Löschung

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neuester Beitrag: 04.09.04 17:12
eröffnet am: 13.08.04 11:28 von: Happy End Anzahl Beiträge: 410
neuester Beitrag: 04.09.04 17:12 von: BarCode Leser gesamt: 14464
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25.08.04 16:08

283 Postings, 7412 Tage HolzaugeFür den roten klecks1

Möchte mich in keinster Weise auf die Seite deiner Gegner stellen aber ich muss so manchem Recht geben der schreibt das du nicht mehr ganz Frisch im Oberstübchen bist.

Du hast mich gesperrt damit ich dir keine BM schicken kann. Was ist denn das.
Wie bitte kommst du denn überhaupt da drauf das ich in irgend einer Weise etwas von dir möchte. Wo bitte hatten wir Kontakt miteinander als das du mich überhaupt erwähnst.

Du solltest nicht zuviele Horrorfilme dir ansehen und nicht zuviele brutalen Spiele spielen dann leidest du auch nicht an deinem Verfolgungswahn.

Du Vogel der Nacht. ("g")

Ich dachte nur die anderen spinnen aber du bist besser.  

25.08.04 16:23

7336 Postings, 7983 Tage 54reabvon diesem faden kann man lange

spinnen. wird wohl ne wintermütze für sehr kalte tage ...


 baer45: DAX

 

25.08.04 16:47

21368 Postings, 8543 Tage ottifant@Ariva

Warum darf so einer wie Klecks1 überhaupt noch posten?
Er schreckt Euch doch die Kundschaft ab!  

29.08.04 13:31

13475 Postings, 9263 Tage SchwarzerLordAuf einer anderen Seite gefunden

Inhalt des Forums
Wer auf seiner Homepage ein so genanntes Gästebuch bzw. Internetforen führt, muss deren Inhalte regelmäßig kontrollieren. Unterbleibt eine regelmäßige Überprüfung, macht sich der Betreiber nach Ansicht des Landgerichts Trier den Inhalt der Eintragungen zu Eigen und handelt daher möglicherweise rechtswidrig (Az.: 4 O 106/00).
Der Betreiber muss mindestens einmal wöchentlich den Inhalt des Gästebuch überprüfen und rechtswidrige Eintragungen löschen muss. (Quelle: dpa)
Daher weisen wir darauf hin, dass unsere Foren regelmäßig kontrolliert werden und gegebenenfalls rechtswidrige Inhalte gelöscht werden! Als rechtswidrige Inhalte gelten insbesondere Beleidigungen i.e.S. (§ 185 StGB), üble Nachrede (§ 186 StGB), Verleumdung (§ 187 StGB) und sogar Verunglimpfungen des Andenkens Verstorbener (§ 189 StGB). Diese Delikte bedürfen in der Regel eines Strafantrags (§ 194 StGB) und sind Privatklagedelikte nach § 374 StPO.

Auszug aus: http://www.tt-board.de/forum/impressum.php  

04.09.04 14:27

21368 Postings, 8543 Tage ottifantWie wäre es mit Lösung Posting 24

Nicht das diese Abartigkeit Schule macht!  

04.09.04 15:42

21368 Postings, 8543 Tage ottifantDas Wort sollte Löschung heißen!

Wie dumm von mir.  

04.09.04 16:50

13475 Postings, 9263 Tage SchwarzerLordDu beantragst also eine Löschung?

Interessant, habe ich mich getäuscht in der Ansicht, daß du so etwas generell ablehnst?  

04.09.04 16:56

21368 Postings, 8543 Tage ottifantHast du dir mal Posting 24 angeschaut?

*fg*

Eigendlich schon, aber dieses ist so ekelerregend ...  

04.09.04 17:02

13475 Postings, 9263 Tage SchwarzerLordHab ich, aber nicht komplett gelesen.

So etwas muß man wirklich nicht lesen. Und ich stimme dir ja in der Sache zu. Wundere mich aber, welch unterschiedliche Maßstäbe du bei anderen anlegst. Da liest man von dir nichts über Löschungsantrag, weil da Beleidigungen oder Lügen verbreitet werden. Darum ging es mir.  

04.09.04 17:12

69033 Postings, 7681 Tage BarCodeSL: Um den Sachverhalt zu verstehen, musst du alle

400 + x postings durchlesen und bei den gelöschten erfragen, was vorher drinstand. Dann wirst du Ottis Löschantrag einordnen können. Viiiiiiel Spaß.

Gruß BarCode  

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