Art. 16a:
"(1) Politisch Verfolgte genießen Asylrecht. (2) Auf Absatz 1 kann sich nicht berufen, wer aus einem Mitgliedstaat der Europäischen Gemeinschaften oder aus einem anderen Drittstaat einreist, in dem die Anwendung des Abkommens über die Rechtsstellung der Flüchtlinge und der Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten sichergestellt ist."
Wer also aus einem sicheren Drittstaat nach Deutschland kommt, hat keinen Ansprauch auf Asyl. Einen Anspruch auf Asyl hat nur jemand, der über Nord- oder Ostsee kommt - oder der per Flugzeug aus einem Land kommt, dass nicht zur EU gehört oder dass nicht die UN-Menschenrechtskonvention unterzeichnet hat. Demnach hat eigentlich niemand so Recht in Deutschland Anspruch auf Asyl - jedenfalls dann nicht, wenn man sich ans Grundgesetz hält.
Nun gibt es aber in Deutschland viele Verfassungsfeinde, die sich einen feuchten Kericht darum scheren, was im Grundgesetz steht. Die meinen, dass jeder hierzulande Asyl bekommen kann, der Asyl verlangt. Ist aber nicht so. Hat ja Frau Merkel vorgemacht. Die Frau hat nicht die Gesetze interessiert, sondern was die Medien über ihr Handeln dachten.
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