Google Split und KapSt.

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neuester Beitrag: 09.11.15 12:37
eröffnet am: 08.04.14 14:05 von: Bernd Bense. Anzahl Beiträge: 123
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10.04.14 13:40

2 Postings, 3887 Tage derluegderDanke!

Super Beiträge Schinderhannes und Herr Bensel - insbesondere das Finden der Vorlage für das Finanzamt! Ich bin gespannt, wie sowohl die Comdirect als auch das FA auf meine Schreiben reagieren werden.  

10.04.14 14:42
1

11 Postings, 3888 Tage Schinderhannes14Zitat

Aus einem anderen Forum zitiert:
"Unglaublich, meine Bank (ingdiba) hat die Ertragsabrechnung falsch gemacht. Sie haben es auf die Google-A Aktien ausgeschrieben, obwohl Google-C Aktien "gebucht" wurden... "

Amateure!  

10.04.14 15:40

434 Postings, 5671 Tage EvilGConsors

Consors bleibt stur. Die argumentieren nur nach der randziffer 113.  

10.04.14 16:07

7 Postings, 3893 Tage Xela82@ Schinderhannes

Das stimmt nicht, war alles korrekt bei der DiBa.
Man muss nur genau lesen...  

10.04.14 16:23

831 Postings, 7571 Tage hedgiden Gockel ressts vom Sockel :)

10.04.14 17:42
1

11 Postings, 3888 Tage Schinderhannes14Ing-Diba again

Neueste Antwort der Diba:
Sie haben sich bei uns gemeldet, weil Sie weitere Informationen zur Kapitalmaßnahme der Google wünschen.

Da haben Sie schon Recht. In Deutschland haben wir allerdings eine andere Gesetzgebung. Google hat über die WM Daten die Dividende nach § 20 Satz des Einkommensteuergesetzes als steuerrelevante Sachdividende gemeldet.

Nach den neuesten Informationen  des Bundesministeriums der Finanzen ist es auch möglich, diese als nicht steuerrelevant zu melden. Genau dies liegt uns aber für Deutschland nicht vor.

Google hat aber eine ganz neue Variante gewählt, die im Prinzip so wie ein klassischer Aktiensplit funktioniert, jedoch den Weg über die Stock Dividende realisiert, d.h. eine neue Klasse von Aktien emittiert. Daher ist auch dieser "Split" zu besteuern, da es sich streng genommen nicht um einen Split handelt.

Das folgt eher dem Dividendenmodell, bei dem ja auch nach Dividende die Aktie weniger wert ist und ein entsprechender Betrag zur Auszahlung kam. Google hat also keinen Split durchgeführt, sondern eine Dividende in Höhe von 50% des Werts in Form neuer Aktien gezahlt.

In wie weit sich die Dividende mit der Besteuerung eines Splits vermischen lässt, können wir nicht beurteilen. Die Abrechnung erfolgt bei allen Banken gleich.

Also einerseits behauptet der Google Deutschland-Chef in dem FAZ-Artikel er wüßte von nichts und war total überrascht (wieder ein Peter-Pan-Amateur an der falschen Stelle). Im Moment liegt der schwarze Peter auch bei Google selbst. Die Herren Direktoren haben sich aber noch nicht auf mein Schreiben gemeldet.

Dann gibt es wohl doch Hoffnung, dass das BMF jetzt aktiv wird. Man kann es nämlich auch als "Split" sehen.

Und wir können ja alle froh sein, dass Google nicht im Verhältnis 1:10 gesplittet wurde. Dann wäre ich jetzt arm. Aber wie heißt es immer so schön an der Börse: Das Geld ist nicht weg, es hat nur ein anderer. Wie schon geschrieben weiter: Nicht aufgeben und schriftliche Forderungen an die Banken stellen. 

 

10.04.14 17:53
1

12 Postings, 3887 Tage BodiwebInfo Deutsche WertpapierService Bank AG

Das kam von meiner Bank;


Sehr geehrter Kunde,


Die Kapitalmaßnahme wurde im WM Arbeitskreis mit Vertretern der
Bankenwelt
sowie mit dem BVR und DSGV besprochen. Die Teilnehmer waren sich einig,
dass
diese Maßnahme als steuerrelevant zu betrachten ist.
 
