was Hemlock erreichen könnte, ist, dass im Falle der Bestätigung des erstinstanzlichen Urteils durch das Berufungsgericht, ein Titel in Deutschland erwirkt wird. Sollte dieser entgegen SW-Meinung hier gerichtlich durchgesetzt werden können, hat SW unverzüglich Insolvenz anzumelden. Das vorhandene Anlagevermögen dürfte überwiegend verpfändet bzw. mit Grundschulden belastet sein, steht also für eine Befriedigung der übrigen Gläubiger (einschl. Hemlock) nicht zur Verfügung. Im Ergebnis käme es wohl zu einer lächerlichen Quote. Nehmen wir mal an, diese würde 2% betragen, könnte Hemlock mit einem Erlös von ca. 16 Mio $ rechnen. Ich könnte mir vorstellen, dass die voraussichliche Quote in einem Inso-Verfahren die Verhandlungsgrundlage für ein SW-Angebot ist. Jedenfalls wird SW über die geleisteten Vorauszahlungen hinausgehen und etwas drauflegen müssen, vllt. auch Übernahme der Anwalts- und Gerichtskosten. Dies und die Aussicht auf wieder aufzunehmende Geschäftsbeziehungen sollten Hemlock eigentlich bereits jetzt im Rahmen der Mediation einlenken lassen. Meine persönliche Erwartung ist aber, dass Asbeck nichts Annehmbares anbietet, bis auch der noch laufende US-Prozess abgeschlossen wird (die wesentlichen Prozesskosten sind eh schon angefallen!). Da sich bis dort an der grundsätzlichen Lage nichts erhebliches geändert haben wird (außer vielleicht noch weniger Vermögen wegen weiterer Verluste), sollte Hemlock dann weichgekocht sein, um endlich mit dem Spatz in der Hand zufrieden zu sein. Ergo: Weitere Ungewissheit für mindestens etliche Monate, möglicherweise bis weit in 2017 hinein. In der Zwischenzeit werden andere Faktoren die Kursentwicklung bestimmen...
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