Infomatec auf den Spuren von Tria und Mania

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neuester Beitrag: 05.04.13 14:50
eröffnet am: 15.10.10 10:51 von: Taurus82 Anzahl Beiträge: 594
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06.08.12 20:11

13236 Postings, 5014 Tage RudiniSag mal

kennst Du überhaupt die Voraussetzungen für eine Mantelverwertung einer insolventen AG?

Wann wurde jemals ein Mantel verwertet, bei dem es keinen Insolvenzplan gab?

Hier gibt es jedenfalls keinen!

Im Übrigen: Wenn das Insolvenzverfahren auf Grund einer Masseunzulänglichkeit aufgehoben wurde, bestehen alle Verbindlichkeiten der AG fort!

Mach Dich also erst mal schlau!  

06.08.12 20:24
1

13236 Postings, 5014 Tage RudiniEin Blick ins Gesetz hilft manchmal!

Gemäß § 262 Abs. 1 Nr. 3 AktienG wird die Gesellschaft mit Eröffnung des Insolvenzverfahrens aufgelöst!

So also auch die Informatec AG.

Die Fortsetzung einer aufgelösten AG gemäß § 274 Abs. 2 Nr. 1 i.V.m. Abs. 1 AktienG wenn das Insolvenzverfahren aufgehoben wurde, und es einen bestätigten Insolvenzplan gibt, der den Fortbestand der Gesellschaft vorsieht.

Gibt es nicht.

Ergo: Gemäß § 273 Abs. 1 AktienG ist die AG im HR zu löschen!  

07.08.12 08:38

273 Postings, 4952 Tage Z3blackrudini was meinst du

genau mit dem letzten Satz? Ist das Wort kann der entscheidende Hinweis?

 

07.08.12 08:47

13236 Postings, 5014 Tage RudiniDass es zur Löschung der AG im HR

kommen wird!

Die Gründe habe ich ja oben genannt. Es sei denn, Du kannst sie widerlegen...  

22.08.12 14:34

8213 Postings, 4570 Tage xelleonHEUTE +33% Volumen 100.000

22.08.12 14:35

8213 Postings, 4570 Tage xelleonMassives Volumen seit Tagen : Link

22.08.12 15:13

8213 Postings, 4570 Tage xelleonTagesgewinner mit +33%

22.08.12 16:29

8213 Postings, 4570 Tage xelleonUnbedingt den Chart anschauen!

22.08.12 16:52

28336 Postings, 5483 Tage WeltenbummlerWohin man schaut, der Staat schützt verbrecher und

motiviert diese dadurch zum weitermachen ihrer Verbrecherischen Energie, denn es droht verbrechern in Deutschland nichts.



Die Rotter-Kolumne: Der Neue Markt und sein Erbe
17.12.2003 - Nur wenige erinnern sich noch an die Zeiten, als der Neue Markt in aller Munde war. Und jene, die sich noch daran erinnern, wollen heute lieber nicht mehr darüber sprechen. Einer der Gründe für den extremen Niedergang dieses einstmaligen Hoffnungssegmentes unserer Volkswirtschaft waren die betrügerischen Machenschaften bei Firmen wie ComRoad und Infomatec.

Noch immer sind zivilrechtliche Schadensersatzprozesse geschädigter Anleger anhängig. Diese Verfahren sind für den Anleger rechtlich schwierig und mit erheblichen finanziellen und nervlichen Herausforderungen verbunden. Es ist nach wie vor nicht leicht, in Deutschland zu seinem Recht zu kommen. Unter dem Aspekt des Ausgleichs des finanziellen Schadens des Opfers (Anleger) durch den Täter (Vorstand) ist der Neue Markt immer noch nicht aufgearbeitet. Auch wenn die Deutsche Börse AG das Segment für tot erklärt hat, das Vertrauen der Anleger, die sich schutzlos fühlen, ist nach wie vor erschüttert.

Eine andere Seite neben dem zivilrechtlichen Ausgleichs des Schadens ist die strafrechtliche Verfolgung der Täter. Grundsätzlich sind das Strafverfahren und Zivilprozesse strikt zu unterscheiden. Auf Strafprozesse hat der Staat das Monopol. Im Strafprozess wird in der Regel nicht über Schadensersatzansprüche entschieden, dies ist dem Zivilprozess vorbehalten, der von den Geschädigten betrieben werden muss.

In den bisher ergangenen Strafurteilen gegen die Herren und Frauen Haffa, Harlos und Schnabel, hat sich nicht immer die volle Härte unseres Rechtsstaates gezeigt, wie sie gerne einmal einem Ladendieb wiederfährt.