 Am 08.04.2014 werden die Bestände nach dem Stand vom 02.04.2014
(Stichtag)
in die WKN A110NH/ISIN US38259P7069 eingebucht.
 Bitte beachten Sie, dass entgegen unserer vorangegangenen
Depotmitteilung,
anstatt einer Entflechtung eine Ausgabe von Bonusaktien durchgeführt
wird, da
die Ausgabe von C-Aktien nicht im Zusammenhang mit einer
Umstrukturierung der
GOOGLE INC. steht.
 
 Das steuerliche Ergebnis ist in diesem Fall identisch.
 
 Gemäß BMF-Schreiben vom 09.10.2012 Rz. 111 f stellt der Bezug von
Bonusaktien eine sog. Sachausschüttung dar und führt zu Einkünften aus
Kapitalvermögen, sofern ein Kapitalertrag ermittelt werden kann, siehe           §
20
Absatz 4a Satz 5 EStG.
 
 Hintergrund der Sachausschüttung ist, dass eine Dividende nicht in
bar,
sondern in Form von Aktien gezahlt wird. Auf Fälle der Sachausschüttung
kann
die Fußstapfentheorie nicht angewandt werden.
 Die Anleger erwirtschaften einen Kapitalertrag, der grundsätzlich bei
Buchung der neuen Wertpapiere dem Kapitalertragsteuerabzug zu
unterwerfen ist.

 Die Höhe des Kapitalertrags hängt davon ab, ob für die
gutgeschriebenen
Wertpapiere ein Wert feststellbar ist oder nicht.
 
 Für die neuen Class C Aktien der GOOGLE INC. wurde ein Kurs in Höhe
von EUR
409,75 seitens WM  veröffentlicht.
 
 Bei der Veräußerung der neuen Anteile findet dann die sog.
Differenzbesteuerung statt. Der Kunde wird demnach zum Zeitpunkt der
Einbuchung und zum Zeitpunkt des Verkaufs besteuert

Mit freundlichen Grüßen

Deutsche WertpapierService Bank AG

Deutsche WertpapierService Bank AG | Wildunger Straße 14 | 60487
Frankfurt am
Main
Sitz der AG: Frankfurt am Main, HRB 56913 | USt.-ID: DE 813759005
Vorstand: Thomas Klanten, Dr. Christian Tonnesen
Aufsichtsrat: Wilfried Groos (Vors.)



Ihre dwpbank

Bitte nicht direkt auf diese Mail antworten.
Ergänzungen etc. nur über das KundenFrontend.

Deutsche WertpapierService Bank AG | Wildunger Straße 14 | 60487 Frankfurt am Main
Sitz der AG: Frankfurt am Main, HRB 56913 | USt.-ID: DE 813759005
Vorstand: Thomas Klanten, Dr. Christian Tonnesen
Aufsichtsrat: Wilfried Groos (Vors.)  

10.04.14 20:59
2

12 Postings, 3887 Tage BodiwebInfo Deutsche WertpapierService Bank AG II

Ich habe mich bei meiner Hausbank beschwert, und auf den § 20 Absatz 4a Satz 7 EStG berufen. (Fußstapfentheorie). Ich ging von einem mir gemeldeten Spinn Off aus.
Nur hat die Deutsche WertpapierService Bank AG aus dem eigentlichen Aktiensplit, erst einen Spin Off gemeldet und dann nach dem Split, mal eben die Ausgabe von Bonusaktien bekannt gegeben. Und dann stimmt natürlich Ihre Begründung.

Nun warte ich auf die Abrechnung, dann folgt sofort der Einspruch.

Halte 75 Stück seit 2005 . Aua
 

10.04.14 22:17

30 Postings, 4333 Tage ninas79Das habe ich zurück bekommen....

.....von der Ing diba

Da haben Sie schon Recht. In Deutschland haben wir allerdings eine andere Gesetzgebung. Google hat über die WM Daten die Dividende nach § 20 Satz des Einkommensteuergesetzes als steuerrelevante Sachdividende gemeldet.

