Wenn ich dass nachfolgende richtig verstehe, fehlte bei die die Übertragung der Aktien.
Gruß BT
#3268 von skyrocker 18.11.07 22:08:24 Beitrag Nr.: 32.474.439 Dieses Posting: versenden | melden | drucken | Antwort schreiben |
Folgende Antwort bezieht sich auf Beitrag Nr.: 32.470.251 von Spree0 am 18.11.07 16:45:04 -------------------------------------------------- Als Verstärkung für Kalchas' posting. Wenn du angenommen 1000 Nom. Wandelanleihe hast, erhältst du bei der Wandlung Stk. 1000 Aktien, wenn du nichts tust, erhältst du von MWG die Anleihe zu pari, d. i. EUR 1000,-- per Jahresende zurückgezahlt. Die Rechnung kannt du selbst nachvollziehen.
Die Wandlung, was ich als logisch bezeichne, solltest du sofort beauftragen, egal ob du deine Bank beauftragst es zu tun (was ich bevorzugen würde), oder wie schon im thread beschrieben die Anleihestücke überträgst und den Wandlungsauftrag selbst übermittelst. Ich würde auf alle Fälle raten, den Bankauftrag schriftlich mit Kopie, bzw. im zweiten Fall den Wandlungsauftrag eingeschrieben zu versenden - sicher ist sicher. Spesenmäßig sollte eigentlich in beiden Fällen kein großer Unterschied sein (die Wandlung selbst ist ja kostenfrei).
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