Ein von den Strafgerichten in diesem Zusammenhang aber gerne gebrauchtes Mittel ist der sogenannte Verfall von Vermögenswerten. Dies bedeutet, dass die Staatsanwaltschaft Vermögenswerte der Täter beschlagnahmen lässt, die dann das Strafgericht im Urteil für Verfallen erklärt, das Eigentum geht also auf den Staat über. So ist in den Verfahren gegen Herrn Harlos und die Eheleute Schnabel verfahren worden.

Das Landgericht München I (Strafkammer) hat im Strafverfahren gegen die Eheleute Schnabel im November 2002 deren Vermögenswerte in Höhe von gut 20 Millionen Euro für verfallen erklärt. Die Rechtsfolge einer solchen Verfallsentscheidung nach den §§ 73 ff. StGB ist, dass das Eigentum an den Staat übergeht. Eine solche Entscheidung dürfte nach dem klaren Gesetzeswortlaut (§ 73 I S. 2 StGB) nur ergehen, wenn keine Verletzten Ansprüche aus der Tat geltend machen können.

Aus diesem Grund hat unter anderem die Kanzlei ROTTER RECHTSANWÄLTE gegen diese Entscheidung des LG München I (Strafkammer) zunächst das sogenannte Nachverfahren und in der nächsten Instanz die sofortige Beschwerde betrieben.

Das Oberlandesgericht München hat am 06. November 2003 die sofortigen Beschwerden gegen die Verfallsentscheidung und die Nachverfahrensentscheidung des LG München I (Strafkammer) verworfen. Das Gericht führt aus, dass die Verfallsentscheidung (aus oben genannten Gründen) wohl nicht hätte ergehen dürfen, weil die Anspruchsteller (Anleger) tatsächlich Verletzte der Taten der Eheleute Schnabel seien, dies aber nicht entscheidend sei. Letztlich stünden nämlich den Antragstellern das Nachverfahren nicht zu, weil diese bereits am Hauptverfahren nicht hätten beteiligt werden müssen und auch nicht beteiligt worden sind.

Das Gericht führt aus, dass die Antragsteller Anwartschaftsrechte hätten erwerben müssen, also Vermögenswerte der Eheleute Schnabel hätten rechtzeitig arrestieren müssen, damit sie „unter Umständen“ am Verfahren hätten beteiligt werden können.

Die Kanzlei ROTTER RECHTSANWÄLTE hat umfangreich versucht, vor und während des Strafprozesses (sowohl im Fall Schnabel, als auch im Fall Harlos) auf die Rechte der Anleger hinzuweisen, außerdem wurde versucht, im Wege des Adhäsionsverfahrens am Strafverfahren beteiligt zu werden, um so die Rechte der Geschädigten wahren zu können. Dies wurde aber vom LG München zurückgewiesen.

Da die Staatsanwaltschaft durch ihren deutlichen Ermittlungsvorsprung, den sie mit den Anlegern auch nicht teilte, bereits sehr früh Arreste erwirkt hatte, hätten die Anleger also für teueres Geld (Gerichtskosten) nachrangige Arreste erwirken sollen, um zu verhindern, dass sich der Staat ihr Geld im Wege des Strafverfahrens einverleibt.

Im Ergebnis hätten die Anleger somit den Gerichtskassen weiteres Geld zuführen sollen, um Arreste zu erwirken, die an dritter, vierter oder fünfter Rangstelle rangieren und somit kaum das Papier wert sind, auf dem sie gedruckt sind. Schließlich haben hierauf alle Anleger verzichtet, da sie ihrem guten Geld nicht noch schlechtes hinterherwerfen wollen. Die Verfolgung der Schadensersatzansprüche auf zivilrechtlichem Wege ist ohnehin der einzige Weg, in dem die Ansprüche rechtsgültig festgestellt werden können.

Der klare Wortlaut des Gesetzes (§ 73 I S. 2 StGB) stellt die Rechte der Geschädigten vor die Ansprüche des Staates und selbst das OLG München führt nun in seiner Entscheidung aus, dass es „dazu neigt“, die Anleger als Geschädigte zu betrachten. Diese widersprüchliche Argumentation ist nicht nachvollziehbar und stellt unserer Ansicht nach einen klaren Verstoß gegen verfassungsmäßige Rechte dar, da sie den Geschädigten rechtlos stellen. Auch Prof. Satzger von der Universität in Augsburg kam in einem Rechtsgutachten zu dem Ergebnis, dass die Anordnung des Verfalls rechtswidrig ist.

Das OLG München führt weiter aus, dass die Staatsanwaltschaft nichts unternommen hat, um die Geschädigten zu ermitteln und zu verständigen, geschweige denn ihre Ansprüche zu sichern, also keine Rückgewinnungshilfe betrieben hat, sondern lediglich Ansprüche für die Staatskasse gesichert hat.
Sicher soll sich Verbrechen – auch für die Eheleute Schnabel – nicht bezahlt machen, nur muss nach Ansicht der Kanzlei ROTTER RECHTSANWÄLTE der Opferschutz vor der Staatskasse stehen, wie dies das Gesetz im Übrigen selbst vorsieht.

