Bei diesen Pleiteunternehmen drohen Prozesse
[..]So dürfte Middelhoff nicht der einzige prominente Manager bleiben, der es nach einer Pleite mit Strafermittlern zu tun bekommt. Die nächsten Fälle zeichnen sich schon ab. So hat Christopher Seagon, Insolvenzverwalter bei Praktiker, ein Gutachten in Auftrag gegeben, um zu klären, wann die Baumarktkette mit Sitz im saarländischen Kirkel insolvenzreif war und ob zuvor gezahlte Millionenhonorare für Berater angemessen waren. Für das Papier interessiert sich auch die Staatsanwaltschaft Saarbrücken. Die Behörde ermittelt bereits wegen des Verdachts der Insolvenzverschleppung gegen fünf frühere Praktiker-Vorstände. [..]
24.11.2014: http://www.wiwo.de/unternehmen/handel/...rohen-prozesse/11014254.html
Manager vor Gericht: Die Fehler der anderen
[..] Möglich wird durch das so genannte „Organisationsverschulden“, wie Juristen es nennen. Also Fehlentwicklungen, bei denen ein Dritter zu Schaden kommen, weil die Organisation falsch aufgebaut war und so erst den Fehler ermöglichte. Etliche Urteile zeigen, dass die Beweislast in solchen Fällen umgekehrt wird. Das heißt: Nicht die Kläger müssen beweisen, dass eine Organisation falsch aufgestellt war, sondern die Unternehmen müssen beweisen, dass sie alles getan haben, um Fehler zu vermeiden. Ein Unterfangen, das sich häufig schwierig gestaltet. Manchmal sogar so schwierig, dass Manager die Problemfälle gleich ganz meiden. Viele Führungskräfte fürchten sich mittlerweile, in kriselnden Unternehmen das Steuer zu übernehmen und damit am Ende selbst zur Zielscheibe enttäuschter Anleger oder eines Insolvenzverwalters zu werden. Beispiele gibt es zahlreiche: von einstigen New-Economy-Star Lion Bioscience bis zur kriselnden Baumarktkette Praktiker. Wo (Groß-)Aktionäre toben, dauert die Suche nach einem neuen Chef lange. [..] Denn gerade der Vorsatz ist ein wichtiges Kriterium dafür, ob eine Managerhaftpflichtversicherung greift oder nicht. Handelt ein Manager vorsätzlich gegen Firmeninteressen, zahlt die Versicherung nicht. „Die Abgrenzung, was eine unternehmerische Fehlentscheidung ist, für die man haftbar gemacht werden kann, ist individuell genau zu untersuchen“, sagt Rechtsanwalt Hendricks. Nach der so genannten „Business Judgement Rule“ müssen Führungskräfte nachweisen, dass ihre Entscheidungen wohl begründet waren. Dabei schauen die Gerichte beispielsweise auf die Marktsituation und die Prognosen zum Zeitpunkt der Entscheidung und beurteilen das Risiko, das der Manager mit seiner Entscheidung eingegangen ist. Eine Manager-Haftpflichtversicherung schützt die Führungskräfte nicht vor Klagen – im Gegenteil. „Viele Insolvenzverwalter schauen als erstes: Hat der ehemalige Chef eine D&O-Versicherung, kurz: gibt es dort noch was zu holen?“, sagt Hendricks. Auch Aufsichtsräte seien verpflichtet Schadenersatzansprüchen gegenüber Vorstandsmitgliedern zu prüfen. Steht dem Unternehmen Schadenersatz zu, muss die Forderung auch durchgesetzt werden. Sonst droht der Aufsichtsrat selbst zur Zielscheibe von Schadenersatzforderungen zu werden, im schlimmsten Fall könnte er sogar wegen des Verdachts der Untreue verklagt werden. In solchen Verfahren gegen ehemalige Führungskräfte käme es häufig vor, dass die Versicherer nicht die komplette Schadenssumme erstatten, weiß Hendricks. Viele Versicherungen decken ausschließlich Management-Entscheidungen, das operativen Geschäft wie die Vergabe von Krediten ist oft von einer Haftung ausgeschlossen. Die Abgrenzung fällt dabei nicht immer leicht. „Weil Top-Manager möglichst eine offene Auseinandersetzung vermeiden wollen, kommt es in solchen Fällen häufig zu einem Vergleich mit dem Unternehmen“, sagt Hendricks. Dafür würden beipielsweise die Anteilseigner – bei einer AG die Hauptversammlung – auf weitere private Klagen gegen den Manager. So ein Vergleich kann sich für beide Seiten auszahlen, da Verfahren oft über Jahre dauern. [..]
21.08.2014: http://www.wiwo.de/unternehmen/...ie-fehler-der-anderen/10361304.html
Überraschende Wahl: Saarbrücker Kanzlei Heimes & Müller verwaltet Praktiker AG
Seit dem Wochenende steckt auch die Praktiker AG in einem vorläufigen Insolvenzverfahren. Das Amtsgericht Saarbrücken bestellte Udo Gröner zum Verwalter. Er ist Partner in der Saarbrücker Kanzlei Heimes & Müller. Vor einer Woche hatte Praktiker bereits beim Amtsgericht Hamburg Insolvenz für acht deutsche Tochterfirmen angemeldet (mehr...). Vorläufiger Insolvenzverwalter für diese Unternehmen ist der Heidelberger Anwalt Christopher Seagon von Wellensiek geworden. Seine Bestellung überraschte. Marktbeobachter vermuten, dass er über Kontakte zur Unternehmensberatung Roland Berger in die Auswahl gelangte. Roland Berger begleitet die Praktiker-Sanierung seit Jahren. Auch die Einschaltung des Saarbrücker Gerichts für die Muttergesellschaft ist eine große Überraschung. Zwar lässt sich über den offiziellen Firmensitz der AG im saarländischen Kirkel dessen Zuständigkeit herleiten, doch im Markt war nach den Insolvenzanträgen der Praktiker-Töchter in Hamburg einhellig die dortige Antragstellung und Verwalterkür für die Konzernmutter erwartet worden. Die Hamburger Insolvenzrichter sind für divergierende Auffassungen über die richterliche Unabhängigkeit bei Verwalter-Bestellungen bekannt. Möglicherweise hat dies zu einer Verlagerung der AG-Insolvenz nach Saarbrücken beigetragen. Kurz vor der Hauptversammlung Ende Mai hatte das Unternehmen den Plan, seinen Sitz offiziell von Kirkel nach Hamburg zu verlagern, auf Eis gelegt. Zur Begründung hieß es damals, ein solcher Umzug sei nicht von strategischer Bedeutung. Aus insolvenztechnischer Sicht könnte das Gegenteil der Fall sein, denn das Vorhandensein von zwei Firmensitzen ließ Praktiker die Hintertür einer Antragstellung im Saarland offen. In Kirkel sind nur rund 250 von über 8.000 Praktiker-Mitarbeitern tätig, vor allem in Buchhaltung und IT.
12.07.2013: http://www.juve.de/nachrichten/...wird-vorlaufiger-insolvenzverwalter
Praktiker AG (Az. 61 IN 41/13), Amtsgericht Saarbrücken, Status eröffnet, Regelinsolvenz, etc. Kontakt: Kanzlei Heimes & Müller: http://www.saarinso-rae.de/ (ich habe mir mal erlaubt, nachzufragen!!)
Gespanntes Warten auf die DGAP-Ad-hoc: http://www.dgap.de/dgap/Companies/praktiker-ag/?companyId=1166
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