Nach den neuesten Informationen  des Bundesministeriums der Finanzen ist es auch möglich, diese als nicht steuerrelevant zu melden. Genau dies liegt uns aber für Deutschland nicht vor.

Google hat aber eine ganz neue Variante gewählt, die im Prinzip so wie ein klassischer Aktiensplit funktioniert, jedoch den Weg über die Stock Dividende realisiert, d.h. eine neue Klasse von Aktien emittiert. Daher ist auch dieser "Split" zu besteuern, da es sich streng genommen nicht um einen Split handelt.

Das folgt eher dem Dividendenmodell, bei dem ja auch nach Dividende die Aktie weniger wert ist und ein entsprechender Betrag zur Auszahlung kam. Google hat also keinen Split durchgeführt, sondern eine Dividende in Höhe von 50% des Werts in Form neuer Aktien gezahlt.

In wie weit sich die Dividende mit der Besteuerung eines Splits vermischen lässt, können wir nicht beurteilen.


Und nu? Habe wenig Hoffnung das ich mein Geld zurück bekomme :(  

11.04.14 09:31
2

11 Postings, 3888 Tage Schinderhannes14Ing diba: Antwort

Sehr geehrter Kundendienst,

leider bieten Sie mir immer wieder neue Ansprechpartner aus der
sogenannten Total Quality Abteilung, die, wie ich in den Internetforen
feststellen durfte, auch nur Standardantworten auf meine Fragen und
Forderungen schicken.
Ich weiß nicht, ob die Diba in der Form weiterhin mein kompetenter Partner
für mein Wertpapier-Depot sein kann.

Nun zum Google-Split.

Sie hatten auf der ?Ertragsgutschrift? ja Spin off vermeldet. Haben nun
alle festgestellt, dass diese Einschätzung falsch ist.

Sicher hat die Firma Google (Don´t be evil) sich nicht intensiv um ihre
deutschen Aktionäre gekümmert und ihre Kapitalmaßnahme falsch deklariert.
Dafür können Sie nichts.

Unabhängig davon geht es aber um die richtige steuerliche Bewertung dieser
Kapitalmaßnahme in Deutschland und dafür sind auch nach Auskunft der WM
Datenservice letztlich Sie als Bank verantwortlich und kein anderer. Da
ist ihr Arbeitskreis halt zu einer Fehleinschätzung gekommen.

Die Kapitalmaßnahme von Google führte zu keiner Kapitalerhöhung.
Es wurde auch keine Dividende gezahlt, da auf meinem Girokonto bei ihnen
keine Zahlung einging wie sonst üblich.

Es sind auch keine Bonusaktienentstanden, da sich der Wert der A class ja
halbierte. Es gab damit auch keinen Ertrag oder Gewinn meinerseits.

Es wurde ein Aktien-Split durchgeführt, allerdings auch in eine neue ISIN.

Das mag neu sein, aber es bleibt ein Aktiensplit.
Siehe dazu:
"Werden Aktien von einer Aktiengesellschaft oder einem Dritten ohne
zusätzliches Entgelt an die Aktionäre ausgegeben und stammen sie nicht aus
einer Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln (Bonusaktien oder
Freianteile), sind gemäß § 20 Absatz 4a Satz 5 EStG die Einkünfte aus
ihrem Bezug und die Anschaffungskosten mit 0 ? anzusetzen, wenn die
Ermittlung der Höhe des Kapitalertrags nicht möglich ist. Von dieser
Vermutung ist bei ausländischen Sachverhalten in der Regel auszugehen.
Dies gilt nicht, wenn dem Anleger nach ausländischem Recht (z. B.
Niederlande) ein Wahlrecht zwischen Dividende und
Freianteilen zusteht.? (Quelle: Bundesfinanzministerium vom 9.10.2012 ?
Abgeltungsteuer)

Es gab  KEINE KAPITALERHÖHUNG!!! Es gab kein Wahlrecht.

Zur Vorgehensweise: Sie senden mir ein Formular zu. Ich bestätige darin,
dass Sie in dem Vorgang keine Abgeltungssteuer einziehen, ich gebe ihnen
meine Steuernummer und Sie melden Vorgang an das Finanzamt.
Und Sie buchen die eingezogene Abgeltungsssteuer bis zum 15.05.14 zurück.

