Catalis hat seine Aktionäre zu einer außerordentlichen Hauptversammlung nach London eingeladen, die am 4. Dezember stattfinden wird. Es sollen eine ganze Reihe von Maßnahmen im Zusammenhang mit der Sitzverlegung nach Großbritannien und in Vorbereitung auf den geplanten Börsengang an der Londoner AIM beschlossen werden. Dazu gehören die Zusammenlegung der A- und B-Aktien, die Bestellung weiterer Board-Mitglieder, die Umstellung des Nominalwerts von Euro auf Pfund, die Authorisierung einer Kapitalerhöhung (die im Zusammenhang mit dem Re-Listing an der AIM geplant ist, wie wir in Erfahrung bringen konnten) und nicht zuletzt ein Aktiensplit, der dafür sorgen wird, dass Altaktionäre für jede Aktie, die sie aktuell im Depot halten, nach Umsetzung der Maßnahme achtzig Anteilsscheine im Depot vorfinden werden. Diese Maßnahme erscheint sinnvoll, um sich den Usancen an der Londoner Börse anzupassen. Weitere Maßnahmen, die inzwischen angekündigt wurden, sind ebenfalls vor dem Hintergrund des geplanten Börsengangs zu sehen. So wurden beispielsweise alle ausgegebenen Genussscheine (ISIN NL0010733986) außerordentlich zum 30. November 2018 gekündigt und werden Anfang Dezember zurückgezahlt, wie jüngst dem Bundesanzeiger zu entnehmen war. Operativ läuft es bei Catalis nach unseren Informationen weiterhin rund. Wir sehen inzwischen sehr hohe Chancen, dass die starke Jahresguidance 2018 (35,0 Mio. Euro Umsatz und 4,7 Mio. Euro EBIT) übertroffen wird. Uns erscheint zwar nicht sicher, dass die aktuellen Börsenturbulenzen keine Gefahren für den geplanten Börsengang darstellen, so dass es uns nicht wundern würde, wenn dieser erst einmal aufgeschoben würde; momentan sehen wir die Chance aber noch deutlich höher, dass das Re-Listing in den kommenden Monaten gelingen kann. Wir raten hier weiterhin zum Halten.
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