Ich habe jetzt deine Frage noch nicht ganz aufgenommen und verstehe es so, dass deine Aktie mal für einen kurzen Zeitraum ausgesetzt wurde oder war es doch 1 Tag??
Also wenn man befürchtet, dass Aktienkurse manipuliert sind, dann darf die Börse den Kurs kurzfristig zur Untersuchung anhalten. In diesem Fall ist es nicht nötig, dass an die große Glocke zu hängen. Es soll auch keine Panik auftreten oder erzeugt werden. Man ruft dann eine Person der Aufsicht hinzu oder auch BAMF um zum Beispiel eine Order die ausgeführt werden soll zu überprüfen. Das ist erlaubt, seit dem es mal einen Flashcrash mehreren 1000 Punkten, wegen einer großen Verkaufsorder eingegangen war. Hintergrund ist die Möglichkeit einer Abweichung von über 8%. Große Order mit einen Rabatt über 8% werden eigentlich und können separat getätigt werden. Es gibt aber solche Genies, die mal eben 200 Millionen auf DAX-Indizes per Marktorder ausführen lassen wollen, was dann einige Aktien kurzfristig überfordern könnte und diese dann über die 8% Regel fallen.
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