Ein anderes Vorgehen Ihrerseits ist von mir nicht akzeptiert und wird die
bereits beschriebenen Konsequenzen haben.

 

11.04.14 14:24

30 Postings, 4333 Tage ninas79WOW...

...net schlecht!! Das hätte ich nie so formulieren können. Vielen Dank!!

*Schinderhannes: Könntest du mir bitte den Absatz mit Abgeltungssteuer. Du schreibst, das ich der Bank bestätige das die Bank dem Vorgang keine Abgeltungssteuer einzieht.
Aber das hat sie doch eigentlich in Form der Kap. Steuer gemacht oder??

Sorry das ich so blöd Frage, aber ich mag hier einfach so gut wie mögich alles richtig machen und es zumindest auch verstehen :-)
Lieben Dank!!!!  

11.04.14 14:43
2

1 Posting, 3887 Tage PlatinumviperCharts

Wenn die Banken/Broker es nicht als Split sondern als Dividende ansehen, dann sollte man auf den Charts einen deutlichen Rursrückgang um ca 50% sehen. Sie behandeln es aber wie einen Split und haben die historischen Kurse angepasst.  

11.04.14 15:54

11 Postings, 3888 Tage Schinderhannes14nina79

@ninas

Du kannst der Diba bestätigen, dass sie den Vorgang den Finanzbehörden melden kann, nachdem sie dir die Abgeltungssteuer/Kapitalertragsteuer zurücküberwiesen hat.

Falls die Finanzbehörde anderer Meinung ist, wird sie sich dann bei dir melden. Aber das Geld ist erstmal wieder auf dem Konto.

Falls die Diba das Geld schon weitergereicht hat, ihr Problem.

 

12.04.14 00:15

71 Postings, 4586 Tage lazokhmm

Vielleicht eine blöde Frage,aber könnte ich nicht theoretisch meine A-Aktien jetzt verkaufen und den Verlust(ich habe mich erst um 800 ? herum eingekauft) 2015 in voller Höhe vom Steuer absetzen?wenn die "Dividende" besteuert wird,muss der "Verlust" absetzbar sein.Alles andere wäre ja ungerecht..  

12.04.14 16:31

10 Postings, 3958 Tage GulbranssonLöschung


Moderation
Zeitpunkt: 13.04.14 23:25
Aktion: Löschung des Beitrages
Kommentar: Löschung auf Wunsch des Verfassers

 

 

12.04.14 19:02
1

1128 Postings, 6085 Tage Fortunus@lazok

Dies löst nicht das Problem der (vermutlich) falschen Besteuerung, sondern versucht dies nur zu kompensieren. Also ist dies die falsche Herangehensweise.
Zudem dürfte es nur auf einen kleinen Teil der Anleger zutreffen.  

13.04.14 08:54

91 Postings, 4684 Tage Whitewitchwas habt ihr denn abgeführt, 25%v c aktien?

13.04.14 11:05

693 Postings, 3982 Tage Sonny Blackbei interactive brokers wäre euch das nicht passie

13.04.14 17:06
3

1 Posting, 3887 Tage anotherDudeSchreiben an die DiBa

bin betroffener DiBa Kunde, folgendes geht am Montag an die DiBa:

Sehr geehrter Herr *,

vielen Dank für Ihr Schreiben von *.

Ihre Verwirrung zu der von Google Inc. durchgeführten Kapitalmaßnahme kann ich verstehen.

In dem von Ihnen als Grundlage für die durchgeführte Besteuerung aufgeführten Schreiben von 22.12.2009 zu den Einzelfragen der Abgeltungssteuer Randziffer 113 äußert sich das Bundesministerium für Finanzen wie folgt:

"Überträgt eine Körperschaft in ihrem Besitz befindliche Anteile an einer weitere Körperschaft [...] ist diese Übertragung als Sachausschüttung [...] zu beurteilen".

In dem vorliegenden Fall wurde jedoch keinerlei Anteile an eine zweite Körperschaft übertragen, es wurde keine neue Rechtseinheit geschaffen, wie bei einem Spin-Off üblich. Es erfolgte lediglich eine Aktienaufteilung in Altaktien mit Stimmrecht und in Neuaktien ohne Stimmrecht. Aus diesem Grunde wurde auch eine zweite ISIN verwendet.

