Die Überlegungen kommen hier manchmal.
Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer eine unter der Herrschaft des Nationalsozialismus begangene Handlung der in 220a Abs. 1 bezeichneten Art in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören, öffentlich oder in einer Versammlung billigt, leugnet oder verharmlost.
Zunächst mal scheint dieses Gesetz korret und nachvollziehbar zu sein. Auch wohl die Einschränkung "den öffentlichen Frieden zu stören" mag noch eine Abschächung sein, it es aber wohl nicht. Also jede "Handlung" muss man glauben, darf man nicht in Zweifel ziehen, die hier in Deutschland gesetzlich dargestellt ist?
Wie oben schon zu lesen ist, diese Leute machen sich lächerlich, die immer noch darstellen wollen, es hat den Holocaust nicht gegeben oder so nicht gegeben. Aber ist das denn eine strafbewährte Äusserung? Um es auf den Punkt zu bringen - ein Amerikaner darf sagen, Amiland hätte nie eine Atombombe geworfen, ein Deutscher darf aber nicht sagen, dass seiner Meinung nach "nur" 4,5 Mio Menschen ums Leben kamen. Meine, es ist nicht wichtig, wieviel Menschen es waren, es ein grosses, eines grössten Verbrecher der Menschheit gewesen. Vergessen sollen wir es alle nicht. Aber: Ein Deutscher, der nach 1940 geboren wurde, hat nicht mehr Schuld als ein Ami, ein Chinese oder ein Israeli!
Gerade gestern hat die Bundesjustizministerin deutlich gemacht, dass eben in Europa solche Gesetze, die die Meinungsfreiheit einschränken, gerade wie eben oben, keine Mehrheit finden. Das gibt doch eine gute Befriedigung und lässt hofffen, dass man wohl in Europa insgesamt in Bezug zur Demokratie und der Freien Meinungsäusserung eine richtige Ansicht hat, hingegen in Deutschland wohl mehr und mehr, wohl die Meinung vorgeschrieben werden soll.
Es gibt keinerlei Nachweiss irgendetwas in Zweifel zu stellen, meine ich! Aber, es darf keinem Menschen vorboten werden! Mit welcher Berechtigung?
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