100 Aktien zu 150 ergibt Verkaufserlöse von 15.000 Euro. Davon sind die ersten 80 Aktien außerhalb der Spekulationsfrist, d.h. diese 12.000 Euro werden aus der Rechnung genommen. Der Gewinn für die 20 weiteren ist jedoch zu versteuern. Berechnung s. c) Für das verbleibende Paket von 190 Aktien gelten damit folgende Kaufzeitpunkte : 60 Stk. Vom 01.06.00 80 Stk. Vom 01.09.00 und 50 Stk. vom 01.12.00 c) c) Verkauft er das gesamte Paket am 02.03.01, so wird folgendes berechnet : Verkauf von 290 Aktien á 150 macht einen Verkaufserlös von 43.500 Euro. Das erste Paket von 80 Aktien ist außerhalb der Spekulationsfrist, daher ist dieser steuerfrei. (-12.000 Euro) Es verbleiben Erlöse von 31.500 Euro. Die anderen Pakete wurden zu einem Durchschnittskurs von 118,57 gekauft. (80 zu 110, 80 zu 120 und 50 zu 130), d.h. die verbleiben 210 Aktien wurden zum Preis von 24.899,70 angeschafft. Es werden die Anschaffungskosten vom Verkaufserlös abgezogen (31.500 - 24.899,70) und es verbleiben nun 6.600,30 Euro zu versteuernder Gewinn. Die Höhe des Steuersatzes richtet sich nach dem sog. Grenzsteuersatz, den der Anleger auf jede zusätzlich verdiente Mark zu entrichten hätte. Wären dies 35%, so würde der Fiskus vom Gewinn 2.310,11 Euro einbehalten.
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