Bei der Kapitalmaßnahme von Google Inc. handelt es sich also nicht wie von Ihnen dargelegt um ein Spin-Off sondern vielmehr um einen Aktiensplit. Diese Einschätzung beruht auf Basis der Schreiben des Bundesfinanzministeriums (BStBl. 2010 I S. 94, BStBl. I S. 1305, BStBl. I S. 953 sowie BMF IV C 1 ? S 2252/10/10013):

"Aktiensplit ist die Aufteilung einer Aktie in zwei oder mehr Aktien. Der Gesellschaftsanteil, den der einzelne Aktionär an dem Unternehmen hält, sowie das Grundkapital der Gesellschaft sind vor und nach dem Aktiensplit gleich."
Beides ist beim Google Aktiensplit gegeben.

Ein Aktiensplit unterliegt nicht der Kapitalertragssteuer.

Falls Ihnen zu der durchgeführten Kapitalmaßnahme eine andere Meldung vorliegt, nehmen Sie bitte Kontakt mit Ihrem Datenlieferanden auf und klären Sie diesen Sachverhalt.

Von meiner Bank erwarte ich dass sie sich für meine Interessen einsetzt und solche Sachverhalte klärt, bevor sie in vorauseilendem Gehorsam Steuern an den Fiskus abführt.

Ich freue mich wenn ich Ihnen mit diesen Informationen weiterhelfen konnte.

mit freundlichen Grüßen

 

13.04.14 22:10

4 Postings, 3888 Tage newbie_007klasse

klasse geschrieben - bin gespannt was da kommt...  

14.04.14 15:17

2 Postings, 3883 Tage JastHeute von der DKB

Als leidtragender lese ich diese Diskussion schon seit sie akut ist.

Heute bekam ich von der DKB schwarz auf weiß was ich schon seit Tagen auf meinem Konto sehen kann:

Zitat:
...
Entgegen unserer vorherigen Depotmitteilung wurde anstatt einer Entflechtung eine Ausgabe von sogenannten Non-Voting Class C Shares durchgeführt.

Bitte beachten Sie, dass die Buchung dieser Kapitalmaßnahme einen steuerpflichtigen Kapitalertrag darstellt.
....


Nun, ich bin nur ein unwissender Kleinanleger, aber ich werde als nächstes Nachfragen auf welcher Grundlage sie zu dem Schluss kommen um danach in aller Form zu Widersprechen.

Mich würde außerdem interessieren ob es jemanden gibt, der verschont geblieben ist.
Weil anscheinend sind die Banken sich ja nicht einig.

Gruß  

14.04.14 18:27
1

857 Postings, 5471 Tage flobucFür Anleger, die nach dem 31.12.2008 gekauft haben

ergibt sich durch die Beibehaltung der Anschaffungskosten, nämlich OHNE Berücksichtigung des Splits, überhaupt keine steuerliche Auswirkung (bis auf den Stundungseffekt). Bei Verkauf der Aktien fallen dann eben weniger Steuern an. Die können sich also ohnehin schon mal wieder abregen.
Anleger, die vor dem 1.1.2009 gekauft haben, sind aber doch gleich doppelt angeschmiert: KapESt auf die "Bonusaktien" UND bei Verkauf eben dieser fällt ZUSÄTZLICH KapESt auf den "Spekulationsgewinn" an, weil "Anschaffung" erst in 2014 und damit kein Altbestand mehr. Oder seh ich das falsch?
 

14.04.14 19:31

12 Postings, 3887 Tage BodiwebLeider richtig

Nein, absolut richtig. Leider
Mittlerweile ist es so, dass lediglich Kurse über ?409,75 aktuell zu einem steuerpflichtigen Kursgewinn führen würden.

 

15.04.14 02:45
1

2 Postings, 3883 Tage JastMoment

Da meine Class A Aktien aktuell gerade 35% im Minus sind, stimmt das erst wenn ich mit diesem Teil auf 0 bin solange ich keine Gewinne gegenrechnen kann.  

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