"9. Der Insolvenzverwalter hat dem Gericht mitgeteilt, dass Masseunzulänglichkeit vorliegt. Dies bedeutet, dass aus der Insolvenzmasse zwar die Verfahrenskosten gedeckt sind, die Masse jedoch nicht ausreicht, um die sonstigen Masseverbindlichkeiten bei Fälligkeit in voller Höhe zu erfüllen (§ 208 Abs. 1 InsO)."
ein investor wird kaum die aktionäre übernehmen. nein ...
aktionäre sind teilhaber, keine gläubiger...
nenne mir bitte den fall wie du das geld der aktionäre retten willst. das einzige ist weiterführung... möglich?
Der Laden is platt ! ... welcher Investor wäre so blöde seine Kohle bewusst zu versenken ! ... Bergrün hats mir Karstadt vorgemacht -> zur Nachahmung nicht empfohlen :O
abjeseehn vonne Bild 1 ... schaut euch die Fratzen auf Bild 3 an ! -> sieht datt seriös aus ? -> nich für mir :O -> Sahnestück siehe Bild No.4 -> watt solln die Pritschen uff Bild 2 ... sieht aus wie im Lazarett zu Addi's Zeiten :O
han ma de Links durchjekickt -> abjeseehn vonne paar attraktiven Frauen seh ik nur Satansfratzen , denen ike nich ma nen ausjelutschten Kaugummi anvertauen würde / hätte ! ! !
meine persönliche Meinung, keine Kauf- oder Verkaufempfehlung
Nicht falsch verstehen: Ich hielt eigentlich wenig von solchen "Analysen" wie zu Injex - gerade aus der Inso raus, wieder in die Inso rein, die armen "Investoren", finde es aber trotzdem erstaunlich, wie gut einige frühe Einschätzungen von einigen dazu waren, im Gegensatz zu manch anderen...