In Stellungnahmen Geschädigter, die uns erreicht haben, haben einige zum Ausdruck gebracht, dass sie sich erneut um ihr Geld betrogen fühlen.
Die Entscheidung des OLG München ist auch für Herrn Schnabel nachteilig, da dieser, wird er von Zivilgerichten zur Zahlung von Schadensersatz an geschädigte Anleger verurteilt, zweimal zahlen müsste. Einmal müsste er an den Staat zahlen und einmal an die Anleger, auch dies soll das Gesetz nach seinem Wortlaut und dem Willen des Gesetzgebers verhindern.

Auch die Comroad AG muss nun befürchten, dass sofern sie zur Zahlung von Schadensersatz verurteilt wird, sie sich nicht mehr bei Herrn Schnabel schadlos halten kann, da dieser nun über 20 Mio. Euro Anlegergelder weniger verfügt.
In dieser Konstellation sind ausnahmsweise die Interessen der Täter und der Opfer sogar gleich.

Die Kanzlei ROTTER RECHTSANWÄLTE hat deshalb gegen die Entscheidung des OLG München Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht eingelegt. Die Verfassungsbeschwerde wird vor allem auf die Verletzung des Anspruches auf rechtliches Gehör und die Verletzung der Eigentumsgarantie gestützt.

Der Neue Markt ist noch lange nicht aufgearbeitet und sein schweres Erbe beschäftigt nun sogar das höchste deutsche Gericht, wer häte sich dies bei der vollmundigen Präsentation des neuen Hoffnungssegmentes jemals träumen lassen.

Zur Erklärung:
Vorliegend ist auch strikt zwischen dem Vermögen der Eheleute Schnabel und dem Vermögen der Comroad AG zu unterscheiden. Die Verfallsentscheidung im Strafprozess bezieht sich nur auf das Privatvermögen der Eheleute Schnabel. Das OLG geht überdies davon aus, dass die Eheleute Schnabel sogar noch weiteres Vermögen haben (siehe vorliegende Entscheidung).

Die Comroad AG hat auf der Hauptversammlung im Sommer 2003 ausgeführt, dass sie zu jenem Zeitpunkt noch über etwa 18 Mio. Euro an Vermögen verfügte. Zu beachten ist, dass die Gesellschaft Verluste schreibt (siehe auch aktuelle Ad-hoc Meldung der Comroad AG vom 04. November 2003: per 30.09.2003 und per 31.12.2003 betriebliche Erlöse 1,119 Mio. EUR 1,978 Mio. EUR Jahresfehlbetrag 2,340 Mio. EUR 3,313 Mio. EUR Vorgenannte Angaben ohne Gewähr). Dieses Gesellschaftsvermögen ist von der oben genannten Verfallsentscheidung nicht betroffen.

Mehr zum Thema erfahren Sie auf der Homepage von:


Autor: Rechtsanwalt Sven Keusch  

22.08.12 16:54

28336 Postings, 5483 Tage WeltenbummlerBiss heute haben verbrechen noch system und werden

vom system geschützt.


Interview - Infomatec-Urteil rechtsirrig und viel zu milde
05.12.2003 - Ein Interview mit Rechtsanwalt Klaus Rotter von Rotter Rechtsanwälte zum Urteil des Landgerichtes Augsburg gegen Gerd Harlos, dem ehemaligen Infomatec-Vorstand.

4investors: Im Prozess gegen Gerd Harlos um den Infomatec-Skandal hat das Landgericht Augsburg ein Urteil gefällt. Wie kommentieren Sie die Bewährungs-Strafe gegen Harlos?
Rotter: Unserer Ansicht nach ist das Strafurteil viel zu milde ausgefallen. Bei der Strafzumessung blieb der Schaden, den Harlos gegenüber Anlegern durch die verurteilten Insider-Taten verursacht hat, völlig unberücksichtigt. Hier erfolgte bis heute keine Wiedergutmachung gegenüber Anlegern, noch ein Fünkchen Reue. Laut Gericht waren die Taten gegenüber Anlegern auch nicht Gegenstand der Verurteilung. Dies ist unserer Ansicht nach falsch, da den Anlegern, die auf Grund dieser kursrelevanten, nicht-öffentlich bekannten Taten des Herrn Harlos Infomatec-Aktien erwarben bzw. bereits erworbene Aktien nicht verkaufen konnten, ein Schadensersatzanspruch wegen vorsätzlich sittenwidriger Schädigung gemäß §826 des BGB zusteht. Auch der Verfall der beschlagnahmten Vermögenswerte zugunsten der Staatskasse ist unserer Meinung nach rechtsirrig. Das Gesetzt sieht den Opferschutz explizit als vorrangig an.

