das ein "Europäischer Wert" der so abgeschmiert ist, eigentlich noch an der Börse ist? Ich kenne das mit den Puscherwerten aus Canada "Bergbau, Gold, Silber" bla bla bla. Aber ein Europäisches Unternehmen, welches u.a. auch einen Sitz in Deutschland hat. Die müssten doch regelmäßig berichten und ihr Zahlen offen legen.
heiße Luft -etwas für den Winter und man muss immer auf dem Stuhl hin und her rutschen ohne das sich was ändert ( außer die Hose mit Arxch voller Tränen. (schmunzel)
im Aktienpaket ----------- ob der Verlust in ? noch in der Währung Bestand hat -- dann habe ich nicht allein verloren ....... aber es wird eine Schlimmer Zeit dabei sein ........
zur Aussage von Proton Power ********** ..Wir führen weiterhin Finanzierungsgespräche mit potenziellen Partnern und arbeiten hart daran, die notwendigen Mittel zu sichern, um diesen und künftige Aufträge erfüllen zu können. Wir werden die Investoren zu gegebener Zeit über den Fortschritt dieser Finanzierungsgespräche auf dem Laufenden halten.?
besser wäre die Aktionäre am laufen zu halten ...............nmM
Wie kommst du darauf, dass der gestrige Absturz mit Shortsellern zu tun hat? Proton hat gestern verkündet, dass sie das Geschäft einstellen möchten und ein Delisting anstreben.
Ehrlich gesagt verstehe ich nicht, wer jetzt noch Aktien kauft?
nach können Verluste nur geltend gemacht werden, wenn der Verlust durch den Aktienverkauf entsteht, nicht jedoch bei einer Pleite. Das heißt vor dem Delisting verkaufen! Ich bitte darum sich selbst nochmal schlau zu machen, bevor man handelt.
Zur Beruhigung, "der Steuerlicher Verlustabzug bei Ausbuchung von wertloser Aktien möglich". siehe @ermlitz 2993. Seit dem 1. Januar 2020 ist nun klar geregelt... Mit dem Dokument"Ausbuchung von Wertlos Aktien" von der Depotbank. (Formular anfordern) Das dann zum Finanzamt, genannt -Verlustvortrag- ! also für mich heißt es jetzt > kein voreiliger Verkauf der Anteile. (im Hintergrund laufen Gespräche mit weiteren Investoren ?!) Bei einem evtl. "Delisting" (zeitaufwendig) in ca. zwei bis drei Monaten ?! Ist noch Zeit.
Mit dieser News wird sich das Thema Proton erledigt haben
Proton Motor Power Systems wird abgewickelt und strebt ein Delisting in London an Am 20. November 2024 um 13:01 Uhr (MT Newswires) -- Proton Motor Power Systems (PPS.L) sagte am Mittwoch, dass das Unternehmen seine Geschäftstätigkeit geordnet abwickeln und sich anschließend von der Londoner Börse (AIM) abmelden wird. Der britische Brennstoffzellenhersteller begründete diese Entscheidung mit dem Scheitern der Finanzierungsgespräche mit einem deutschen Industriepartner. Zuvor hatte das Unternehmen erklärt, dass seine derzeitige Finanzierung den Betrieb nur bis zum 31. Dezember aufrechterhalten würde. Zu gegebener Zeit wird eine Hauptversammlung abgehalten, um die Zustimmung der Aktionäre zur Einziehung der Aktien des Konzerns einzuholen.
emu1
: Denke auch, das hat sich. Sehr schade, finde ich.
@honzi Es scheint hier noch eine Besonderheit zu geben: verkauft man die Aktien vor dem Delisting, kann man die Verluste gem. §20 ESTG nur mit Aktien Gewinnen verrechnen. Bucht man die allerdings wertlos aus, gibt es diese Beschränkung scheinbar nicht.
"Dabei gibt es noch eine Besonderheit. Grundsätzlich gilt nämlich bei Verlusten aus Aktien-Veräußerungen eine Verlustverrechnungsbeschränkung, und zwar derart, dass diese nicht mit anderen positiven Einkünften aus Kapitalvermögen, sondern nur mit Gewinnen, die aus der Veräußerung von Aktien entstehen, ausgeglichen werden dürfen (§ 20 Abs. 6 Satz 4 EStG). Diese Beschränkung der Verlustverrechnung auf Aktiengewinne gilt bei der Ausbuchung oder Veräußerung wertlos gewordener Aktien aber nicht."
Wenn man also wie ich, eher in ETFs/Fonds investiert und einen Großteil auf dem Tagesgeldkonto geparkt hat, wäre es demnach ja sinnvoller, nicht zu verkaufen, sondern die Anteile wertlos ausbuchen zu lassen um sie dann mit anderen Gewinnen verrechnen zu können. Finde ich ja schon etwas merkwürdig, dass der Gesetzgeber hier eine übergreifende Verrechnung zulässt, ansonsten aber nicht aber wenn ich das richtig verstanden habe, ist es wohl so, oder ?
SoIsses01
: @emu 1 und Alle anderen Interessierten
Ja dem ist so. Siehe Artikel in Steuerrat 24. Dies aber nur im Jahr bis 20.000 Euro. Dann geht das Kapitalverlustgrenzübergreifend wenn du wartest bist die Aktien ausgebucht worden sind aus deinem Depot. https://www.steuerrat24.de/steuerrat-aktuell/...eiter-akzeptiert.html In deinem Fall sicherlich sinnvoll zu warten wenn du andere Verluste gegenrechnen möchtest um den eigentlichen Verlust zu senken.
Generell kommt da ja auch eine ganz schäne Verlustvortragsumme zusammen, je nachdem mit welchem Aktienkurs Proton im Depot hat. Da tut der Verlust dann zumindest ein bisschen weniger weh, sofern man dann Aktien, ETFs, etc. woanders mit Gewinn verkauft und ein Teil oder auch ganz die Abgeltungssteuer einspart bzw. diese nicht zum Tragen kommt.
Kleiner Hinweis noch wenn man Aktienverluste mit Aktiengewinnen verrechnen möchte und jetzt schon Proton vorab dem Delisting mit Verlust verkauft. Der Verlustvortrag zwischen Aktien ist nicht in dem Jahr nur gültig in dem eine Aktie mit Verlust verkauft wird. Der Verlustvortrag ist zeitlos und kann so lange mit Gewinnen verrechnet werden, solange der Verlustvortrag noch nicht auf 0 Euro ist. Habt ihr nur ein Depot dann macht das die Bank direkt automatisch mit der Verrechnung bis der Verlusttopf leer ist. Habt ihr aber mehrere Depots dann geht das Verrechnen von Verlusten in einem anderen Depot nur über Ausstellung von einem Verlustvortragsbeleg der Depotbank und dann müsst ihr den Verlust mit dem zu verrechnenden Gewinn in der Steuererklärung angeben. (das gleiche gilt auch für ETFs, etc Verluste)