Das Finanzamt setzt die Vögel ein um Steuerhinterziehung zu vermeiden;-) Abfindungsbrenner in Deutschland Derzeit gibt es in Deutschland noch knapp 31.000 Abfindungsbrenner mit einer möglichen Erzeugungsmenge von 300 l Alkohol. Dazu kommen noch ca. 800.000 Stoffbesitzer, die registriert sind und eine Erzeugungsmöglichkeit von jährlich 50 l Alkohol haben. Je nach Obsternte treten von diesen Stoffbesitzern bis zu 200.000 jährlich auf. Es steht nicht genau fest, ab wann das Brennen von Obstschnäpsen eine echte Bedeutung bekam. Man weiß nur, daß die alten Alchimisten Wein zu Branntwein verarbeitet haben. Eine andere Leseart vermutet, daß das Destillieren eine Erfindung der Araber sei, da als erster ein arabischer Arzt über gebrannten Wein schrieb. Sehr frühe Nachrichten, die uns von einem Kardinal aus dem 13. Jahrhundert überliefert sind, sprechen von Branntwein (Aquavite), der als Heilmittel erwähnt wird. Mit Sicherheit darf angenommen werden, daß Branntwein im frühen Mittelalter in den Klöstern zu Heilzwecken bereitet und verkauft wurde. Im 14. Jahrhundert sollen die Einwohner von Bodena Branntwein in großen Mengen aus Wein hergestellt haben, weil es einen Weinüberschuß gab. Da nur wenig aus anderen Gegenden überliefert wurde, soll die Entwicklung der Obstbrennereien am Beispiel des mittelbadischen Raumes aufgezeigt werden. Bereits im Jahr 1726 hat der Bischof zu Straßburg - Kardinal Armand Gaston de Rohan - sämtlichen Einwohnern und bäuerlichen Untertanen des Amtes Oberkirch das Brennen von Kirschen als Eigengebrauch gestattet. Derselbige Bischof war es auch gewesen, der zur Förderung der besagten Gebiete im Acher- und Renchtal den Kirschenanbau empfohlen und gefördert hat. Diese Maßnahmen sollten den Landwirten eine Einnahmequelle sichern, der Staat erhoffte sich Einnahmen durch die Fiskalabgabe und die allgemeine Situation der Wirtschaft dieser Regionen sollte gestärkt werden. Heute verwerten die Brennereibesitzer und Stoffbesitzer jährlich rund 200.000 t Obst über den Brennkessel. In einzelnen Gebieten ist dies bis zu 25% einer Durchschnittsernte. Durch diese sinnvolle Verwertung über den Brennkessel leistet die Abfindungsbrennerei einen wesentlichen Beitrag zur Stabilisierung des Obstmarktes. Auch aus landschaftspflegerischer Sicht ist die Abfindungsbrennerei von Bedeutung. Unsere Bevölkerung erwartet von den Landwirten, daß sie unsere abwechslungsreiche Kultur- und Erholungslandschaft erhält und pflegt. Dazu gehören in Süddeutschland vor allem auch die Streuobstbäume und Streuobstwiesen. Der Bestand dieser Landschaft wäre ohne die Abfingungsbrenner und Stoffbesitzer ernsthaft gefährdet. Die Abfindungsbrenner stellen im Jahr ca. 90.000 bis 100.000 Hektoliter reinen Alkohol her. Davon werden ca. 60% sprich 50.000 hl reiner Alkohol an die Bundesmonopolverwaltung abgeliefert. Dies ist eine staatliche Einrichtung, die ablieferungsfähige Brände zu einem festgelegten Preis übernimmt und einen festgesetzten Preis dafür bezahlt. Der Alkohol wird dann gereinigt und zu Industriezwecken verkauft. Die anderen Obstbrände werden versteuert. Bei Steinobstbränden liegt der Steuersatz bei 20,-- DM je Liter reinen Alkohol, bei Kernobstbränden bei 21,75 DM je Liter Alkohol. Die Steuereinnahme für den Staat liegt bei ca. 50 - 60 Millionen DM aus dieser Branntweinsteuer. Demgegenüber stehen ca. 40 - 50 Millionen DM Aufwendungen an Übernahmegeldern für die abgelieferten Obstbrände. Hier erwirtschaften die Abfindungsbrenner für den Staat ein Plus. Für die Obst- und vermehrt auch die Weinbaubetriebe hat die Abfindungsbrennerei als Verwertungsmöglichkeit des nichtmarktfähigen Obstes über den Brennkessel eine zentrale Bedeutung. Als Nebenbetrieb dieser landwirtschaftlichen Betriebe ist das Abfindungsbrennrecht für viele Betriebe von existenzieller Bedeutung. In der Europäischen Union ist die Konstellation der deutschen Klein- und Obstbrenner und des Branntweinmonopoles einmalig. Trotzdem konnte bisher eine geplante europäische Alkoholmarktordnung, die nachteilig für die Abfindungsbrenner wäre, verhindert werden. Die Länder, die an die Tür der EU geklopft haben, verfügen alle über ein Branntweinmonopol. In Österreich gibt es sogar Abfindungsbrenner nach einem ähnlichen Gesetz wie in Deutschland. Dies entstand durch die gemeinsame Geschichte der beiden Länder. Hier werden die Klein- und Obstbrenner in Zukunft Unterstützung für den Erhalt der jetzigen Situation bekommen. Es muß immer wieder auf die nationale Bedeutung der Klein- und Obstbrennerei und des Stoffbesitzers für unsere Kulturlandschaft, den Obstbau und die Streuobstwiesen hingewiesen werden. Daneben entstehen traditionelle Produkte von hervorragender Qualität.
|