4investors: Wie hoch ist der Schaden, den Anleger erlitten haben? Allein Harlos soll aufgrund von Insider-Transaktionen 15 Mio. Euro verdient haben.
Rotter: Die Staatsanwaltschaft schätzt in Ihrer Anklageschrift den Schaden, den geschädigte Aktionäre auf Grund sämtlicher angeklagter Taten von Harlos und Häfele erlitten haben, entsprechend der damaligen Kapitalisierung der Infomatec-Aktien im Fremdstreubesitz auf ca. 250 Mio. Euro.

4investors: Was halten Sie von dem Deal mit der Staatsanwaltschaft, dass die Anklage wegen Kurs- und Kapitalanlagebetrug im Gegenzug für das Insiderhandels-Geständnis fallen gelassen wurden?
Rotter: Staatsanwaltschaft und Verteidigung bezeichneten diesen «Deal» als vertretbar, fair und gerecht. Wir sehen dies völlig anders. Uns erscheint hier eine weitere Aufklärung eher als nicht gewollt, um den zeit- und kostenaufwendigen Fall möglichst schnell zum Abschluss zu bringen.

4investors: Wie wirkt sich dieses Urteil auf Zivilprozesse in Sachen Infomatec aus?
Rotter: Nach deutschem Recht sind Zivil- und Strafprozess grundsätzlich getrennt zu sehen. Nichtsdestotrotz ergeben sich aus dem Geständnis des Angeklagten Harlos beweiskräftige Tatsachen, die für die bereits rechtshängigen Zivilprozesse geschädigter Infomatec-Aktionäre als positiv zu werten sind.

4investors: Was müssen Anleger beweisen können, um Schadenersatz einzuklagen?
Rotter: Neben der objektiven Fehlerhaftigkeit der Meldung und dem darauf bezogenen Vorsatz der Vorstände auch die Ursächlichkeit Ihrer Kaufentscheidung auf Grund dieser falschen Meldung bzw. den darauf beruhenden Medien-Berichterstattungen und Analysen der Fachexperten.

Mehr zum Thema Infomatec erfahren Sie auf der Homepage von:  

22.08.12 16:56

28336 Postings, 5483 Tage WeltenbummlerDiese Entscheidungen werden vermutlich von den

Akteuren und Rechtsschützern am Stammtisch ausgemacht.  

22.08.12 17:05
1

28336 Postings, 5483 Tage WeltenbummlerÜberall schütz das System die verbrecher an der

Börse. Mann wird darin bestätigt das der Staat biss zum Hals mit in der scheisse steckt.  

22.08.12 18:36
1

8213 Postings, 4570 Tage xelleonVergangenheit ist Vergangenheit

22.08.12 18:36

8213 Postings, 4570 Tage xelleonHEUTE +33% Tagesgewinner

23.08.12 11:17
1

8213 Postings, 4570 Tage xelleonHeute WIEDER Volumen 179000 Käufe!

23.08.12 11:25
3

17632 Postings, 5697 Tage M.MinningerLöschung demnächst

23.08.12 14:30
2

6548 Postings, 5244 Tage Murmeltierchenwas ist hr?

@m.minninger  

23.08.12 14:31
1

17632 Postings, 5697 Tage M.MinningerHandelsregister

10.10.12 09:44
1

138 Postings, 4511 Tage ada1509Infomatec größte Reinfall nach Lehmann???

Habe vor 3-4 Jahren ca.15.000 Euro Infomatec Aktien gekauft, Kurs 0,33 Cent das Stück. So nach vier Jahren ist aus den 15.000Euro ca. 300 Euro übrig geblieben:(( Die Infomatec wird wohl demnächst delistet. Was meint ihr soll ich meine 300 Euro noch retten?

 

10.10.12 09:45

4226 Postings, 5200 Tage Help123Da kannst noch schön Essen gehen!

12.10.12 13:24

6548 Postings, 5244 Tage Murmeltierchenwo gibts die info

von wegen delisting...? wäre schade um den schönen namen.  

12.10.12 13:33

17632 Postings, 5697 Tage M.Minningersiehe Posting #553

15.10.12 10:56

6548 Postings, 5244 Tage Murmeltierchen@m.minninger

von einem delisting datum/termin ist keine rede. ist doch ein schöner mantel die infomatec ag.  

16.10.12 20:08

138 Postings, 4511 Tage ada1509Stand By

Ich kann mir gut vorstellen das auch bei Infomatec die Zocker irgendwann aktiv werden. Bei Windhoff - Tria - Wanderer usw. ist die Luft raus.

 

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